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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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II. K. 23. Sitzung, am 13. Dezember 19 ll 911 (Abg. Kleinhempel.) (L) nach dem jetzigen Wortlaute würde es z. B. gar nicht möglich sein, einen Juristen, der nicht beim Staate oder in der Gemeindeverwaltung tätig gewesen ist, sondern nur bei einem Rechtsanwalt tätig war oder Rechts anwalt ist, als Gemeindevorstand zu bestätigen, wenig stens nach meiner Auslegung. Sie sehen, schon dieser eine Fall weist darauf hin, daß die Spezialisierung nicht sehr zu empfehlen ist. Nun komme ich zu 8 77, der vielleicht der wichtigste der Vorlage ist, soweit es sich um die größeren Land gemeinden handelt. Hier trifft zu, daß wir, die berufs mäßigen Gemeindevorstände, etwas enttäuscht sind, ich persönlich nicht, weil ich schon mehr habe, als dort enthalten ist. Vielfach haben mir meine Kollegen ge sagt: Was bringt die Regierung hier? Sie bringt uns Arbeit, aber keine Rechte, wir sollen Arbeiten über nehmen, die den Staatsbehörden oblagen, die die Amts hauptmannschaft erledigen mußte, Rechte dafür werden uns aber nicht verliehen! Ich verweise auf die Unfall untersuchungen. Das lag seither den Gemeinden ge setzlich nicht ob, obwohl es in vielen Amtshaupt- mannschasten die Gemeinden schon jetzt besorgten. Wir in Wilkau haben schon seit 1889, seit 22 Jahren, die Unsalluntersuchungen vorgenommen, und wir haben es gern getan, west ich eben überzeugt bin, daß W) in sozialpolitischen Angelegenheiten jeder seine Pflicht erfüllen muß. Ich will nur einige Wünsche vortragen, die ich nur erlauben werde in der Deputation zu erweitern. Wir hätten gewünscht, daß die Befugnisse ausgedehnt würden auf die Ausstellung von Jagdkarten, auf Erteilung der Erlaubnis zu außerregelmäßiger öffent licher Tanzmusik, auf die Strafgewalt bei Übertre tungen auf Staatsstraßen, auf Erledigung der Staats angehörigkeitssachen unmittelbar mit der Kreishaupt- mannschaft und auf die Ausstellung von Armutszeug nissen. Jetzt ist es so, daß auch in Zukunft der Gemeinde vorstand die Bescheinigung ausstellen muß, daß die Jagdkarten aber die Amtshauptmannschaft ausstellt, daß ebenso der Vorstand die Armutszeugnisse ausstellt und die Königl. Amtshauptmannschaft eine gewisse Bestätigung und Beglaubigung dazu bringen muß. Ich hoffe, daß die Regierung vielleicht noch in anderer Weise Abhstfe schafft, sei es durch Verordnung oder auf anderem Wege, und damit den Wünschen nachkommt. Nun war in der von mir erwähnten Petition der Vereinigung der Bürgermeister und Gemeindevor- ftände noch des Aufsichtsrechtes gedacht. Tie Re gierung hat in der Begründung ausdrücklich gesagt, daß sie nicht habe darauf zukommen können, eine Änderung herbeizuführen. Persönlich will ich das eine sagen. (0) Mir ist ein ungeschriebenes Aufsichtsrecht, so, wie es jetzt in den letzten Jahren von der Regierung gehand habt worden ist, viel angenehmer als ein geschriebenes; man kann eher einmal darüber etwas sagen, west es nicht im einzelnen sestgelegt ist. Aber es wird nicht aus bleiben, daß, wenn einmal eine allgemeine Revision der Gemeindeordnungen erfolgt, man auch darauf zu kommt. Weiterhin haben die Bürgermeister und berufs mäßigen Gemeindevorstände von der Königl. Staats regierung noch etwas mehr Entgegenkommen in der Richtung gewünscht, daß in der Gesetzesvorlage Sicher stellungen gegeben worden wären wegen der Wieder wahl. Ich brauche das nur anzudeuten und werde noch Gelegenheit nehmen, in der Deputation darauf zurückzukommen. Erleichtert worden wäre mir die Stellungnahme zu dem Dekret, wenn das Schul- und Kirchensteuer gesetz noch vorgelegen hätte. Wir haben in den Leit sätzen den Wunsch ausgesprochen, daß, wenn der Ge meindevorstand die Schulsteuern nnd die Kirchen steuern mit einheben muß, er dann auch ohne weiteres Mitglied des Schul- und Kirchenvorstandes ist. Wir alle, die Gemeindevorstünde, verzichten auf die Mitgliedschaft, wenn uns nicht angesonnen wird, das (0) Odium des Steuererhebens auf uns zu nehmen. Aber es ist sehr erwünscht — und diesen Standpunkt nehmen wohl alle meine Berufskollegen ein —, daß Gemeinde-, Schul- und Kirchensteuern zusammen erhoben werden, schon der Geschüftsvereinfachung wegen. Die Bürger schaft würde es nicht verstehen, wenn man teilen wollte. Ich hoffe, die Regierung wird noch eine glückliche Lö sung finden. Soweit noch Wünsche bestehen und soweit ich solche vorgebracht habe, behalten sich meine politischen Freunde mit mir die näheren Ausführungen darüber für die Deputationsberatung vor. Meine politischen Freunde hatten gewünscht, daß das Dekret Nr. 18 der Beschwerde- und Petitionsdepu tation zur Vorberatung überwiesen werden möchte. Ich werde einen solchen Antrag stellen. Wir gehen da bei davon aus, daß die Unterlagen für dieses Dekret eigentlich in der Beschwerde- und Petitionsdeputation vorgearbeitet worden sind, daß die Herren dort voll ständig unterrichtet sind und daß es wohl auch nicht allzuviel von der Geschäftsordnung abweichen würde, weil ja dieselbe Deputation auch das Gesetz über die Gemeindeverbände, das eng mit dieser Vorlage zu sammenhängt, bearbeitet hat. Ich bitte das Hohe Haus,
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