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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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. (Staatsminister v. Seydewitz.) Nun, meine Herren, Sie haben gehört, welch außer ordentliche Lasten der Staat für Pensionen übernimmt. Gewiß, die Regierung gönnt unseren Beamten, gönnt unseren Geistlichen, gönnt unseren Lehrern und ihren Witwen die Pensionen und weiß auch, daß es der Pensionen bedarf, um einen guten Beamtenstand zu erhalten. Wer, meine Herren, ich möchte doch dringend bitten, nunmehr Maß zu halten und diese Vorlage, die schließlich — wie von allen Seilen anerkannt worden ist — doch sehr viel Gutes bringt und die in der Tat ein großes Wohlwollen gegenüber den Beamten, Geistlichen und Lehrern bekundet, nicht zu gefährden durch weitergehende Ansprüche, denen die Regierung nicht zustimmen könnte. Meine Herren! Lassen Sie es mich aussprechen: auch in diesem Falle könnte wohl das Bessere der Feind des Guten werden. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat Herr Vizepräsident Fraßdorf. Vizepräsident Frätzdorf: Meine Herren! Wir sind es von dem Herrn Kultusminister gewöhnt, daß er mit besonderem Nachdruck für die Interessen der Geistlichkeit eintritt. Das ist sein gutes Recht, das M können wir ihm nicht streitig machen. Nur sind wir nicht geneigt, ihm auf dieser Bahn zu solgen. Wir haben hier grundsätzliche Politik zu treiben, und damit haben sich auch die übrigen Parteien abzu finden, wie wir uns mit der grundsätzlichen Stellung anderer Parteien abzufinden haben. Wenn aber der Herr Minister mir und meinen Parteifreunden ge wissermaßen Mangel an Gerechtigkeitssinn und Un parteilichkeit vorhält, so muß ich das im Interesse meiner politischen Freunde zurückweisen. Wir sind ja der Meinung, auch den Geistlichen und ihren Hinterbliebenen muß die Daseinsmöglichkeit gewähr leistet werden. Aber es kommt doch darauf an, wer diese Kosten zu tragen hat. Darin unterscheiden wir uns doch von den Herren der übrigen Parteien und von der Stellungnahme des Herrn Ministers. Es kommt also nur darauf an, wer es zu bezahlen hat. Wir sind grundsätzlich der Meinung: diejenigen haben dafür aufzukommen, die ein Bedürfnis nach geistlicher Hilfe und geistlichem Schutze haben. Der Herr Abg. Oe. Löbner hat ausgeführt, ich hätte nicht glücklich operiert, indem ich hier auf die Reichsversicherungsordnung verwiesen hätte, das paffe nicht, die Arbeiterpension und deren Hinterbliebenen pension hier in Parallele zu stellen. Wir sind aber der Meinung, das paßt sehr gut und war durchaus am Platze. Herrn vr. Löbner und vielleicht manchem (6) seiner Freunde war das nicht angenehm. Da kann ich nur sagen: ja, Bauer, es ist eben immer etwas anderes, wenn es sich um Arbeiter handelt. (Abg. Or. Böhme: Keine Begründung!) Wir sind der Meinung, man sollte die Beamten verhältnisse niemals regeln, ohne daß man zu gleicher Zeit die Verhältnisse der Arbeiter regelt. Sonst kommen die Arbeiter — nicht nur in den Gemeinden ist es so, sondern auch im Staate — zu kurz. Des halb stehen wir auf dem Standpunkte, daß in dem gleichen Maße, wie für die Beamten gesorgt wird, für die Arbeiter zu sorgen ist. Der Herr Abg. vr.Mangler hat ausgeführt, man könne wohl eine andere Verteilung eintreten lassen als die, die im Gesetze vorgeschlagen wird. Der Meinung sind wir auch, und wir werden daran Mit arbeiten, eine gerechte Verteilung zu ermöglichen. Mit ein paar Worten möchte ich noch auf die Ausführungen des Herrn Abg. Or. Böhme eingehen. Er hat mir eine Belehrung zuteil werden lassen, dahingehend, daß die Minister nicht zu den Staats beamten gehörten. (Abg. Or. Böhme: Das habe ich nicht gesagt!) Den Entwurf haben die Minister gemacht, und die Minister legen ihn vor, und die Minister sind nicht Beamte, so habe ich es verstanden. Ich habe den Herren Ministern doch keinen Vorwurf daraus ge macht, daß sie den Gesetzentwurf vorlegen, der nach unserer Meinung wohlwollend für die gesamte Be amtenschaft ist Ich habe nur darauf verwiesen, daß daraus hervorgeht, daß eben Beamte für Beamte ein Gesetz Vorschlägen. Der Herr Minister hat ausgeführt, bei den Geist lichen sei es nicht notwendig, einen Mindestsatz an zusetzen, denn die Gehälter seien so hoch, daß die 300 M ohnehin mindestens erreicht würden. Ich weiß nicht, woher man die Berechtigung nimmt, daß das Minimum nur 300 M. sein muß. Es könnte doch auch ein höherer Satz angenommen werden, obwohl ich nicht in der Lage wäre, dafür einzutreten Herr Abg. Or. Böhme hat dann ausgeführt, solange die Sozialdemokratie nicht in der Lage sei, an Stelle der Religion etwas anderes zu setzen, eine gewisse Ethik, welche die Religion ersetze, so lange Müsse man auch von Staats wegen die Religion halten, unter stützen und dementsprechend die Geistlichen besolden
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