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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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diese Zusicherung innerhalb der letzten drei Jahre nicht vollstän dig durchgeführt werden konnte, weil während dieser Zeit mehrere der Pachtcontrakte noch fortdauerten, so nimmt mich doch Wunder, daß jetzt sogar eine höhere Summe, und zwar von 8500 Khlr. dasteht, nachdem doch mehrere Kammergüter bereits veräußert worden, und bei andern die Versicherung konnte durchgeführt werden, und im vorigen Budjet nur 8000 Khlr. dafür angesetzt waren. Die dritte Ausgabepost gkebt mir zu einem andern Bedenken Anlaß. Hier finde ich angesetzt für Parochial-und Communalleistungen 3200 Khlr.; hier würde eine angemessene Erhöhung zubeschließen sein, weilnach dem Gesetz über die Parochiallaften auch der Staat in Zukunft wegen der Gebäude und Grundstücke, nur mit Ausnahme der Waldungen, zu den Parochiallaften beizutragensgehalten sein soll; geht dieser Gesetzentwurf durch, dann würde die hier an gesetzte Summe nicht ausreichend sein. Abg. Kodt: Die Bemerkung, welche ich zur gegenwär tigen Position zu machen habe, ist sehr kurz. Es ist unter den Kammergütern, deren Nutzungsertrag hier angegeben ist, un ter Nr. 26. des Kammergutes Ebersbach gedacht, das, wie ich nur beiläufig erwähnen will, zu den zu veräußernden Kam mergütern gehört, das aber nicht veräußert werden konnte, weil sich dazu keine günstige Gelegenheit darbot. Dasselbe ist mit 1800 Khlr. Nutzungsertrag in Anschlag gebracht wor den; so viel ich weiß, ist das nicht Pachtgeld, sondern ander- weiter Nutzungsertrag. Ich bin nun zwar mit den nähern Verhältnissen nicht genau bekannt, aber von Leuten, welche damit bekannt zu sein versicherten, ist mir mitgetheilt worden, daß bei der d ermaligen Verwaltung dieser Nutzungsertrag nicht zu erwarten stehe, ja daß g ar kein Nutzungsertrag er folgen werde. Ich wollte mir deshalb die Frage erlauben, ob in Bezug auf die Kammergüter, welche nicht verpachtet sind, sondern administrirt werden, der Deputation die Admini- strationsrechnungen oder Anschläge so vorgelegen haben, daß ihr muthmaßlicher Ertrag mit einiger Sicherheit übersehen wer den kann. Ich muß dabei zugleich anführen, daß in meiner Bemerkung weder ein Vorwurf gegen die Negierung liegen, noch damit eine Beschuldigung gegen den Beamten oder Ver walter selbst verbunden sein solle, da ich weder das Kammer gut, von dem hier die Rede ist, noch die Verwaltung oder die Personen selbst kenne. Ich glaube aber, daß die Andeutungen, die ich hier gemacht habe, da sie in diesem Saale laut werden, Gelegenheit geben können, von dieser Verwaltung abzustehen. Vielleicht kann die Regierung den gegebenen Wink benutzen, vielleicht ist es auch schon genug, daß die Sache hier nur an geregt ist, weil die von mir gemachte Bemerkung zur Oeffent- lichkeit gelangt, und also schon auf diesem Wege das Nöthige erreicht wird. Referent Junghanns: In Hinsicht auf die erste Be merkung des geehrten Abg. Atenstädt im Betreff der 8500 Khlr. habe ich zu bemerken, daß nach einer der Deputation vorgele genen Liste der Pacht der Kammergüter bei einigen sich frühestens im Jahre 1838 erlediget, bei den meisten aber der Pacht-sich auf die Jahre 1843 bis 1844 erstreckt, folglich die Bedingung, gegen Hagelschäden zu versichern, welche neuerdings gemacht wird, noch nicht durchgängig eingeführt werden konnte; da her mußte diese Position ganz gleich beibehalten werden. Was wegen der 3200 Khlr- bemerkt worden ist, so ist allerdings der Entwurf bei dieser Ausgabe schon im vergangnen Sommer ge macht worden; also hat auf das Gesetz wegen der Parochial- lasten nicht Rücksicht genommen werden können; es ist mithin der Vorsicht angemessen, wenn auf diese Ausgabe Rücksicht ge nommen wird, welches auch das Schicksal dieses Gesetzes sei. In Bezug auf das Kammergut Ebersbach hat der Deputation allerdings kein Anschlag seiner Einnahme vorgelegen, sie hat auch keinen Grund gehabt, diesen zu verlangen, weil sie vor aussetzen muß, daß die hohe Staatsregierung nicht 1800 Khlr. als Einnahmepost aufführen werde, wenn sie nicht mit Si cherheit darauf rechnen könne. Staatsminister v. Zeschau: Ich erlaube mir zuvörderst auf die Bemerkung des Abg. Atenstädt und zugleich zur Be stätigung der Aeußerungen des Referenten zu bemerken, daß früher auf den Etat zum Erlaß an Pachtgeldern 11,526 Khlr. angesetzt waren, nämlich 8500 Khlr. in einer Position und 3026 Khlr. in der andern; die eine ist gänzlich in Wegfall ge bracht worden, die andere nicht, und es stimmt dies ganz mit den Aeußerungen überein, welche ich damals auf den Antrag des Abg. aus dem Winkel gethan habe, daß nämlich gedachte Position wohl künftig fast ganz in Wegfall zu bringen sein dürste. Allerdings werden und sind die Pachtcontrakte bei neu auszuthuenden Kammergütern so gestellt, daß den Pach tern alle Schädenvergütungen abgesprochen werden, mit Aus nahme einzelner dringender Falle. Ich glaube, wer ein Gut besitzt und in die Lage kommt, es zu verpachten, wird auch kn der Nothwendkgkeit sein, für besondere Fälle -Vergütungen festzusetzen, weil sonst zu befürchten ist, daß der Pächter nicht bestehen könne. Was die Position von 2300 Khlr. betrifft, so ist sie nur als ein ungefährer Ansatz zu betrachten. Es wird sich erge ben, ob, wenn das Gesetz, welchesder Kammer vorliegt, erscheint, sie ausreichen. Ein etwaiger Mehraufwand wird sich durch je nes Gesetz rechtfertigen lassen. — In Bezüg auf die Aeuße rungen des Abgordneten Kodt bemerke ich, daß die Admini stration der Kammergüter Ebersbach und Lauterbach mit näch stem Monate sich gänzlich erledigt, mithin diese Position selbst aufhört; sie mußte aber hier noch aufgestellt werden, obwohl die ganze Administration sich bald endigt, da zu erwarten ist, daß, wenn nicht durch die Administration, doch durch die Zin sen von dem Kaufpreise der zum Verkauf gestellten Güter diese Summe erlangt werden wird. Abg. v. Dieskau: Wie vortheilhaft es sei, daß die Kam mergüter veräußert werden, beweist der Verkauf und die Par- zellirung des Kammerguts Pausa. Dasselbe ist für 42,542 Khlr. Kapital und 893 Khlr. Grundzins verkauft worden, während die Einkünfte davon im Budjet nur mit 1500 Khlr. angesetzt sind, und selbst dieser Ertrag noch nicht als Nettoer trag angesehen werden kann° Es ist in der Khat sehr zu
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