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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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I. K. 31. Sitzung, am 21. März 1912 399 (Berichterstatter Kammerherr v. Boxberg.) H) 9 Monate; die durchschnittliche Dienstzeit beträgt bei den Landgendarmen 23 Jahre, bei den Stadtgendarmen 13 Jahre. Die Landgendarmen erreichen durchschnittlich ein Lebensalter von 54 Jahren 2 Monaten, die Stadt gendarmen ein solches von nur 41 Jahren 2 Monaten, und Sterbefälle sind eingetreten bei den Landgendarmen nach einer Dienstzeit von 22 Jahren 1 Monat, bei den Stadtgendarmen schon nach einer Dienstzeit von 11 Jahren. Als Grund für diese sehr ungünstigen Verhältnisse wird in der von den Kommissaren in der Deputation der Zweiten Kammer abgegebenen Erklärung das für den Körper schädliche langsame Gehen und Stehen auf dem Straßenpflaster angeführt, das zu Störungen der Zirkulation und zu einer Überlastung der Knie- und Fuß gelenke führe. Die weiteren Folgen feien Störungen im Stoffwechsel, infolgedessen Neigung zum Dickwerden, Reißen in der Muskulatur und in den Gelenken, gichtische An fälle, Herzbeschwerden, Empfindlichkeit gegen Erkältungen und auf dem Gebiete des Nervensystems Neigungen neurasthenischer Art. Um diesen Übelständen zu begegnen, ist von der Polizeidirektion, gestützt auf Gutachten der Polizeiärzte und auf die Erfahrung, daß bei den Gen darmen, die sich körperlich gehörig ausarbeiten, wie z B. bei den berittenen und bei den Führern von Polizei- — Hunden, diese Krankheitserscheinungen nicht eintreten, das ^Turnen eingeführt worden, und zwar zunächst das frei willige, später vom 1. Oktober v. I. an, weil die Be teiligung zu schwach war, das obligatorische. Das Königl. Ministerium des Innern hat hierzu ausdrücklich seine Zustimmung erteilt, da es das Turnen sowohl im Inter esse der Gendarmen selbst als auch des Dienstbetriebes für eine durchaus heilsame Maßregel hält. Das Turnen ist nur für den Winter eingeführt worden; es wird jeder Gendarm innerhalb vier Wochen zweimal dazu herangezogen, das eine Mal an einem Tage, wo er sich im Dienste befindet, von 8 bis Vs 10 Uhr vor mittags und das andere Mal an einem dienstfreien Tage von 6 bis 8 Uhr abends. Er verliert also nur 2 Stunden seiner sreien Zeit im Laufe eines Monats. Das Turnen wird in der Art betrieben, daß Freiübungen, schwedisches Turnen, Gerät- und Sprungübungen, Fecht übungen und Dschiu-Dschitsu vorgenommen werden. Sämtliche Übungen sind dem Alter der übenden angepaßt; Gendarmen mit körperlichen Schäden sind ganz oder teil weise davon befreit; ebenso sind ganz befreit die berittenen und Führer von Polizeihunden. Gegen diese Turnübungen nun wendet sich die Petition, es wird um ihre Aufhebung gebeten. Als Begründung wird angegeben, daß die Petenten die Übungen nicht für geeignet halten, die Gesundheitsverhältniffe, die sie selber als sehr ungenügend anerkennen, irgendwie zu bessern, ll- Auch bei anderen Beamtenkategorien, sagen sie, trete zeitige Dienstuntauglichkeit ein; sie weisen da speziell auf die Lehrer hin und meinen, daß dann eigentlich bei allen Beamten das obligatorische Turnen eingeführt werden müßte. Die Ursache des schlechten Gesundheitszustandes, sagen sie, sei nicht ein Mangel an körperlicher Bewegung, sondern im Gegenteil die Überlastung im Dienste und Überanstrengung. Auch die Ruhepausen an den Tagen, an denen sie im Dienste seien, sowie die dienstfreien Tage würden vielfach durch schriftliche Arbeiten, durch Eintreffen bei Großfeuer, bei Gerichtsverhandlungen, bei Demon strationen usw. in Anspruch genommen, und die versäumte Nachtruhe nachzuholen, werde vielfach durch ungenügende Wohnungen, welche dem Straßenlärm ausgesetzt seien, unmöglich gemacht. Eine Besserung des Gesundheits zustandes erwarten die Petenten von Erleichterungen des Dienstes, im besonderen des Nachtdienstes, ferner durch Offenhaltung von leichteren Stellen im Bureaudienste und von einer auskömmlicheren Besoldung. Daß der Dienst der Gendarmen kein leichter ist, wird niemand in Abrede stellen; daß aber die Turnübungen besonders dazu beitragen sollen, ihn zu erschweren, und daß sie deshalb abgeschafft werden müßten, das kann wohl nicht behauptet werden; denn, wie gesagt, die dienstfreie Zeit wird nur durch 2 Stunden im Monate in Anspruch genommen, und außerdem find die Turn übungen, wie ich auch schon erwähnt habe, dem Alter der Übenden angepaßt. Von militärischem Drill, auf den es nach der Petition hinauskommen soll, ist nach der Er klärung des Königl. Ministeriums keine Rede, und daß, wie die Petition auch behauptet, bereits Anzeigen erfolgt seien wegen ungenügender Leistungen, die auf zu geringe Anstrengung und bösen Willen beim Turnen zurückge- führt würden, entspricht nach derselben Erklärung auch nicht den Tatsachen. (W Die Tätigkeit der Stadtgendarmen, — so führt die Erklärung aus — die die allergrößten Anforderungen an die körper lichen Kräfte stellt, erfordert deshalb die dauernde Erhaltung einer gesunden, guten Körperbeschaffen- heit. Es ist deshalb nicht nur Pflicht des Be hördenvorstandes, alle die Einrichtungen zu treffen, die diese körperliche Beschaffenheit der Stadtgendarmen gewährleisten, sondern auch Bernfspflicht der Stadt gendarmen selbst, die zu diesem Zwecke eingeführten, von ärztlicher Seite hierzu für geeignet erklärten Ein richtungen zu benutzen. Wenn nnn das Turnen als eine geeignete Maßregel erkannt worden ist, so kann mit dessen Einführung von einem durch keine gesetz-
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