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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
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(Berichterstatter Abg. Or. Löhner.) M zu nehmen auf einen Antrag, den die Deputation auf Seite 68 ihres Berichtes gibt. Nachdem die Deputation, was ich hiermit wiederholen will, den Antrag gestellt hat, 1. Schluß, Eingang und Über schrift des Gesetzentwurfes unverändert nach der Vorlage anzunehmen und 2. den ganzen Gesetz entwurf mit den beschlossenen Änderungen samt Schluß, Eingang und Überschrift nach der Vorlage anzunehmen, nachdem dieser Beschluß dort ver lautbart ist, heißt es weiter: „Durch die Einschaltung verschiedener Para graphen, ebenso wie durch Streichung von Ab schnitten und Paragraphen des Entwurfs, ferner durch die Einschiebung oder Anfügung von einzelnen Absätzen in verschiedenen Paragraphen sind Un stimmigkeiten in der Reihenfolge sowohl der Ab schnitte wie der Paragraphen und der einzelnen Absätze in solchen entstanden, deren Beseitigung geboten ist. Die Deputation glaubt, sich nicht einer Umnumerierung der Abschnitte, Paragraphen und der Absätze in einzelnen von diesen unter ziehen zu sollen, da namentlich noch ungewiß ist, ob nicht die hohe erste Kammer Umänderungen ebenfalls vornimmt. Sie ist der Anschauung, daß der König!. Staatsregierung überlassen werden kann, bei der Bekanntmachung des Gesetzes die Umnumer ierung zu bewirken." M Der entsprechende Antrag ist dort verlautbart, ich nehme darauf Bezug und bitte Sie', diesen An trag anzunehmen. Als Anhang auf der letzten Seite (137) des Be richtes ist ein besonderer Antrag zu ZZ 115 bis 119 des Dekrets Nr. 17 enthalten, über diese Para graphen finden Sie in dem schriftlichen Berichte von meinem Kollegen Horst Seite 25 ff. schon das Nötige gesagt. Ich habe, nur noch hervorzuheben, daß die Beilagen I und II der Regierungsvorlage, wie sie uns gegeben wurde, Beilage I enthaltend die in dem § 51 des Entwurfs genannten „Grundsätze für die Einschätzung der versicherten Gebäude und Maschinen zur Beitragsleistung", und Beilage II, „Tafeln für die Ermittelung der Beitragsklassen der bei der Landes- Brandversicherungsanstalt versicherten Ge- bäude und Maschinen," daß diese Beilagen mit dem Z 51 selbstverständlich fallen. Ich komme zu den Petitionen. Sie finden in dem Berichte 5 Petitionen erwähnt und die Be merkungen dazu, die von feiten der Deputation zu machen waren. Die letzte der Petitionen erstrebt die Heranziehung eines Feuerversicherungsvereins, der von Mitgliedern, die länger als 20 Jahre ihm angehören, keine Beiträge erhebt, zu den Feuerlösch beiträgen. Die Heranziehung würde auf Schwierig- (G keilen stoßen. Meine Herren! Wenn Prämien in diesem Vereine teilweise nicht mehr gezahlt werden und wir ein ganz anderes System lediglich des wegen, weil, wie es in berPetition heißt, die Gemeinde jährlich wohl21M. an Feuerlöschkassenbeiträgen einbüßt, ein vollständig neues System hätten finden wollen zu einer Zeit, wo wir im übrigen mit der Vorlage bereits fertig waren, so hätten Arbeit und Zeitverlust in gar keinem Verhältnis zu dem Ergebnis ge standen. Außerdem ist zu bemerken, daß wir keine Macht haben zu verhindern, was jedenfalls eintreten würde: der Verein würde einfach beschließen: Wir erheben von jedem Mitglieds als Prämie künftig 1 Pf. oder, wenn er sich nobel machen wollte, 10 Pf. oder 1 M., und die Gemeinde würde von diesem Prämienbetrage ihre 2 oder 3 oder mehr bis 9 Prozent als Feuerlöschbeiträge bekommen. Also zu umgehen ist die Sache, und deshalb sehen wir besser davon ab, hier einzugreifen. Nicht erwähnt im schriftlichen Berichte find 2 Pe titionen, die noch nachträglich eingegangen sind. Die eine ist die Petition des Landesverbandes Sächsischer Feuerwehren in Chemnitz, welche eine Anzahl von Änderungen in den §8 50, 88 und 93 empfiehlt. Die Änderung des § 93 hat zufälligerweise noch berücksichtigt werden können. Im übrigen konnte eine Änderung nicht mehr ein treten. § 50 ist übrigens durch Streichung von der Bildfläche verschwunden, also ist dieses Petitum gegenstandslos geworden. Endlich liegt vor eine Petition des Kirchen vorstandes zu Thalheim im Erzgebirge und Gorns dorf, eine Petition, die erst am 18. d. M. hier eingegangen ist und zum Gegenstände hat, daß für alle, baufällige Häuser, die weggerissen werden sollen oder müssen, von Staats wegen eine ent sprechende Abbruchbeihilfe gewährt werden möchte. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren!. Zu dieser Frage finden Sie im Berichte, finden Sie vor-allen Dingen in der Be gründung zu 8 92 des Entwurfs genügende Aus führungen. Jedenfalls wäre es, selbst wenn man hätte darauf eingehen können, zu dem Zeitpunkte, wo die Petition einlief, nicht mehr möglich gewesen. Ich bitte Sie, daß Sie die Petitionen, dem Anträge der Deputation entsprechend, soweit sie 342---
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