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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Vielleicht zeigt die Diskussion, ob wenigstens eines oder das andere dieser Institute entbehrlich oder unzweckmäßig ist; al lein mir hat es geschienen, daß, was den Jnstanzenzug betrifft, beide abkommen könnten. Ich finde mich zu dieser Ansicht um so mehr bestimmt, wenn ich auf die Gesetzvorlage wegen der Untergerichte Hinblicke. Die Deputation hat selbst auch schon darauf hingedeutet und bemerklich gemacht, daß die amtshauptmannschaftlichen Geschäfte künftig den Unterbehör den übertragen werden können. Ich enthalte mich vorjetzt eines weitern Antrags, will aber darum nicht verneinen, daß ich nicht vielleicht noch im Verlauf der Debatte einen solchen stelle, da ich nicht voraussetzen kann, daß die Diskussion über diesen Gegenstand schon geschlossen sein soll. Wenigstens kann i ch das nicht erwarten, da ich weiß, daß sich so viele als Geg ner der dermaligen Einrichtung angekündigt haben. Abg. a. d. Winkel: Es ist schon bei mehrern Angelegen heiten anerkannt worden, daß es nicht ganz zweckmäßig er scheinen könnte, eine Einrichtung, die eben erst ins Leben ge treten ist, gleich wieder aufzuheben. Ich glaube, das ist auch hier mit ven Kreisdirektionen der Fall, daß sie noch nicht so eingerichtet sind, um dem Zweck zu entsprechen, den man von ihnen erwartet hat, und es ist sehr zü wünschen, daß na mentlich das, was in der Kammer bei Berathung über diese Behörden ausgesprochen worden ist, daß man die Hoffnung hege, sie würden sich mehr mit dem Kreise und den Lokalver- haltmssen bekannt machen können. Bis jetzt, leider! ist es nicht geschehen. Lokalkenntniß, glaube ich, werden sich die Kreisdirektionen nicht verschafft haben, wenigstens hat man im Lande nicht viel davon gehört, daß sie an Ort und Stelle gewesen wären. Sollte also dieser Zweck für die Zukunft nicht erreicht werden können, dann möchte auch ich mich dafür aüssprechen, daß es wünschenswerter wäre, sie'wieder auf zuheben. Indessen habe ich die Hoffnung, daß es möglich ist, denn es wurde bei Einrichtung derselben dieser Zweck an die Spstze. gestellt. Was aber die Anitshauptmannschaften be trifft, soH'nddich ein gleiches Verhältnis Die Amtshaupt- mannschafteft sind so mit schriftlichen Arbeiten überhäuft, daß sie auch nur sehr wenig Zeit haben, die Lokalverhältniffe kennen zu lernen; und in dieser Hinsicht wünschte ich sehr, daß der Antrag der Deputation in der Art berücksichtigt würde, daß ihr Geschäftskreis so geordnet werden möchte, um ihre wichtige Bestimmung zu erfüllen, die Vertreter ihrer Kreise zu sein, und um dieses sein zu können, sich genaue Lo kalkenntniß zu verschaffen. Abg.v.Leyßer: Die Kreisdirektionenhaben zu kurzeZeit bestanden, als daß man bestimmen könnte, welche Gründe, die man dafür und dagegen ausgesprochen hat, die überwie genden sein dürsten. Ich enthalte mich daher eines Urtheils darüber, weil mir die nöthigen Erfahrungen hierbei abgehen. Indessen erlaube ich mir zu erwähnen, daß das Resultat, welches sich hinsichtlich derselben herausgestellt hat, einen er- Druck und Papier von B. G, Teubner in Dresden. staunenden Mehraufwand aufstellt, und das muß uns be fürchten machen, daß in Zukunft die materiellen Mittel, well che dann gefordert werden dürften, immer noch mehr zuneh men, und daß sie wohl am Ende den Kräften des Landes nicht angemessen sein würden. Es wird sich bei den einzelnen Positionen aus den Erklärungen und Erörterungen Herausstel len, warum darin mehrere Stellen und Zulagen, die man anfänglich nicht hat übersehen können, aufgeführt sind, und zwar theilweise allerdings nur transitorisch, wie sich das er klären wird. Ich will jedoch hierüber für jetzt nicht in das Detail eingehen. Was jedoch die Amtshauptmannschaften betrifft, so bin ich der Meinung gewesen, daß diese Posten nach dem Wirkungskreise, der den Amtshauptleuten vorge schrieben ist, nur von Nutzen und wichtig für das Land sein können, sobald sie mit der erforderlicher Lhätigkeit, Intelligenz und Umsicht geführt werden, als es der wichtige Geschäfts kreis derselben erheischt. Früher, hat man leider bemerken müssen, daß diese Funktionen, die mir als so wichtig erschei nen, sehr öfters mit jungen Leuten besetzt worden sind, die kaum die Universität verlassen hatten, also mit den Ver hältnissen und Interessen des Landes und seiner LH eile, so wie mit dem vorzustehenden Wirkungskreise nicht so bekannt sein konnten, als es zu wünschen gewesen' wäre, und dadurch der Zweck nicht erfüllt wurde; vielmehr hätten diese Stellen mit solchen Staatsdienern besetzt wer den sollen, welchen alle diese Verhältnisse in ihren mannich- fachen Verzweigungen genau bekannt gewesen wären. Will der Amtshauptmann seinem Beruf mit Tüchtigkeit und Erfolg ent sprechen, so muß sein Wirken dauernd, sein Aufenthalt in dem amtshauptmannschaftlichen Distrikt nicht ephemer sein. Er muß die Lokalitäten nicht nur der Städte, sondern auch der Dör fer kennen, und deren Bedürfnisse, Erfordernisse und Eigen- thümlichkeit erforschen. Ich habe in früherer Zeit Gelegenheit gehabt, Bemerkungen zu machen, die das Entgegengesetzte bewiesen. Allein wenn diese-Posten so verwaltet werden, daß der Amtshauptmann auf die innern Verhältnisse und Admini strationen des ihm untergebenen Distriktes eingreift, so bin ich überzeugt, daß sein Wirken von wesentlichem Nutzen sein wird; und ich würde in dieser Hinsicht für die Beibehaltung der Amtshauptmannschaften stimmen. Allerdings setze ich voraus , daß die Stellen so besoldet sind, daß sie Diejenigen, welche die Stellen bekleiden, länger festhalten, und diese Funk tionen nicht als bloße Durchgangsposten betrachten werden; denn wenn der Amtshauptmann, wie ich bereits bemerkte, nicht genau mit der Lokalität bekannt ist, so geht nothwendig viel von dem verloren, was von ihm geleistet werden soll, und das Ganze ist mehr Schein, als Wirklichkeit. (Beschluß folgt.) Berichtigung. In Nr. 146. d. Bl. S. 2307. Splt. 1. Z. 26. v. u. muß es statt: „160 Lhlr." heißen: „60 Lhlr."- In Nr. 147. d.Bl. S. 2322. Sp. 1. letzte Zeile muß es statt: „nach 2 Prozent vom Hundert" heißen: „nach 2 Groschen vom Hundert." Mit der Redaktion beauftragt; vr. Grctschel.
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