Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
sie es gethan, so wäre es unrecht gewesen; haben sie es aber nicht gethan, so liegt kein Grund zu einer Beschwerde vor. Sind die Behörden genölhigt, innerhalb ihrer gesetzlichen Schranken sich zu halten, und dürfen sie dieselben nicht überschreiten, so kann von Zuvielregieren nicht die Rede sein; denn innerhalb dieses Wirkungskreises, haben sie nicht allein das Recht, sondern auch die Pflicht, die Ge setze mit Sorgfalt, Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit zu vollziehen. Indessen will ich auf diesen Grund keinen ent schiedenen Werth legen, ich will zugeben, daß bei dem Zustand unserer Polizei- und Administrativgesetze es manche Fälle giebt, wo diese nur mit größter Umsicht und Diskretion ge handhabt werden können, daß bei der so heilsamen und noth- wendigen Polizeiaufsicht, insbesondere der wohlfahrtspolizeili chen Aufsicht Uebertreibungen möglich sind, welche in gehässige und inquisitorische Beschränkung der Freiheit der Staatsbür ger ausarten können. Wenn ich das aber auf der einen Seite zugebe, so muß ich auf der andern pflichtmäßig mit größter Bestimmtheit leugnen, daß in neuerer Zeit eine willkührliche Ausdehnung der Geschäftstätigkeit statt gefunden, daß man sich bemüht hat, Geschäfte aufzusuchen und die Amtstätigkeit über die Grenzehinaus, welchedurch dieEingabcn der Behörden und die darauf zu erfolgenden Entschließungen bedingt sind, weiter zu verbreiten; vielmehr kann ich mit größter Pflichtmä- ßigkeit versichern, daß die freie Thätigkeil der Behörden von Amtswegen sich vermindert hat, daß die vorige Landesregie rung und die Landesdirektion in vieler Beziehung hierin wei ter gingen und aus eigener Bewegung handelten und ihre Auf sicht über Dinge erstreckten, an die setzt nicht gedacht wird. Nur in einer Beziehung, in einer verletzenden vielleicht, ist in den Jahren 1832, 33 und 34 eine größere Amtstätigkeit eingetrcten, nämlich insbesondere hinsichtlich der Sicherheits- Paß- und Fremdenpolizei; es hat sich aber dies ersprießlich be wiesen, indem es gelungen ist, Brandstiftungen, Räubereien, Einbrüche und andere gewalttätige Störungen der öffentli chen Sicherheit auf eine erfreuliche Weise zu beschränken. Eben so sind die Behörden tätig gewesen in Bezug auf Verminde rung des Bettelwesens, und wenn auch die Zeitumstände zur Steuerung desselben beigetragen haben, soistvochgewiß, daß die Bemühungen der Behörden nicht ohne Frucht gewesen ffind. Im Allgemeinen kann ich aber bemerken, daß sich die Wirksam keit der Kreisdirektionen nur aufdas Notwendigste beschränkt, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil der, welcher bis an den Hals im Wasser steht, keinen Trieb in sich fühlt, noch wei ter zu gehen, daß ihm die Wellen über den Kopf zusammen schlagen ; denn es findet — ich erlaube mir nun auf den zwei ten Punct überzugehen eine solche Ueberhäusung der Ge schäfts statt, daß diese schon allein eine sichere Bürgschaft gegen noch mehrere willkührliche Ausdehnung derselben gewährt. Es z konnte auffallend erscheinen, woher die Vermehrung der Ge- >- schäfte stattgefunden hat, woher die bedeutende Zahl der Ge- schäftsnnmmern entsteht, welche die geehrte Deputation heraus-!! gehoben hat. Es wird sich aber von selbst ergeben, wenn man die einzelnen Gründe näher beleuchtet. Ich bemerke, daß die ganze Geschäftsvermehrung auf drei Gründen beruht: 1) in der gestiegenen Bevölkerung und der vermehrten Gewerbsthä« tigkeit; 2) in der neuen Behördenorganisation; 3) in den neuen Gesetzen und organischen Einrichtungen. Es wurde der Etat für die Kreisdirektionen im Jahr 1832 entworfen. Seitdem find 5 Jahre verflossen, und es ist nicht zu viel behaup tet, daß die Bevölkerung des Landes sich seitdem um 3 bis 4 p. v. vermehrt hat. Also liegt es in der Natur der Sache, daß die Geschäfte wachsen. Das ist es aber nicht allein, der verehrten Kammer ist bekannt, in welchem Grave sich die Gewerdsthätigkeit erweitert hat. Es sind Unterneh mungen in das Leben getreten, an welche wir früher kaum glaubten, und es ist wohl zu denken, daß dies auf die Ge schäfte der Verwaltungsbehörden wesentlichen Einfluß ausübt, und ich glaube, daß ich nicht zu viel sage, wenn ich die Ge schäfte , welche auf eine Vermehrung der Bevölkerung, der Gewerdsthätigkeit, des Wohlstandes Bezug haben, auf 8 bis 10 p. v. anschlage, so daß wir schon hierin einen Grund zu einer nothwendigen Vermehrung der Geschäfte erblicken, der bedeutendes ist, als die Vermehrung des Kostenaufwandes, die nur etwa 6 x. 6. beträgt. Es liegt auch ein Grund in der neuen Organisirung der Behörden. Bis zum Jahre 1832 bestanden für die gesammte Justiz-Polizeiverwaltung des Landes nur zwei Behörden, die Landesregierung und die Dber-Amtsregicrung zu Bautzen. Gegen das Ende 1831 wurde die Landesdirektion aufgehoben und deren Wirkungs kreis in den Erblanden in zwei Behörden, im Jahre 1835 aber wieder der dieser letzteren unter 6 Behörden und eine Bruchbehörde, wenn ich sie so nennen soll, vertheilt, weil ein Theil der Kreislande, das Amt Stolpen, der Budissiner Re- gierungs- und Appellationsbehörde zugewiesen wurde. Nun, daß bei 6 Behörden mehr Geschäfte stattfinden, als bei zweien, und insbesondere bei den KreiHdirektionen mehr als bei der Landesdirektion, liegt in der Natur der Sache; denn, einmal haben bei allen allgemeinen Angelegenheiten, wo da- Ministerium eine Verarbeitung Seiten der Kreisdirektion bedarf, jetzt drei Behörden zu concurriren, dann giebt es auch viele Werwaltungsangelegenheiten, welche nicht an das Mini sterium gelangen, sich aber über mehrere Kreisdirektionsbe- zirke erstrecken, wo früher nur eine Behörde da war. Es kommt noch hinzu, daß solche, zum Lheil um deswillen, weil sie die Provinzialinteressen zu vertreten haben, auch verschie dene Ansichten haben, verschiedene Grundsätze befolgen, was dann wiederholte Communikationen und zuletzt Wmchtserstat- tungen an das Ministerium nothwendig macht rlldie Geschäfte bedeutend vermehrt. Ein wichtiger Moment ist aber die Ver mehrung der Geschäfte, welche durch die neue Gesetzgebung, durch die neuen organischen Einrichtungen hervorgerufen wird. Wir haben seit dem 1.1831 eine vollkommene Umgestaltung des ge jammten Staatslcbens gesehen, der Staat hat gewissermaßen eine neue Seele und einen neuen Körper angenommen. Daß sine solche Veränderung und die daraus folgende neue Gesetzge-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview