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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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(Abg. vi. Böhmes (L.) ist die Aufforderung, den persönlichen Verkehr und die beruflichen Beziehungen mit bestimmten Berufs- und Standesgenossen zu vermeiden. Der Grund dazu ist meist der, daß man an dem, der in den Verruf getan wird, das geforderte Solidaritätsgefühl vermißt, wie man es zur Durchführung der wirt schaftlichen Kämpfe bei den beteiligten Staudes genossen voraussetzen muß. Nicht nur da werden diese Mittel angewendet, wo der Kampf der Unternehmer und der Arbeit nehmer um den Arbeitsvertrag entbrannt ist, sondern dieselben Mittel werden auch wieder benutzt, um die Vorbedingungen des Kampfes zu stärken, d. h. die Koalition zu einer stärkeren und gefestigteren zu machen und sie zu erweitern. Mein Antrag bezweckt nun zunächst den Schutz der Arbeitswilligen und an zweiter Stelle den Schutz der gewerblichen Freiheit. Streng genommen fällt der erste auch in den zweiten Teil, ich habe ihn lediglich hervorgehoben zu dem Zwecke, ihn beson ders zu betonen, und aus der Beobachtung, daß ge rade dieses Gebiet des wirtschaftlichen Kampfes ganz besonders stark in die Augen springt und es ganz besonders nahe liegt, daß hier gesetzlich eingeschritten wird. O) Der zweite Teil meines Antrages will im Wei- testen Sinne aufgefaßt werden. Es handelt sich dabei nicht etwa lediglich um den Schutz der Unternehmer, sondern auch um den Schutz jedes, der bei einem Gewerbebetriebe beteiligt ist, jeder Freiheit im Gewerbebetriebe. Da zum Gewerbebetriebe auch die Arbeitnehmer gehören, bezieht er sich auch auf den Schutz der Arbeitnehmer im allgemeinen. Der Schutz der Arbeitswilligen bezweckt, die Freiheit der Entschließung des einzelnen Arbeitnehmers zu ge währleisten. Es muß die Möglichkeit bestehen, daß auch ein einzelner sich einer ganzen Koalition oder Organisation entgegenstellt und erklärt, daß er sich der betreffenden Vereinbarung nicht anschließt, aus irgend einem Grunde, sei es, daß er mit seiner Stel lung zufrieden ist, sei es, daß er die Aufregung des Kampfes nicht mitzumachen gewillt ist. Es muß diese Freiheit der Entschließung jedem Staatsbürger unbenommen sein. (Sehr richtig!» Meine Herren! Der Schutz der Arbeitswilligen muß auch gesichert werden gegenüber allen den Kampfesmitteln, die ich bisher erwähnt babe. Es muß nach unserer Auffassung unter Strafe gestellt! werden jede Einwirkung auf die freie Entschließung <o) des betreffenden Arbeitnehmers, fei es nun, daß auf die Entschließung eingewirkt wird durch Verruf oder durch eine direkte Einwirkung, wie durch Drohung, Beleidigung, ja sogar Körperverletzung. Wenn der Schutz der Arbeitswilligen schon früher strenger durch- gesührt worden wäre, meinen wir, wären wahr scheinlich Vorgänge, wie wir sie in Moabit beobachtet haben und wie wir sie auch neuerdings in Eilenburg beobachtet haben, (Lachen links.) nicht zur Entstehung gekommen, oder sie wären wenigstens in der Entstehung unterdrückt worden. (Sehr richtig! rechts.) Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an Her gänge, wie sie aus Frankreich gemeldet werden, und nach den letzten Vorgängen, wie wir sie bei uns zu verzeichnen haben, müssen wir befürchten, daß diese Vorgänge auch auf deutsches Gebiet Verpflanzung finden. Ich meine die sogenannten Fuchsjagden. Die Zeitungen berichten, daß besonders in Paris die Arbeitnehmer bis zum äußersten verfolgt werden, daß nicht nur Körperverletzungen vorgekommen sind, sondern daß bei den Streiks die Streikenden auch Vergnügen daran finden, die Verfolgung Arbeits williger so weit zu treiben, daß diese sogenannten Füchse schwere Körperverletzungen, sogar solche mit tödlichem Ausgange davongetragen haben. Das sind Zustände, die im Keime erstickt werden müssen. Das find Zustände, die wir nicht nach Deutschland versetzt wissen wollen. Der zweite Teil meines Antrages bezweckt, die Freiheit des Gewerbebetriebs zu gewährleisten, wie ich schon sagte, im weitesten Umfange,' auch soweit es sich um den anderen als den erwähnten Schutz der Arbeiter handelt. In beiden Fällen beobachten wir, daß der Terrorismus der Beteiligten einen ge fährlichen Charakter annimmt und daß es höchste Zeit ist, gesetzgeberisch einzuschreiten. Meine Herren! Bei den Kämpfen handelte es sich zunächst darum, daß die Standesgenossen gegen einander geschützt werden gegen Einwirkungen, die sie auf einander versuchen, gleichzeitig auf feiten der Arbeitgeber wie auf feiten der Arbeitnehmer. Auch die Unternehmer lassen sich hier Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zuschulden kommen, indem sie andere, die sich an der Koalition nicht beteiligen ! wollen, mit Mitteln, wie Verruf, dazu zwingen wollen. 115"
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