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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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406 I K- 32. Sitzung, < Präsident.) Hä) Deputation über die Petition des Eisenbahn invaliden Friedrich August Matthes in Werdau um Gewährung einer laufenden Unterstützung aus Staatsmitteln. «Drucksache Nr. 199.) (S. M. II. K. 2. Bd. Nr. 43 S. 1601V.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Bürger meister Wilisch. Berichterstatter Bürgermeister Wilisch: Der Ge- suchsteller hat sich an die Stände mit der Bitte gewendet, bei der Königl. Staatsregierung dahin zu wirken, daß ihm bis an 'ein Lebensende eine laufende Unterstützung aus Mitteln der Staatseisenbahnver- waltung gewährt werde. Zur Begründung seines Gesuches führt er in Übereinstimmung mit dem Inhalte der in der Sache ergangenen Akten an, daß er am 13. März 1883 und Wonach schon vor nahezu 30 Jahren in der Maschinen reparaturwerkstatt des Bahnhofs Werdau, wo er als Schlosser beschäftigt war, einen Unfall erlitten habe, durch den er mehr oder minder arbeitsunfähig und hilfsbedürftig geworden sei. Der Unfall bestand darin, daß Matthes bei der mit einem anderen Schlosser versuchten Beseitigung einer Zylinder- schraube aus einer Lokomotive durch das Zurück- prallen des Hammers mit dem von Matthes auf die Schraube gehaltenen Stahldorn geschlagen und am Kopfe verletzt worden ist. Mit dem Betriebe der Eisenbahn als solcher und namentlich mit den diesem Betriebe eigentümlichen Gefahren stand der Unfall in keinem Zusammenhänge, und es lag sonach ein Betriebsunfall im Sinne des Haft pflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 nicht vor. Es ist aber auch, wie in einem vom Reichsgerichte be stätigten Urteile des Oberlandesgerichts zu Dresden vom 15. März 1886 festgestellt worden ist, ein Ver schulden der Staatseisenbahnverwaltung nicht anzu nehmen, so daß ein Rechtsanspruch gegen den Staat aus dem Unfälle nicht abgeleitet werden kann. Auf ihn war nun aber auch das Unfallversicherungsgesetz nicht anwendbar, weil dieses erst am 1. Oktober 1885, sonach 2'/z Jahre nach dem Unfälle, in Kraft ge treten ist. Unter diesen Umständen konnte nur die Gewährung einer Unterstützung aus Billigkeitsrück sichten in Frage kommen. Eine solche Unterstützung, und zwar in Höhe von 120 M. jährlich, hat Matthes voni 1- Oktober 1907 ab von der Staatsregierung zugesprochen erhalten, allerdings nur unter der Vor aussetzung, daß in seinen Verhältnissen keine wesent liche Veränderung eintreten würde. Er hat sie auch m 22. März 1912 bis Ende Juni 1909 bezogen. Allein vom I.Juni 1909 (H ab wurde sie in Wegfall gestellt, weil Matthes als Schlosser eine» genügenden Verdienst hatte und nach ärztlichen Gutachten angenommen werden konnte und mußte, daß bei ihm keine Folgen von jenem Unfälle zurückgeblieben seien. Neuerdings mehrfach angestellte Erörterungen haben nun aber ergeben, daß der inzwischen 62 Jahre alt gewordene Gesuchsteller an Neurasthenie und Altersschwäche leidet und daß es nicht ausgeschlossen erscheint, daß dieses Leiden wenigstens zum Teil aus den erlittenen Unfall zurückzuführen ist. Nach der ärztlichen Einschätzung der Wirkungen des Unfalls auf den Zustand des Matthes hat es daher das Königl. Finanzministerium für billig erachtet, ihm vom 1. Januar 1912 ab wieder eine jährliche Unter stützung aus Mitteln der Staatseisenbahnverwaltung zu gewähren, ist auch bereit, sie uicht allein dem Gesuchsteller auf Lebenszeit zuzusichern, sondern auch von früher 120 M. auf 150 M. zu erhöhen. Diese Erhöhung soll annehmbar aus dem Grunde Platz greifen, weil eine laufende jährliche Unterstützung, die dem Matthes bereits im Jahre 1888 aus der sächsischen Werkstättenarbeiter-Unterstützungskasse in Höhe von 204 M. zugebilligt worden war, wegen deren ungünstiger finanzieller Lage nach und nach v> herabgesetzt werden mußte und inzwischen ganz in Wegfall gekommen ist. Durch die Zusage der Königl. Staatsregierung findet die Petition des Matthes an sich ihre Er ledigung. Gleichwohl hat die Zweite Kammer, der sie in ihrer Sitzung vom 12. Februar d. I. vorlag, beschlossen, sie der Königl. Staatsregierung in dem Sinne zur Erwägung zu überweisen, daß dem Gesuchsteller eine fortlaufende Unterstützung, und zwar in Höhe von 150 M. jährlich, gewährt werde. Ihre Deputation, meine hohen Herren, trägt nach Lage der Sache keine Bedenken, den Beitritt zu diesem Beschlusse der Zweiten Kammer zu empfehlen, und gestattet sich daher vorzuschlagen, den gedrucktvorliegenden DeputationsantragzumBeschlusse erheben zu wollen. Präsident: Wünscht noch jemand das Wort? Genehmigt die Kammer den Antrag der Deputation? Einstimmig. Wir kommen zum fünften Punkte: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation
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