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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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2395 ter zu sagen, da hinlängliche Gründe bereits angeführt wor den sind. Was mich in meiner Ansicht bestärkt hat, ist das, was der Abg.Atenstädt bemerkte, daß diese Behörden erst seit Kurzem ihre Geschäfte angetreten haben, und sich diese gewiß eher vermindern als vermehren werden. Der Herr Staats minister führt an , daß eine Erklärung der vorigen Stande vor handen fei, es möchten, wenn sich ein unabweislichesBedürf- niß herausstelle, noch mehrere Mitglieder bei den Kreisdirek tionen angestellt werden, und daß in dieser Rücksicht die An stellungen erfolgt seien. Ich bin der Meinung, daß, wenn diese erfolgt sind, sie auch nicht angegriffen werden können, und sollte der Antrag der Deputation durchgehen, so würde der Hr. Minister gewiß darauf antragen, daß eine transitori sche Bewilligung für das, was als nöthig geschehen ist, er folge, und diese wird schwerlich abzuschlagen sein. Wenn der Königl. Commissair, der zuletzt sprach, angeführt hat, daß die Kmsdirektionen nicht mehr thun könnten, als wozu sie das Recht hätten, und in sofern sie nicht mehr thäten, könnten sie nie fehlen, so bin ich der Meinung, daß dazwischen ein großer Unterschied liegt, ob Jemand das Recht hat, Etwas zu thun, und ob es in allen Fällen angemessen ist, daß er sich dieses Rechts bediene. Ich habe als Mitglied der H. Kammer der Ständeversammlung unzweifelhaft das Recht, bei jeder Pa ragraph«, bei jedem Artikel, bei jeder Position einen Antrag zu stellen; würde ich mich aber dieses Rechtes in solcher Aus dehnung bedienen, so fürchte ich, daß eine solche Lhätigkeit keinen Beifall finden würde. Staatsminister v. Zesch au: Da es sich hier um eine Be willigung handelt, so bitte ich um Erlaubniß, auch ein paar Worte darüber bemerken zu dürfen. Die Frage, ob die Kreis direktionen dem Zweck und den Erwartungen entsprochen haben, die Frage, ob künftig die Amtshauptleute einzuziehen sein möch ten, will ich auf sich beruhen lassen; wenn der vorliegende An trag an die Staatsregierung gestellt wird, so wird sie thun, was sie ohnehin in ihrer Pflicht gehalten hätte, nämlich nach einiger Zeit erwägen, ob die aufgestellte Behördenorganisalion dem Zwecke Genüge geleistet habe, und was in der Sache ferner zu thun sein möchte. Eine bekannte Sache ist es, und das Bei spiel anderer Regierungen beweist es, daß man überall über die Frage: wie die Organe des Ministeriums des Innern am zweck mäßigsten zu bilden sind, vielfach gestritten hat, und das, was man vor 3, 4 und 5 Jahren eingerichtet hatte, wieder änderte. Bei der jetzigen Diskussion hüt sich, in der Hauptsache nur die Verschiedenheit der Ansichten über diejenigen Prinzipien heraus gestellt, welche man schon bei der ersten Berathung über diesen Gegenstand ausfprach. Ich glaube aber, man wird, wenn eine mehrjährige Erfahrung vorliegt, und die Ständeversamm lung wieder sich hier vereinigen wird, Gelegenheit haben, in Folge des gestellten Antrags sich hierüber zu äußern. Zweck mäßiger wäre es vielleicht, den Antrag noch allgemeiner und nicht, wie geschehen, nur alternativ zu stellen; denn es giebt vielleicht noch ein Drittes, und eln solcher Antrag in der größten Allgemeinheit scheint mir immer am zweckmäßigsten. Was die Bewilligung anbetrifft, so liegt es in der Pflicht des Ministe riums, und namentlich des Finanzministeriums, wenn von einer Zahlung die Rede ist, die auf Antrag eines betreffenden Departementsministers erfolgen sott, sich die Frage zu stellen, ob dieselbe mit der erfolgten Bewilligung übereinstimme. Ueber die Position der 3100 Lhlr. für die weltlichen Nathsstellen hat das Ministerium aber keinen Zweifel darüber haben können, daß die Ständeversammlung bei dem letzten Landtage eventuell ihre Zustimmung ertheilt habe.. Sie hat ihre Zustimmung von der Erwägung und Prüfung eines wirklich vorhandenen Bedürf nisses abhängig gemacht. Diese Cognition mußte vorhergehen, sie konnte aber nur von dem betreffenden Ministerium ausgehen, und sie hat stattgefunden, und in Folge derselben ist von der eventuellen Bewilligung Gebrauch gemacht worden. Wegen der Bewilligung der fraglichen Summe liegt nunmehr eine Meinungsverschiedenheit vor. Die Mehrheit der geehrten De putation sagt: wir glauben, daß ein unabweisliches Bedürfm'ß nicht eingetreten ist; das Ministerium ist dagegen der Meinung, es sei vorhanden. Nun muß ich bemerken, daß allerdings die Anstellung erfolgt ist, daß wir uns in der Mitte des Jahres, der neuen Finanzperiode befinden, und daß ich doch diesen Zeitpunct nicht mehr geeignet halte, um Seiten der geehrten Kammer diese eventuelle Bewilligung, die früher erfolgt ist, hier außer Kraft zu setzen. Ob sie in der Folge nöthig fein wird, wird sich fin den, wenn die Regierung auf den ständischen Antrag ihre Rück äußerungen macht. Gehe ich endlich auf das neue Postulat ein, so scheinen mir diese 2400 Lhlr. in dec That kein Gegenstand zu sein. So viel ist gewiß, daß die Geschäfte bei diesen Behörden überhäuft sind. Ich kann dies insoweit bestätigen, als das Ministerium der Finanzen, welches sich bisweilen dieser Be hörden bedient hat, sich bemühte, dies in so seltenen Fällen als möglich zu thun, um ihre Geschäfte nicht zu vermehren. Daß sehr viele Geschäfte jetzt auf den Kreisdirektionen ruhen, ist da her unzweifelhaft, -und wenn das Absehn dahin geht, sie zu vermindern, soist jedenfalls dazu eine Uebergangsperiode erfor derlich. Man kann sie nicht auf einmal abschneiden, und ich glaube, der Zweck der geehrten Kammer würde nicht zu erreichen sein, wenn dieses Postulat jetzt ohne Weiteres verweigert würde. Referent Secr. Richter: Es ist von Seiten deSPräsidiums angekündigt worden, daß der Schlußantrag der Deputation zuerst zur Abstimmung kommen solle; ich würde daher zu nächst auch meine Schlußbemerkungen darauf zu richten haben. Das, was dagegen gesprochen worden, ist nicht geeignet, solchen zu entkräften; im Allgemeinen glaube ich annehmen zu können, daß man mit dem Schlußantrage der Deputation Seiten der geehrten Kammer nicht unzufrieden sei. Daß man ferner mit diesem allgemeinen Anträge einverstanden sei, ist auch von Sei ten des Ministeriums zu vernehmen gegeben worden, und man wird gewiß selbigem möglichste Beachtung schenken und ihn in reifliche Erwägung ziehen. Wenn von Seiten eines der Herren Staatsministec bemerkt worden, daß der Antrag vielleicht noch nicht allgemein genug gestellt sei, so bemerke ich, daß man dann würde auf eine Centralbehörde gekommen sein, bri der Verschie-
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