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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,2
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028375Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028375Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028375Z
- Sammlungen
- Quellen zur Technikgeschichte 16./17. Jh.
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 973
- Protokoll29. Sitzung 991
- Protokoll30. Sitzung 1053
- Protokoll31. Sitzung 1137
- Protokoll32. Sitzung 1161
- Protokoll33. Sitzung 1173
- Protokoll34. Sitzung 1183
- Protokoll35. Sitzung 1197
- Protokoll36. Sitzung 1215
- Protokoll37. Sitzung 1223
- Protokoll38. Sitzung 1263
- Protokoll39. Sitzung 1339
- Protokoll40. Sitzung 1353
- Protokoll41. Sitzung 1389
- Protokoll42. Sitzung 1419
- Protokoll43. Sitzung 1501
- Protokoll44. Sitzung 1513
- Protokoll45. Sitzung 1547
- Protokoll46. Sitzung 1591
- Protokoll47. Sitzung 1611
- Protokoll48. Sitzung 1703
- Protokoll49. Sitzung 1775
- Protokoll50. Sitzung 1787
- Protokoll51. Sitzung 1821
- Protokoll52. Sitzung 1925
- Protokoll53. Sitzung 2001
- BandBand 1909/10,2 -
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(Berichterstatter Abg. Keimling.) instanz im Ministerium des Innern, nicht mit er örtert worden seien, und daß sie dort bereits hätten klargestellt werden können. Ich stelle fest — der Herr Abg. Di-. Hähnel konnte in der betreffenden Sitzung nicht anwesend sein —, daß diese Fragen mit er örtert worden und im schriftlichen Berichte selbst mit erwähnt sind. Ich betone das nicht etwa, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß der Herr Abg. Heldt nicht das Recht gehabt hätte, auch wenn diese Fragen dort nicht angeschnitten worden wären, sie hier zur Sprache zu bringen, sondern nur zur tatsächlichen Richtigstellung. Dann, meine Herren, möchte ich im Namen der Finanzdeputation empfehlen, dem im schriftlichen Berichte enthaltenen Anträge, die Einnahmen und Ausgaben zu bewilligen, zuzustimmen. Es sind ja gegen den Bericht selbst keine Ausstellungen hier gemacht worden, so daß dem nichts im Wege steht. Vizepräsident Bär: Wir kommen zur Abstimmung. Ich frage. Will die Kammer beschließen: bei Kap. 64, Ge werbe- und Dampfkesselaufsicht, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 126000 M. zu ge nehmigen? Einstimmig. d) die Ausgaben mit 346223 M. zu be willigen? Einstimmig. Wir kommen zum letzten Punkte der heutigen Tagesordnung: Schlußberatung über den schrift lichen Bericht der Gesetzgebungsdeputation. über den durch das Königl. Dekret Nr. 18 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Feuerversicherung bei privaten Versicherungsunter nehmungen, L) über eine zuDekretNr. 18 eingegangene Petition des Ausschusses der Ver einigung der in Deutschland arbeiten den Privat-F euer Versicherungsgesell schaften und über eine zu Dekret Nr. 18 eingegangene Petition der Handelskammer Dresden. (Drucksache Nr. 289.) Berichterstatter Herr Abg. vr. Löbner. Ich eröffne die Debatte und gebe das Wort dem (H Herrn Berichterstatter. Berichterstatter Abg. Dr. Löbner: Meine Herren! Der Entwurf eines Gesetzes über die Feuer versicherung bei privaten Versicherungsunterneh mungen hat in der Gesetzgebungsdeputation er hebliche Wandlungen erfahren, und zwar Verwand lungen an Haupt und Gliedern. Der Entwurf betrifft in seinen ersten 6 Paragraphen die polizeiliche Überwachung des Abschlusses von Versicherungs verträgen, er enthält in § 7 die Anzeige über Fest setzung oder Ablehnung von Entschädigungen für Brandschäden. Die in diesen Paragraphen vorf gesehene polizeiliche Überwachung ist schon in der Vorberatung vom 11. Januar 1910 als nutzlos und als überflüssig bezeichnet worden, (Sehr richtig!) sie ist als belästigend und belastend für Versicherer und Versicherungsnehmer erkannt worden. Man hat, da die reichsgesetzliche Regelung der öffentlich- rechtlichen Seite des Versicherungswesens im Ver sicherungsaufsichtsgesetz und die Regelung der privat rechtlichen Seite des Versicherungswesens durch das Versicherungsvertragsgesetz erfolgt ist, das an: (0) 1. Januar 1910 in Kraft trat, nicht mehr genügend Raum und Anlaß zur Belassung der sogenannten Nachkontrolle. Der gedruckte Bericht, der in Ihren Händen ist, behandelt diese Frage der Nachkontrolle in einer sehr eingehenden Weise, und zwar deshalb sehr eingehend, weil es zugleich ein anständiges Be gräbnis dieser Nachkontrolle darstellen soll. (Sehr gut!) Meine Herren! Schon der Entwurf läßt in seiner Begründung durchscheinen, daß die Regierung von der unbedingten Notwendigkeit der Beibehaltung dieser Nachkontrolle nicht überzeugt war, und in der Vorberatung vom 11. Januar ist durch den Herrn Minister das noch deutlicher zum Ausdruck ge kommen. Um so leichter hat man sich geeinigt, hat in vollem Einverständnis mit der Regierung sich über den Wegfall der 1—7 des Gesetzentwurfes geeinigt, und ich kann deshalb nicht einmal sagen, daß es ein besonderes Heldenstück von der Gesetz gebungsdeputation ist, wenn sie Ihnen die Streichung empfiehlt und sagen kann: Sieben auf einen Streich! (Heiterkeit.) 277*
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