Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
ren, daß, wenn sich ein unabweisbares Bedürf- niß zeigen sollte, der Personalstand bei einer oder der andern Kreisdirektion noch um einen weltlichen Rath erhöht werde." In Folge dieses von der Staatsregierung erkannten unabweislichen Bedürf nisses , und in Folge dieser eventuellen ständischen Ermächti gung sind nun auch diese Stellen bereits sämmtlich besetzt. Es dürste daher wegen dieses Ansatzes zu einem Zweifel eine Ver anlassung gar nicht vorhanden sein. Abg. Wieland: Ich habe dem, was über diesen Gegen stand schon gesagt worden ist, nur wenig hinzufügen wollen. Ich bin noch keinen Augenblick darüber zweifelhaft gewesen, daß die Kreisdirektionen- sofern sie Mittelinstanz in den Administrativ: Justizsachen sind, nicht zu entbehren seien; jedoch habe ich mich auch nie von der Ansicht trennen können, daß man diese Mittel behörden nicht in der Art hatte zersplittern sollen, wie geschehen ist, und ich habe geglaubt, daß eine einzige Landesbehörde mitt lerer Instanz in dieser Geschäfts-Branche wohl auch dem Lande denselben Nutzen gewahren könne, als jene vier. Halte ich mir die Gründe vor, aus welchen diese Zersplitterung der zweiten In stanz im Verwaltungsfache entstanden, so ist es einmal der, daß die Behörden den Unterthanen der verschiedenen Provinzen näher stehen sollen, und wenn ich dieses erwäge, so glaube ich doch, daß ein wesentlicher Vortheil für die Unterthanen selbst daraus nicht hervorgeht. Die frühere Mittelinstanz iu Administrativ- Justizsachen hat sich gewiß desselben Vertrauens zu erfreuen ge habt, dessen sich noch jetzt die Kreisdirektionen bei den Untertha nen mit Recht erfreuen und Niemand, selbst im entferntesten Winkel des Landes, hat es früher gescheut, den Weg nach Dres den eknzuschlagen, um dort sein wahres oder vermeintliches Recht zu suchen, wenn er es zu Hause nicht finden zu können meinte. Ein anderer Grund, warum die Kreisdirektionen und auch, wie ich hinzusetze, die Appellationsgerichte in die Provinzen vertheilt worden sind, ist, wie ich glaube, auch der, daß man den Unter behörden näher komme und sie desto besser und sicherer beauf sichtigen könne. Nun ist allerdings ein Mittelappellationsge richt oder eine einzige Landesdirektion nicht im Stande, die Masse und die Schaaren von tausend kleinern und großem Un- tergerichten des Landes zur Genüge zu controliren und zu beauf sichtigen, wie es vier dergleichen Behörden im Stande sein wür den. Hatte die vorige Ständeversammlung aber, wie es in der Intention der Staatsregierung lag, sofort auf gründliche Re form der Niedergerichte eingehen wollen, und wäre diese Re form ins Leben getreten, so hätten wir statt tausend zum Lheil ganz unnützer Untergerichte vielleicht deren nur hundert, und es würde da ein einziges Mittelappellationsgericht und eine Landesdirektion im Stande sein, diese Unterbehörden gründli cher zu controliren und zu beaufsichtigen, als vier Mittelaufsichts behörden deren Tausend mit Nutzen inspiziren können. Wenn gesagt worden ist, daß nicht sowohl die Unterthanen als die Un terbehörden es waren, welche Klagen über die Kreisdirektionen zu führen hätten, so habe ich meines Theils zu bemerken, daß ich durchaus kein blinder Verehrer und Schmeichler der mir vorge setzten höheren Behörde bin, aber bemerken muß ich auch, daß ich als niederer Verwaltungsbeämter Erfahrungen in meinem Berufe nicht gemacht habe, die mich bestimmen müßten, den Klagen gegen die mir vorgesetzten Kreisdirektionen beizutreten. Ich bin an der Grenze zweier Kreisdirektions-Bezirke, ich bin zweiKreisdirektionen unterworfen, und dieser Umstand bestimmt mich', noch auf eine andere Bemerkung überzugehen, auf eine Bemerkung, die darauf gerichtet ist, daß ich das Bestehen von vier solchen Behörden nicht empfehlenswerth und durchaus wohlthätig ansehen kann. Wie sich bei den verschiedenen Appel lationsgerichten ein verschiedener Gerichtsbrauch wegen streitiger Rechtsfragen geltend gemacht hat, so wird auch bei den verschie denen Kreisdirektionen in Ansehung der Maximen, nach welchen die Verwaltungssachen behandelt werden sollen, eine Verschie denheit eintreten , und ich glaube die Erfahrung gemacht zu haben, daß sich schon bei einigen Kreisdirektionen schroffe Gegen sätze in Ansehung dieser Maximen dargethan haben; einUebcl- stand, der nothwendig zu Rechtsungleichheiten führen muß. Dies wäre also ein neuer Grund, der mich darin bestärkt, daß man nicht wohlgethan, diese Instanz in vier einzelne Behör den zu zerreißen. Man hat gesagt, es wäre nicht gut für die Un terthanen, wenn es in der Provinz keine solchen Behörden gäbe, welche die Lokalverhältnisse selbst in Erwägung ziehen und an Ort und Stelle die Sache untersuchen könnten. Allein ich muß dagegen einhalten, daß, wenn man den Kreisdirektio- nen zumuthet, daß die Rathe und Referendarien im Lande Herum reisen sollen, um Lokalinspektionen vorzunehmen, zu Hause nicht gearbeitet werden kann und die Geschäfte noch mehr aufge halten werden, als es jetzt etwa hin und wieder geschehen sein mag. Sodann ist der Amtshauptmannschaften Erwähnung geschehen und erörtert worden, ob sie überflüssig seien oder nicht. Diese Frage will ich zur Zeit nicht entscheiden; wenn ich aber die Instruktion für die Amtshauprleute durchlese, so finde ich, daß diese Instruktion ein wahres Monstrum ist, dem nur ein Halb gott genügen kann. Es wird den Amtshauptleuten eine Masse von Kenntnissen fast in allen Fächern der Staatsverwaltung zu- gemuthet, eine Masse von Erfahrungen, die Einer nur haben kann, wenn er ein halbes Seculum im Dienste gewesen ist. Ich wollte noch erwähnen: ein großer Theil der Geschäfte, welche bisher die Amtshauptleute gehabt haben, hat wesentlich in dem persönlichen Vertrauen beruhet, das sie mehr oder weniger bei ihren vorgesetzten Behörden genossey haben, oder auf dem grö ßeren oder geringeren Mißtrauen, welches die höher» Behörden auf die ihnen untergebenen Beamten warfen. Ich beziehe mich hier zunächst auf die Justiz- und Verwaltpngsbeamten bei den Königs. Untergerichten, wo ich in früherer Zeit Erfahrungen dieser Art gemacht habe. Dem Amtmann, welchem man kein V-rtrauen schenkte, gab man zur Controls einen Amtshaupt- mann bei, damit die Sache besser und geschickter von Statten gehen solle, und ich sage nicht, daß man nicht immer dabei wohl gefahren sei. Gegen diese Maxime habe ich nicht das Geringste einzuwenden, aber sie ist der Beweis, daß die niederen Gerichte, wie bei dem Volke, auch bei der Regierung nicht allenthalben
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview