Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
II. K. 64. Sitzung, am 21. April 1910. 2444 (Berichterstatter Abg. vr. Löbner.) (H nicht durch die gefaßten Beschlüße erledigt sind, auf sich beruhen lassen wollen. (Lebhaftes Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Minister des Innern. Staatsminister Graf Vitzthum von Eckstädt: Meine Herren! Der den Ständen von der Regierung vor gelegte Entwurf eines Gesetzes über die Landes- Brandversicherungsanstalt hat durch die Beschlüsse der Gesetzgebungsdeputation eine erhebliche Um gestaltung erfahren. Wenn Sie sich die als Anlage des Berichtes abgedruckte Gegenüberstellung des Ent wurfes und der Deputationsbeschlüsse näher ansehen, so werden Sie finden, daß vor allem die §§ 10 bis 18 des Entwurfes in den §§10 bis 22 der Deputations beschlüsse eine völlig veränderte Gestalt erhalten haben. Nach diesen §§ 10 bis 22 soll der Brandversicherungs anstalt eine Selbstverwaltung eingerüumt werden, die weit über das hinausgeht, was sie bisher in dieser Beziehung besessen hat und was ihr auch nach dem Entwürfe zugestanden werden sollte. Me übrigen Abänderungen des Entwurfs, besonders insoweit sie in den erheblichen Streichungen bestehen, sind zum größten Teile eine Folge dieser veränderten Bor- M schriften über die Einrichtung der Anstalt. Nun habe ich bereits in der Vorberatung über das Dekret Nr. 17 hervorgehoben, daß der Regierung die Einführung einer weitgehenden Selbstverwaltung der Anstalt keineswegs unwillkommen sein würde, daß sie aber in dieser Beziehung und insbesondere hinsichtlich der Beteiligung der Versicherungsnehmer an der Verwaltung der Anstalt weitergehende Vor- schlKge, als der Regierungsentwurf sie vorsah, den Ständen nicht unterbreitet hatte, einmal, weil die unbedingte Notwendigkeit nicht vorlag, mit den be stehenden Einrichtungen, die sich ja im allgemeinen bewährt hatten, plötzlich und völlig zu brechen, anderer seits, weil es nicht sicher war, daß die Verminderung des Einflusses der Stände auf die Einrichtung und die laufende Verwaltung der Anstalt, die mit der Ein führung einer weitergehenden Selbstverwaltung not wendigerweise verbunden sein mußte, den Stand e- kammern willkommen und annehmbar sein würde. Nachdem sich aber in der Vorberatung vom 11. Januar d. I. gezeigt hatte, daß der Wunsch nach größerer Selbständigkeit und Beweglichkeit der An stalt auch in der Zweiten Kammer vorhanden war, hat. die Regierung nicht gezögert, an der Umarbeitung dkis Entwurfs in diesem Sinne mitzuarbsiten, und hat ihre Bereitwilligkeit dazu, wie aus den: Deputations (tz berichte zu ersehen ist, noch vor dem Beginn der Bc ratungen der Deputation durch die im Berichte ab gedruckte Erklärung zu erkennen gegeben. Diese Er klärung hat sodann auch die Grundlage gebildet, auf der die Vorschriften über die Selbstverwaltung der Anstalt von der Deputation im Einvernehmen und unter Mitwirkung der Negierung ausgearbeitet worden sind. Nachdem diese Frage, die von allen Beteiligten als die wichtigste angesehen wurde, erledigt war, handelte es sich im wesentlichen noch darum, den Entwurf im übrigen den neuen Vorschriften über die Selbstverwaltung anzupassen. Diese Anpassung be stand hauptsächlich darin, daß ungefähr ein Drittel der Vorschriften des Entwurfs als entbehrlich ge strichen wurde, da darin Gegenstände behandelt waren, deren Regelung den Selbstverwaltungskörpern der Anstalt überlassen bleiben sollte. Diese Vorschriften werden damit keineswegs als unbrauchbar verworfen oder für immer abgetan, sondern fie werden nur aus dem Gesetze verschwinden, dafür aber wenigstens in ähnlicher Gestalt anderwärts als Bestimmungen der Selbstverwaltungskörper wieder erscheinen. Wenn ich dies alles hier nochmals hervorhebe, so geschieht dies, um in Übereinstimmung mit den M Ausführungen der Herren Berichterstatter darzutun, daß die Beschlüsse der Deputation nicht etwa im Gegensätze zu der Auffassung der Regierung gefaßt worden sind und daß mit ihrer Annahme, so sehr sie die Gestalt des Regierungsentwurfs verändern, keines wegs ein Gesetz zustande kommen würde, das der Regierung unwillkommen wäre. Die Regierung kann vielmehr die Annahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des aus der Drucksache Nr. 386 er sichtlichen Abänderungsantrages nur empfehlen. ' H Die Regierung hofft, daß in der umgestalteten Vorlage ein Weg gefunden worden ist, auf dem sich die Leitung der Anstalt und die Versicherungsnehmer mehr als bisher zusammenfinden können, daß die Leitung der Anstalt dabei mehr als bisher Gelegenheit haben wird, sich mit den Wünschen und Interessen der Versicherungsnehmer vertraut zu machen, daß andererseits aber auch die Versicherungsnehmer mit dem tieferen Einblicke in die Verhältnisse der Anstalt erkennen werden, daß sticht jedes Sonderinteresse immer und unter allen Umständen berücksichtigt werden kann, sondern daß allein das Wohl der Ml- gemeinheit der Versicherungsnehmer bei der Ver waltung der Anstalt maßgebend zu sein hat.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview