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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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96 I. K. S. Sitzung, am 18. Januar 1912 (Staatsmiaister v. Seydewitz.) M lende Aufnahme gefunden hat. Tatsächlich glaube ich mich eins zu wissen mit den Grundsätzen der Finanzpolitik, die dieses Hohe Haus von jeher be folgt hat. Es sind das die Grundsätze jeder ein sichtigen und weitsichtigen Finanzpolitik, die insbe sondere mein hochverdienter Herr Amtsvorgänger mit großer Energie und Sachkenntnis, aber auch getragen von dem Vertrauen dieses Hohen Haufes mit dem unbestrittenen Erfolg durchgeführt hat, daß er die Finanzen des Landes einer gründlichen Sa nierung entgegenführte. Lassen Sie mich diese Grundsätze, so bekannt sie auch sind, hier in Kürze zufammenfassen l Sie bestehen in der sorg fältigen Pflege der Staatseinnahmen in allen ihren verschiedenen Arten, selbstverständlich unter sorgsamer Berücksichtigung der gesamten Er werbstätigkeit des Landes als der Quelle des Wohl standes und des Gedeihens des Volkslebens; sodann in einer Meisen Vorsicht gegenüber den Ansprüchen auf weitere Belastung der Allgemeinheit mit neuen oder erhöhten Abgaben unter unbedingter Durch führung des Grundsatzes, daß Ausgaben nur gegen Vorhandensein voller, auch in ungünstigen Zeitläuften anhaltender Deckung auf die öffentlichen Mittel zu übernehmen sind. E» Das unverrückbare Ziel der staatlichen Finanz- Wirtschaft geht in allem Wechsel der Zeiten dahin, das wirkliche Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, zwischen Bedarf und Deckung dauernd herzustellen und zu erhalten, und zu diesem Zwecke sind vor allem Staatsschulden, die schon die nächste Gegenwart, wie auch die weitere Zukunft drückend belasten und schließlich mit Notwendigkeit zu erhöhten Steuerlasten führen, nur in bescheidenen Grenzen und nur für solche Anlagen aufzunehmen, die pro duktiv sind, d. h. von denen man sicher annehmen kann, daß sie wenigstens mit der Zeit die Verzinsung und Tilgung ihres Kapitals selbst aufbringen. In solchem Sinne bewegt sich die bedeutsame Erklärung der Finanzdeputation der Ersten Kammer, die eins der hervorragendsten Mitglieder dieses Hohen Hauses, der nachmalige König Georg, damals Prinz Georg, der hochverdiente Referent der Depu tatton, am 2. März 1876 abgegeben hat. Ich darf sie auch meinerseits in Erinnerung bringen. Sie lautet: „Die unterzeichnete Deputation ist der Ansicht, daß zur Bewahrung gedeihlicher Finanzzustände auf eine möglichste Verminderung, ja wenn tunlich auf ein gänzliches Verschwinden des außer ordentlichen Budgets und auf die Wiederher ¬ stellung eines einheitlichen Budgets hingewirkt (6) werden muß. Denn die scheinbar leichte Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Budgets birgt in sich die Gefahr, daß man durch die Dcckungsart, welche dem Steuerzahler momentan und direkt nicht zur Last fällt, versucht wird, mit mehr Leichtigkeit große Summen zu bewilligen, welche den Staat mit Schulden belasten und in der Zu kunft notwendig doch zu einer Erhöhung der Steuern führen müssen." Mit dieser grundlegenden Erklärung steht die weitere Erklärung desselben erlauchten Referenten im vollen Einklang, die er namens der zweiten Deputation am 20. Dezember 1899 abgegeben hat. Diese Er- lärungen und die auf ihrem Inhalte beruhende Haltung der Finanzdeputation dieses Hohen Hauses haben jederzeit die uneingeschränkteste Billigung der ganzen Kammer gefunden. Ich verweise auf die allgemeinen Etatdebatten der Jahre 1905, 1907 und 1910 und erinnere nur an die damaligen Ausführungen des Herrn Vizepräsidenten ». Beutler, des un vergeßlichen Domherrn v. Trützschler, des Herrn Geh. Kommerzienrats Waentig und anderer verehrter Mit glieder dieses Hohen Hauses, die den gleichen Stand punkt zur Geltung brachten und vertraten. Nach den praktisch bewährten Grundsätzen dieser traditionellen Finanzpolitik, zu denen man gerade auch nach den Erfahrungen ernster Jahre immer wieder zurückkehrte, werden einerseits nicht werbende einmalige Ausgaben, wie dies auch § 3 des Etat gesetzes vom 1. Juli 1904 ausspricht, grundsätzlich in den ordentlichen Etat zu verweisen sein, andererseits aber wird man zu Vermeidung einer übermäßigen Belastung der zukünftigen Generationen mit un- beugfamer Energie auf eine regelmäßige und an gemessene Tilgung der Staatsschulden zu halten haben. In ersterer Hinsicht, d. h. in Überweisung aller nicht werbender Anlagen auf den ordentlichen Etat ist das Ziel noch nicht vollständig erreicht. Es ist ja richtig, daß der vorliegende außerordent liche Etat außer 1 Million für Gewährung von Darlehen an gewerbliche Genossenschaften usw. nur Ausgaben für Eisenbahnzwecke aufweist, die man gemeinhin ohne weiteres als werbende Anlagen zu bezeichnen geneigt ist. In Wahrheit ist das keines wegs allenthalben oder auch nur überwiegend der Fall. Ausgaben für neue Linien werden ja, soweit sie der Staat aus eigenen Kosten baut, wohl überall auf Schuldkonto ausgeführt; obwohl die neuen Linien keineswegs immer die Verzinsung ihres Kapitals aufbringen, decken sie doch öfter nicht einmal ihre
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