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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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ches genehmigt und von denAbgg. Sachße und Schuster mit unterzeichnet wird. Die Registrande enthalt bloß einen unterm 2. Mai einge gangenen Gegenstand, nämlich: Der Abg. Sachße überreicht 2 Exemplare des von dem Rektor des Gymnasiums zu Freiberg, Hrn. AI. Rüdiger, ihm zugesendeten Programms, das Andenken dreier diesem Gym nasium wohltätigen Stifter betreffend, mit der Bitte: eines derselben derjenigen Deputation zuzuweisen, welche das Bud get des Cultusministeriums zu begutachten hat. Der Abg. 0. Wicsand hat sich heute wegen Kränklichkeit entschuldigt. Hierauf theilt der Präsident der Kammer mit, daß, da in Folge ihres Beschlusses der Abg. Zimmer mann aus dem 2. bäuerlichen Wahlbezirke seiner Kränklichkeit halber der Funktion eines Abgeordneten zu entlassen gewesen, dessen Stellvertreter Huth heute eingetroffen und in die Kam mer aufzunehmen und zu verpflichten sei. — Die Verpflich tung dieses Abgeordneten erfolgt auf die gewöhnliche Weise. — Es wird nun zur Tagesordnung übergegangen, und zwar zur Fortsetzung der Berathung über das Einnahme-Budjet, und es ersucht derPräsidentden Referenten, der Kammer Vortrag zu erstatten. Referent Junghanns beginnt seinen Vortrag, in dem er über den Etat der Jagdnutzungen berichtet. (Den Etat in Bezug auf die vorige Finanzperiode s. in Nr. 398. der Landtagsnachrichten Seite 4124.) — Nach dem jetzt vorlie genden Berichte ist der Stand der Sache folgender: Einnahme: 8993 Lhlr. 17 Gr. 6 Pf. für verkauftes Wildpret, 6550 Lhlr. IMr. 1 Pf. an vererbten und verpachte ten Jagden, 785 Lhlr. 2 Gr. 4 Pf. Jagddienstgelder und Ins gemein, 319 Lhlr. 1 G. 3 Pf. Ueberschuß vom Verkaufe des Wildprets beim Dresdener Jagdprovianthause, Summe: 16,647 Lhlr. 22 Gr. 3 Pf. Ausgabe. 1074 Lhlr. 16 Gr. 4 Pf. Besoldungen, 953 Lhlr. 20 Gr. 6 Pf. Schießgebühren und Entschädigungen, 649 Lhlr. 4 Gr. Jagdgelder, 1302 Lhlr. 10 Gr. 3 Pf. tarmäßiger Wenh der Wildprecsdepmate, 140 Lhlr. 7 Gr. II Pf. Wildpretsfütterungskostcn, 517 Lhlr. 6 Gr. 3 Pf. Wiidpretstransportkvsten, 570 Lhlr. 23 Gr. 8 Pf. Wildschädenvergütungcn, 439 Lhlr. 5 Gr. 4 Pf. Insgemein. In Summa 5647 Lhlr. 22 Gr. 3 Pf. Also: 16,647 Lhlr. 22 Gr. 3Pf. Einnahme, 5647 Lhlr.22Gr. 3Pf. Aus gabe, 11,000 Lhlr. Reinertrag. Wenn im vorigen Budjet die Einnahme für verkauftes Wildpret, an vererbten und verpachteten Jagden 20,359 Lhlr., im jetzigen aber nur 15,543 Lhlr. 18 Gr. 8 Pf. beträgt, folg lich sich eine Mindereinnahme von 4816 Lhlr. ergiebt, so ist dagegen in Betracht zu ziehen, daß die Wildpretssütterungsko- sten und die Wildschadenvergütungen ebenfalls und zwar von 5355 Lhlr auf 710 Lhlr. also um 4645 Lhlr. gesunken sind. In Folge der fortgesetzten Ablösungen der Wildpretsdeputate und Jagdgelder sind diese um 2267 Lhlr. gefallen, indem sie sich statt früher auf 4218 Lhlr. jetzt nur noch auf 1951 Lhlr. belaufen. Der Mehcertrag dieser Nutzungen von 3000 Lhlr. gegen voriges. Budjet wird durch die eben erwähnten 2267 Lhlr., welche durch Zahlungen aus dem Domainenfonds besei tigt worden sind, und mit 733 Lhlr. durch verbesserte Verwal tung erlangt. Zu der mit 1074Thlr. I6Gr. 4Pf. in der Aus gabe aufgeführten Post für Besoldungen ist noch zu erwähnen, daß einige der vorhandenen Jagdbedienten eine andere Verwen dung gefunden haben, und daß diese Poft sich noch um 679 Lhlr. 15 Gr. vermindert haben würde, wenn nicht der Dienst genuß des Hcgereuters zu Fridüchstadt und zu Blasewitz, der früher auf dem Forst-Etat stand, seit dem Jahre 1835 auf den Jagd-Etat gewiesen worden wäre, auf welchem sich nun nur noch 4 Hegereuter befinden. — Die Deputation empfiehlt die Annahme dieser Position mit 11,000 Lhlr. Abg. Häntzschel (aus Neustadt): Ich kann bei dem vorliegenden Etat der Jagdnutzungen den Wunsch nicht un terdrücken , daß es der hohen Staatsregierung gefallen möge, auf Verminderung des Wildprets möglichst Rücksicht zu neh men. Seit dem vorigen Budjet scheint eine Verminderung des Wildstandes nicht eingetreten zu sein, vielmehr führt die Mindereinnahme vom verkauften Wildpret zu der wohl nicht ganz ungegründeten Vermuthung, daß dasselbe vielleicht mehr als in der vorigen Finanzperiode gehegt worden sei. Die vie len Petitionen, welche der Kammer über diesen Gegenstand bereits vorgelegen haben und noch vorliegen, scheinen auch jene Vermuthung zu begründen und lassen die Beseitigung dieses Uebelstandes um so mehr wünschen, als das Wild die mit saurem Schweiße erworbenen Früchte des thätigen Land mannes verheert und doch wahrhaftig keinen andern Nutzen als den eines mnverstcuerten, leicht zu entbehrenden Genusses gewährt, während das nicht zu entbehrende Fleisch zahmer Lhiere der Besteuerung unterliegt. Abg. Atenstädt: Den Grund, welchen der Abg. von Verminderung der Einnahme beim verkauften Wildpret herge nommen hat, kann ich als einen haltbaren nicht gelten lassen; er führt vielmehr zu der entgegengesetzten Ansicht, daß, weil weniger Wild vorhanden gewesen, auch weniger verkauft wor den sei. So viel ich mich entsinnen kann, sind die erwähnten Petitionen nicht gegen das unverhältnißmäßige Hegen des Wildprets in Staatswaldungen, sondern gegen den Wildstand in den Privatwaldungen gerichtet worden. Daß weniger Wildschaden-Vergütungen in Ansatz gekommen sind, beweist ebenfalls, daß der Wildstand nicht übermäßig sesn kann; denn wer hätte den Beschädigten den Weg abschneiden können, diese Vergütung zu verlangen? Mir scheint vielmehr erfreulich, Ersparungen zu finden, da hier am allerwenigsten eine Mehr einnahme zu erwarten gewesen wäre; und dennoch stellt sich eine solche mit 3000 Lhlr. heraus. Diese Mehreinnahme liegt weniger in einem höher» Ertrag der Einnahme, sondern in Verminderung der Ausgaben, hauptsächlich aber darin, daß solche bedeutende Wildschädenvergütungen wie früher nicht mehr zu zahlen gewesen sind. Staatsminister v. Zeschau: Ich wollte auch das ent gegnen, was der geehrte Abg. Atenstädt geäußert hat, daß nämlich der vorliegende Etat nachweist, daß sich der Ertrag von dem Wildpret vermindert hat, und man also um so mehr auf eine Verminderung des Wildstandes überhaupt schließen kann; denn es ergiebt sich, daß bei dem vorigen Landtage 16,200 Lhlr. für den Verkauf des Wildprets auf das Budjet i gebracht worden waren, während jetzt diese Summe sich mit
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