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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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Mitberichterstatter Oberbürgermeister vr. Dittrich: Ich könnte allerdings der Auffassung nicht beitreten. Wir haben nämlich einen Vorgang in § 10. (Sehr richtig!) Dort ist ausdrücklich gesagt „sächsische Kreis- und Be zirksverbände". Soweit ich mich unserer Beratung entsinne, haben wir auch hier die Ausnahmebestim mung nur für Sachsen gültig sein lassen wollen, und wenn ich mich weiter recht entsinne, haben wir in der Zwischendeputatton sogar den Generalbeschluß ge faßt, daß unter den öffentlichen Korporationen, die im Gesetze erwähnt sind, nur solche zu verstehen sind, die sich in Sachsen selbst befinden, also nur sächsische öffentliche Körperschaften. Ich hätte deshalb von meinem Standpunkte aus kein Bedenken, wenn man konform mit § 10 einschaltete, wie Herr Kollege Keil beantragt hat, „sächsische Bezirks-, Kreis- und Ge meindeverbände". Ich würde dankbar sein, wenn sich der Herr Berichterstatter dieser Auffassung anschlösse. Präsident: Der Herr Berichterstatter! Berichterstatter Kammerherr Sahrer v. Sahr (Ehrenberg): Meine Herren! Die Sache ist nicht der- D) artig, daß man nicht nachgeben könnte. Im übrigen glaube ich, daß die König!. Staatsregierung durch die Allgemeinlegittmatton ermächtigt ist, auch derartige Richtigstellungen noch vorzunehmen. (Sehr richtig!) Unter Umständen kann man in solchen Sachen doch auch zu weit gehen. Vergleiche man 8 26a mit 8 10, so finden sich z. B. auf der einen Seite „Kreis- und Bezirksverbände", auf der anderen „Bezirks- und Kreisverbände". In der Beziehung läßt sich doch noch manches tun. Ich erkläre namens der Deputatton, daß nichts entgegensteht, das Wort „sächsischen" hier einzuschalten. Präsident: Ich frage, ob der Antrag Keil, „vor den Worten „Bezirks-, Kreis- und sonstigen Gemeindeverbände" das Wort „sächsischen" einzuschieben." genügend unterstützt wird. — Das ist der Fall. Ich habe ferner zu fragen, ob die Kammer beschließen will, 8 26 nach den Anträgen ihrer Deputation unter Berücksichtigung des Antrages Keil, wel ¬ cher von der Deputation übernommen (g) worden ist, zu genehmigen. Einstimmig. Ich bitte fortzufahren. Berichterstatter Kammerherr Sahrer v. Sahr (Ehrenberg): § 27. Es wird auf den Bericht S. 63ff. Bezug genommen. Die Stellungnahme der Deputa tton zu 8 27 ist aus S. 66 Zeile 12 von oben ersicht lich. Die Abänderungen sind zum Teil eine Folge der Beschlüsse der Deputatton zu 8 26. Die Deputatton beantragt, „Die Kammer wolle in teilweiser Abweichung von der Zweiten Kammer beschließen: dem 8 27k folgende Fassung zu geben: „») das Einkommen aus Wartegeld und Pensionen, ferner aus den übrigen in § 26 unter ä be zeichneten Bezügen, soweit sie nicht über haupt steuerfrei sind;"." Die Deputation beantragt: „Die Kammer wolle in teilweiser Abweichung von der Zweiten Kammer beschließen: dem 8 27o folgende Fassung zu geben: „das feste Diensteinkommen derjenigen Personen, bei deren Veranlagung zur Gemeindesteuer im Jahre 1908 8 30 der Revidierten Städte ordnung und 8 23 Abs. 2 der Revidierten Landgemeindeordnung anzuwenden war, so wie der Reichs-, sächsischen Staats- und Gemeindebeamten, die im Jahre 1908 inner halb oder außerhalb Sachsens als solche angestellt waren." Die Deputation beantragt: „Die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen: in 8 27 die Bestimmung unter b zu streichen; in 8 27 an Stelle der Buchstaben e den Buchstaben d zu setzen und § 27 mit diesen Abänderungen zu genehmigen." Präsident: Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Genehmigt die Kammer die Anträge ihrer Deputation auf S. 66 des Berichtes? Einstimmig. Der Herr Berichterstatter! Berichterstatter Kammerherr Sahrer v. Sahr (Ehrenberg): § 28. Die Zweite Kammer hat die be antragte Einschaltung beschlossen. Der Deputation gehen keine Bedenken bei.
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