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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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I. K. 18. Sitzung, (Berichterstatter Staatsminister a. T. v. Metzsch, Exzellenz.) (L) gebende Organ auf kirchlichem Gebiete, nur aller vier Jahre tagt, auch Fälle eintreten können und auch tatsäch lich eintreten, wo mitunter eine Abhilfe in schnellerem Tempo wünschenswert ist, so möchte diese Erstreckung der Befugnis zur Befreiung und Dispensationserteilung auch von kirchenverfassungsmäßigen Bestimmungen in der Kirchenvorstands- und Synodalordnung nur gerechtfertigt erscheinen. Eine derartige Erweiterung der Befugnis der Minister in Lvangaliois würde an sich durchaus korrespondieren mit den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie in der Revidierten Städteordnung und in der Revi dierten Landgemeindeordnung bereits niedergelegt worden sind und auch in der Praxis vielfach geübt werden, in soweit dem Ministerium des Innern die Dispensations befugnis auch in Rücksicht auf die Befreiung von be stehenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich ein geräumt ist. Es ist auch weiter zu bemerken, daß in dem im vorigen Landtage verabschiedeten Gesetze über die Bildung von Gemeindeverbänden vom 18. Juni 1910 die gleiche Befugnis ausgesprochen worden ist, und eben so ist wenn ich richtig orientiert bin, in dem gegenwärtig noch in der Beratung befindlichen Gesetze über die Bil dung von Kirchgemeindeverbänden die Erteilung gleicher Befugnis in Aussicht genommen. Also, meine Herren, ich glaube, daß es nur empfehlenswert erscheint, in dieser Rich- D) tung dem Vorschläge der Synode nachzukommen und diese allgemeine Dispensationsbefugnis in erweitertem Maße zu erteilen. Das sind, meine Herren, die auf staatlichem Gebiete ruhenden gesetzlichen Bestimmungen, welche eventuell gegen über dem Kirchengesetze bei der Verabschiedung desselben in Frage zu ziehen sind. Meine Herren! Ihre Deputation hat nun über diese Punkte unter Zuziehung eines König!. Kommissars Beratung gepflogen und ist bei Prüfung der in das staatliche Gebiet einschlagenden Bestimmungen, wie ich mir bereits im einzelnen auszuführen gestattet habe, zu der Ansicht gelangt, daß die Erteilung der staatlichen Genehmigung zu diesen Bestimmungen unbedenklich falle Nachdem auch noch die König!. Staatsregierung vom Standpunkte des staatlichen Hoheitsrechtes über die Kirche mit dem sonstigem Inhalte des Kirchengefetzcs allenthalben sich einverstanden erklärt hat, würde nach Ansicht Ihrer Deputation die Zustimmung zu den Kirchengesetzen, in soweit die Zuständigkeit der Kammer überhaupt in Frage kommt, zu empfehlen sein, und Ihre Deputation beantragt demgemäß: „Die Kammer wolle beschließen: den vorgelegten Gesetzentwurf nebst Überschrift, am 9. Februar 1912 205 Eingang und Schluß unverändert nach der Vor- (H läge anzunehmen." Präsident: Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Die Kammer genehmigt den Antrag? Einstimmig. Wünscht die Königl. Staatsregierung namentliche Abstimmung? (Staatsminister Dvr. Beck: Die Königl. Staatsregierung verzichtet.) Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag zum münd lichen Berichte der dritten Deputation über Kap. 91 des Rechenschaftsberichts für die Finanz periode 1908/09, Universität Leipzig betreffend. (Drucksache Nr. 89.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Oberbürger meister Keil. Berichterstatter Oberbürgermeister Keil: Meine hoch verehrten Herren! Im Namen der dritten Deputation habe ich die Ehre zu berichten über Kap. 91 des Rechen schaftsberichtes für die Finanzpcriode 1908/09, Universität Leipzig betreffend. In finanzieller Beziehung ist dieser Ah Abschluß als ein günstiger zu bezeichnen. Er ergibt 30075 M. 37 Pf mehr Einnahmen als der Etat und 192 438 M. 70 Pf. weniger Ausgaben, das gibt einen Minderzuschuß von 222 514 M. 07 Pf. gegen den Etat von 6394 690 M. Im einzelnen sind eine Reihe von Über schreitungen vorgekommen, die Sie aus der Drucksache Nr. 89 ersehen wollen. Es sind in der Hauptsache geringfügige Überschreitungen, die weder der Oberrechnungskammer noch der Deputation Anlaß zu Bedenken gegeben haben. Weiter finden sich einige Mehreinnahmen und Minder einnahmen in den Einnahmen, die aber auch von be sonderem Belang nicht sind, und einige größere Minder ausgaben bei Tit. 14 und 15, ebenso noch bei Tit. 30. Auch diese Dinge sind in den Erläuterungen hinreichend geklärt, so daß Ihre Deputation bei Ihnen beantragen kann: die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kammer beschließen, die in der Druck sache Nr. 89 einzeln aufgeführten Etatüberschrei tungen mit zusammen 21085 M. 43 Pf. nach träglich zu genehmigen. Präsident: Wird dieser Antrag genehmigt? Einstimmig.
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