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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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(Präsident.) (L) Ich frage die Kammer: Will sie dem Anträge entsprechen? Diejenigen, die dagegen sind, die das Kapitel jetzt be handelt haben wollen, müssen sich erheben. Mit Mehrheit ist der Antrag abgelehnt. Es bleibt bei unserer heutigen Tagesordnung. Wir treten in die Tagesordnung ein: Schluß beratung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation über Kap. 88, 89 und 90 des ordentlichen Staatshaushalts-Etats für 1912/13, Ministerium des Kultus und öffent lichen Unterrichts, Evangelisch-lutherisches Landeskonsistorium und Katholisch-geistliche Behörden betreffend. (Drucksache Nr. 83.) Berichterstatter Herr Abg. Döhler. Alle drei Kapitel sind im Deputationsantrage zu sammen behandelt worden. Ich nehme daher an, daß die Kammer damit einverstanden ist, daß der Herr Berichterstatter auch über alle drei Kapitel hinterein ander referiert und daß die Debatte über alle drei Kapitel gleichzeitig eröffnet wird. — Das ist der Fall. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Be richterstatter das Wort. Berichterstatter Abg. Töhler: Meine Herren! Zu (8) Kap. 88, Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, habe ich zu bemerken, daß in Tit. 1 die Einnahmen mit 40 M. höher eingestellt sind infolge der zu erwartenden Mehreinnahmen an Vergütungen für Verwaltung von Stiftungen. Die Ausgaben sind bei diesem Kapitel um 7300 M. höher vorgesehen als im Voretat. Das ist in der Hauptsache darin begründet, daß in Tit. 3 ein Vor tragender Rat mehr eingestellt ist, und zwar 8 anstatt 7 im Voretat. Es war dies erforderlich wegen der ein getretenen sehr erheblichen Vermehrung der juristischen Geschäfte, insbesondere aber auch wegen vorliegender umfangreicher gesetzgeberischer Arbeiten. Die Mehr ausgaben in Tit. 3 betragen dadurch gemeinjährig 7300 M. Tit. 4 erhöht sich um 1087 M. wegen Vollein stellung des im vorigen Etat mit 8700 M. vom 1. April 1910 ab vorgesehenen fachmännischen Hilfsarbeiters. Bei Tit. 5 sind 2162 und bei Tit. 6 906 M. weniger eingestellt. Diese Wenigerausgaben erklären sich durch Personenwechsel. Die bei Tit. 7 mehrgeforderten 738 M. sind durch das Dienstalter begründet. Tit. 10 erhöht sich laut Zusammenstellung der Anforderung an Wohnungsgeldzuschüssen um 340 M. Die in Tit. 12 gegen den Voretat eingestellte Mehrausgabe von 1000 M., und zwar 'anstatt 1500 M. 2500 M., ist in M der Erläuterungsspalte erklärt. Tit. 13, 14 und 15 sind unverändert gegen den Voretat. Meine Herren! Der Einnahme von 6800 M. stehen Ausgaben von 394 063 M., darunter 810 M. künftig wegfallend, gegenüber. Ihre Finanzdeputation bittet Sie, dem einstimmig gefaßten Anträge beizutreten und „bei Kap. 88, Ministerium des Kultus und öffent lichen Unterrichts, nach der Vorlage s, die Einnahmen mit 6800 M. zu genehmigen, b die Ausgaben mit 3 4073 M, darunter 8l" M. künftig wegfallend, zu bewilligeu, o) den Vorbehalt der wahlweise» Verwendung zu Tit. 7, sowie den Vorbehalt zu Tit. !2 zu gcnehmi en." Meine Herren! Zu Kap. 89, Evangelisch-lutheri sches Landeskonsistorium, habe ich zu bemerken, daß Tit. 1 in derselben Höhe wie im Voretat, nämlich mit 220 M. eingestellt ist, ebenso Tit. 2, nämlich mit 22 800 M. Tie Einstellungen in Tit. 3 u it 3212 M. weniger, in Tit. 4 u it1200M.r ehr, in7it.5r it.'77M. mehr und in Tit. 6 mit 62 M. mehr sind im Tunstalter begründet. Tit. 7, Wohnungsgeldzuschüsse, erfordert 180 M. mehr. Die Mehreinstellung von 800 M. in Tit. 9, 1000 M. in Tit. 11 und 1000 M. in Tit. 13 sind in der Erläuterungsspalte hinreichend erklärt. Im vorigen Etat waren unter Tit. 14 30 000 M. als ungefähres Berechnungsgeld für die im Jahre 1911 zusammengetretene Landessynode eingestellt, die in diesen: Jahre in Wegfall kommen, da in der Finanz periode 1912/13 die Evangelisch-lutherische Landes synode nicht zusammentritt. Im ganzen ist bei Kap. 89 gegenüber den Einnah men ein Zuschuß von 154 785 M. erforderlich. Ich bitte Sie, dem Anträge der Finanzdeputation ^r, der gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Depu tationsmitglieder gefaßt wurde, beizutreten und „bei Kap. 89, Evangelisch-lutherisches Landeskon sistorium, nach der Vorlage ») die Einnahmen mit 220 M. zu genehmigen, b) die Ausgaben mit 155005 M. zu bewilligen, o) die Vorbehalte zu Tit. 6 und 10 zu ge- nehmigen." Meine Herren! Bei Kap. 90, Katholisch-geistliche Behörden, sind in Tit. 1—4 dieselben Summen wie im Voretat eingestellt. Tit. 5 zeigt eine Wenigeraus gabe von 1875 M. und Tit. 6 eine Mehrausgabe von 88 M., welche Veränderungen im Dienstalter begründet sind. Die Mehreinstellung von 150 M. in Tit. 6a ist 136*
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