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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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(Ltaat-minister v. Scydewitz.) (L) 13'/z gegen 20 Prozenten Sachsen, und dann steigt hier die Pension nach der Borlage in der vorhin, angegebe nen Weise. Da muß es doch bedenklich erscheinen, in der ge wünschten Weise über die Leistungen des Reiches hinauszugehen. Die Reichsverwaltung hat sich die Sache doch auch überlegt, und ich kann nur nochmals betonen, daß der Ausgangspunkt unseres ganzen Vor gehens die Gesetzgebung des Reiches gewesen ist. Es ist, wie ich schon vorhin gesagt habe, weder nötig noch angezeigt, hier die Leistungen des Reiches noch so wesentlich zu überbieten. . Dann ist auch gesagt worden, die Erhöhung des Minimums wäre erwünscht, .weil es sich um junge Witwen handelte. Ja, meine Herren, demgegenüber möchte ich doch umgekehrt betonen, daß gerade die junge Witwe eher die Möglichkeit besitzt, sich anderen Erwerbszweigen zuzuwenden. Auch ist doch schließlich die Länge der Dienstzeit, die der Mann zurückgelegt hat, sicher mit zu berücksichtigen. Hat ein Mann 30, 40 Jahre lang treu seinem Staate gedient, so steht uns auch die Witwe näher, und man hat wohl Anlaß, sie höher zu dotieren. Ist ein Beamter nur 1 oder 2 Jahre im Dienste gewesen, so erscheint es als keine leichte Last für den Staat, wenn er die Witwe für den Rest ihrer M Lebenszeit versorgen soll. Und wenn dann gesagt worden ist, daß die junge Witwe vielfach erziehungs bedürftige Kinder habe, so wird vergessen, daß für die Kinder im erziehungsbedürftigen Alter Waisengelder gewährt werden. Weiter ist von einigen Seiten auf die Pensionen hingewiesen worden, die für die Hinterbliebenen ge wisser Kategorien von Arbeitern ausgeworfen wer den und die teilweise über das, was der Staat bis jetzt den Witwen und Waisen der Beamten mit etwa glei chem Diensteinkommen gewährt hat, hinausgehen. Es ist hier offenbar die Arbeiterpensionskasse für Staats- eisenbahnarbeiter Abt. 8 gemeint, die allerdings für die Hinterbliebenen der Arbeiter in vielen Richtungen recht gut stellt. Wer nach der Durchführung der Er höhungen, die jetzt der Gesetzentwurf vorschlägt, werden die Pensionen der Arbeiterwitwen nur noch in weni gen Fällen höher sein als die der entsprechenden Be amtenwitwen, nämlich dann, wenn ein Arbeiter 38 Jahre im Dienste gewesen ist und mehr als 1350 M. Lohn bezogen hat. Allerdings werden für die Waisen auch künftig noch in größerem Umfange die Pensionen der Arbeiterpensionskasse höher sein als die entsprechen den Pensionen der Beamtenwaisen. Indessen ist es, wie schon gesagt worden ist, kein Unglück, wenn ein mal die Arbeiter in einer gewissen Richtung besser (0) stehen als die Beamten. Sodann aber wollen Sie nicht vergessen, daß die Arbeiterpensionskassc zum großen Teil durch Beiträge der Arbeiter gespeist wird, wäh rend die Beamten ja gar keine Pensionsbciträge Mehr zahlen. (Sehr richtig!) > Aus diesem Grunde wird man kaum behaupten können, daß den Beamten ein Recht zustehe, das gleiche zu verlangen, was die Hinterbliebenen der Arbeiter aus der Kasse erhalten. Dann darf ich wohl einen kleinen Irrtum des Herrn Abg. vr. Seyfert berichtigen. Er hat gesagt, im Reiche betrüge die Pension einer Halbwaise der Witwenpension. Das ist nicht zutreffend; auch im Reiche beträgt sie wie in Sachsen und auch die Ganzwaisen beziehen im Reiche ebensoviel wie in Sachsen nach dem Entwürfe, nämlich Vz der Witwenpension. . Weiter ist angeregt worden, daß die Waisen pensionen über das 18. Lebensjahr hinaus ausgedehnt werden sollen. Die Regierung kann ein Bedürfnis hierzu nicht anerkennen, um so weniger, als in 8 18 für gewisse Fälle bei besonderer Bedürftigkeit schon jetzt eine weitere Gewährung vorgesehen ist. Auf die Bemerkung des Herrn Vizepräsidenten (0) Fräßdorf, man sehe es dem Gesetze an, daß es von Be- - amten für Beamte gemacht worden sei, ist ja bereits von dem Herrn Abg. vr. Böhme geantwortet worden. Die Regierung ist bei Ausarbeitung des Gesetzes ledig lich von dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß es sich um eine Staatsnotwendigkeit handle. Sie hat nicht die Absicht gehabt, ihrer Beamtenschaft irgendwelche ihr nicht zukommende Vergünstigungen zuzuwenden. Ebenso ist der zwischen der Reichsversicherungs ordnung und der Beamtenpensionsgesetzgebung ge zogene Vergleich bereits von verschiedenen Seiten zurückgewiesen worden. Es ist etwas anderes, ob von einer Versicherung oder von einer Staatspension die Rede ist, die in der Hauptsache den Lebensunterhalt decken soll. Wenn ferner der Herr Abg. vr. Böhme gesagt hat, er werde für manche Mehrleistungen eintreten, da der Etat ja wohl noch eine kleine Spannung zulassen werde, so möchte ich hier nicht der Etatberatung vorgreifen, wo diese Frage natürlich eingehender zu behandeln sein wird. Wer das eine möchte ich schon jetzt sagen: der Etat bringt diesmal in allen Zweigen der Verwaltung so außerordentlich viele und erhebliche Mehrausgaben, daß ncan ihn zweifellos als äußerst gespannt bezeichnen
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