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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 262. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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MittheLlrr itgerr über die Verhandlungen des Landtags. 262. DreSd-», am 28. S-pt-mb-r. 1837. Hundert zwei und fünfzigste öffentliche Sitzung d e r II. K a mmer,, am 30, August 1837. ... ; (Beschluß.) Berathung des Berichts der außerordentlichen Deputation zur Prü fung der über die Einführung eines neuen Grundsteuerspstems von der hohen Staatsregierung gemachten Mittheilungen. — Abg. Schotze: Ich gehöre zu denjenigen Mitgliedern der Deputation, welche für die Leitung der Wirthschast und für 'außerordentliche Arbeiten einen Abzug in Ansatz gebracht zu se hen wünschen, wie es die Geschäftsanweisung vorschreibt. Wenn der König!.- Commissair in der Deputation gesagt hat, es sei dadurch die Verhütung jedes möglichen Diebstahls der Feld früchte in Abzug gebracht worden, so muß ich erwr'edern, -aß hier von Diebstählen gar nicht die Rede sein kann. Der Abge- . ordnete , der vor mir sprach, sagte: Etwas Aehnliches sei ihm noch nicht vorgekommen. Ich muß ebenfalls sagen: Etwas Aehnliches ist mir noch nicht vorg'ekommen, daß bei Abschätzung eines Grundstückes keine Beaufsichtigungskosten in Abzug ge bracht werden sollen; wo ich in ökonomischen Schriften über Abschätzung der Güter gelesen habe, sind allemal die Verwal- tungs- und Beaufsichtigungskosten in Ansatz gebracht worden. Vielleicht hat der geehrteReftrent selbst ein mirgehörendesähnliches Buch bei sich; darinnen sind die Aufsichts- und Verwaltungsko sten in Berliner Scheffeln nach folgenden Ansätzen aufgeführt, z. B. von 1,bis 100 Lhlr. Brutto-Ertrag 28 p. 6. und sofort mit immer niedrigem x. O. Abzügen, daß bei 5 bis 6000 Thlr. Brutto-Ertrag nur noch 6 x. 6. abgezogen werden sollen. Aber nie ist mir vorgekommen, daß bei Grundstücken keine Beauf sichtigungskosten berechnet würden. Der Landmann muß zu je der Zeit auf das Feld, um nachzusehen, ob die Arbeit gehörig verrichtet wird, ob bei Regengüssen oder Lhauwctter nachzu helfen oder ob Schaden entstanden sei; dadurch entstehen Beauf sichtigungskosten. Was aber der König!. Commissair sagte, daß für Diebstähle Beaufsichtigungskosten in Abzug gebracht werden könnten, damit kann ich mich nicht einverstanden erklären. Abg. Hartenstein: Zur Widerlegung des verehrten Abg. Eisenstuck muß ich mir einige Worte erlauben. Ueber den Begriff der Beaufsichtigungskosten habe ich in der Deputa tion meine Ansichten eröffnet, sie haben aber damals keinen Anklang gefunden. Der Erläuterung des König!. Commis fair konnte ich deshalb nicht beitreten, weil mir der Begriff, daß diese Beaufsichtigungskosten bloß für die Sicherung vor Diebereien gegeben werden sollen, viel zu eng gefaßt zu sein scheint; der Behauptung der Minorität der Deputation aber, daß, wollte man diese Vergütung den ländlichen Grundstücken zugestehen, dieselbe auch auf Häuser Anwendung leiden, und da dieses nicht geschehen, diese Vergütung ganz in Wegfall kommen müsse, kann ich noch weniger britreten. Dis Beauf sichtigung eines Hauses und die Braufsichtigung von Wiesen, Feldern, Gärten, Leichen sind himmelweit verschieden. Em Haus mit allen seinen Theilen liegt stets vor Augen. Mit der größten Bequemlichkeit kann man in demselben hsruM- gehen, nachsehen, nachhelsen, wo es fehlt, Alles sichern und verwahren. Der steuerbare Ertrag -es Hauses wird bestimmt nach -em Miethswerthe, wovon dis Kosten der Unterhaltung, so wie die allmälige Abnutzung abgezogen werden. Es ist also hier Alles berücksichtigt, was den Reinertrag eines Hau ses schmälern und beeinträchtigen könnte. Sollte nun bei der Haussteuer nach 6 Jahren eine Revision zurückkehren, so wird diese Alles vollenden, was den Reinertrag alteriren könnte. Man könnte sogar behaupten, daß in allen diesen Dispositio nen sogar eine versteckte Vergütung für die Beaufsichtigung liegt; denn es wird sogar angenommen, daß in einer Reihe von Jahren ein Haus ganz verschwindet, u. auch dafür wird ein Abzug gemacht. Ackerland und Wiesen liegen aber häufig zerstreut, bei mittleren und größeren Gütern oft in weiter Ent fernung aus einander. Während auf dem einen Felde geackert wird, wird auf dem anderen gesäet, auf dem dritten Dünger gebreitet; in der Ernte wird auf dem einen Felde geschnitten, auf dem andern das Getreide gehauen, auf dem drittm ge sammelt, eingefahren, abgeladen; auf den Wiesen wird manch mal auf der einen gemähet, auf der andern gerecht, auf der driten das Heu zusammengeschlagen, eingefahrm, abgeladen- Dazu ist eine Menge Arbeiter nöthig, jetzt lauter Tagelöhner, die viel Geld kosten. Diese Leute müssen verzeichnet, die Ar beitsstunden, die Arbeitstage angemerkt und somit unter stete Controls gestellt werden. Schon dazu sind Aufseher nöthig. Nun bitte ich Sie aber, meineHerren, Unsere Geschaftsanweisung zur Han- zu nehmen und eine Ackcrklasse aufzuschlagen, welche beliebig ist, z. B. die 4. Klasse. — Nun sind aber auf einem Gute häufig viele Pferde- und Ochsenzüge beschäftigt, 40 bis 50 Leute angestellt. Soll jeder Pftrdezug, jeder Och senzug, sollen diese 40 bis-50 Menschen das leisten, was hiev vorausgesetzt wird, so hängt Alles von der Erhaltung der Ordnung unter den Arbeitern, von Ersparung -er Zeit und der Kräfte, kurz von der ganz genauen und richtigen Ausfüh rung der Arbeiten ab. Die genaueste Aufsichtsführung ist von der größten Wichtigkeit, wenn Vas in der Geschüstsanwei-
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