Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
fahren, wenn die Verpflichteten nach bereits erfolgter Bestäti gung des Ablösungsrezesses noch zur Landrentenbank übergehen wollten. Alle diese Puncte find vollständig erledigt, und das Gutachten der Deputation geht dahin, dem Beschluß der H. Kammer beizutreten: „bei der Mittheilung überall Beruhigung zu fassen." Präsident: Meine Herren! Sie haben den Vortrag in der Sache vernommen, und ich glaube, es ist keine andere Frage zu stellen, als: Ob Sie dabei Beruhigung fassen? und dann die ganze Sache beizulegen. Ich bitte Sie, Ihre Erklä rung mit Ja und Nein abzugebm. Es erfolgt einstim mige Genehmigung. — Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist die Dis kussion und die Abstimmung über den bei der Berathung des Berichts der 2. Deputation der I. Kammer über die bei der Vvr- berathung des höchsten Dekretes vom 14. Novbr., die Rechen schaft und das Budjet betreffend, in der Ik. Kammer gefaßten allgemeinen Beschlüsse unerledigt gebliebenen Punct, eine ver längerte Bewilligung betreffend, und es bemerkt: Referent Bürgermeister Schill: Der dritte Gegenstand, welchen ich vorzutragen die Ehre habe, ist der Kammer bereits bekannt, und der hierauf bezügliche Lheil des Berichtes schon früher vorgetragen worden. In dem Berichte über die Vorbera- thung zum höchsten Dekret vom 14. November 1836, die Re chenschaft und das Budjet betreffend, hatte die Deputation mit dre Frage ausgestellt, ob es nicht wünschenswert!) sein möchte, eine 4jahrige Bewilligung eintreten zu lassen, um ein Proviso rium zu vermeiden und den Rechenschaftsbericht um ein Jahr naher heran zu rücken. Der Bericht ist bereits in der vorletzten Sitzung vorgetragen worden, die Diskussion aber und die Ab stimmung darüber konnte nicht erfolgen, weil die erforderliche Zahl der Mitglieder nicht vorhanden war. Das Gutachten der Deputation geht dahin, daß eine Abweichung von der Verfas sungs-Urkunde aus den angegebenen Gründen höchst wünschens werth sei, daß aber, weil der Vorschlag eine Abweichung enthält, in Gemäßheit der §. 152. der Verfassungs-Urkunde verfahren werden möchte, nämlich daß, zumal insofern die Kammer dem Deputations-Gutachten beistimmte, wir über diesen Vorschlag abstimmen und bei der nächsten Versammlung ihn wieder zur Abstimmung bringen möchten. Ich muß erwarten, ob sich ein Widerspruch gegen den Vorschlag Herausstellen wird, oder ob die Kammer damit einverstanden ist. Prinz Johann: Mit der Sache selbst bin ich vollkommen einverstanden; es drängt sich mir aber die Frage auf: ob die Zahl von 32 Mitgliedern die verfassungsmäßige Zahl ist. Es beruht diese Frage auf meiner eigenen Person, oll ich ein verfas sungsmäßiges Mitglied der Kammer bin. Mit mir ist die Zahl der Kammermitglieder 41, oder selbst 42, indem noch ein Mit glied des Köm'gl. Hauses, mein Vater, der nicht gegenwärtig ist, das Recht hätte, in der Ständeversammlung zu erscheinen. Es fragt sich daher, ob 40 Mitglieder die verfassungsmäßige Zahl derKammermitgliedersind, und obdiePrinzen des König!.Hau ses verfassungsmäßige Mitglieder sind, da ihr Erscheinen nur fakultativ ist. Es steht dies nur in der Landtagsordnung. Vicepräsident 0. Deutrich: Daß die König!. Prinzen verfassungsmäßige Mitglieder der Kammer sind, ist wohl nicht zu bezweifeln, da die Verfassung dies ausdrücklich besagt. Weil aber das Erscheinen der Prinzen des Königlichen Hauses nach der Landtagsordnung fakultativ ist, hat man am vorigen Land tage angenmmen, daß die strenge Bestimmung über die Anwe senheit von drei Viertheilen der verfassungsmäßigen Zahl der Mitglieder der Kammer nicht noch beschränkender zu machen sei, dadurch, daß man die Prinzen des Königlichen Hauses, deren Erscheinen fakultativ und deren Zahl keine feststehende, wie bei den übrigen Mitgliedern ist, in diese Zahl mit einrechne. Prinz Johann: Ich würde bitten, daß das Prinzip nicht weiter erörtert würde. Präsident: Die von Sr. König!. Hoheit aufgestellte Frage hatte sich mir schon weit früher und schon während der Referentendeputation aufgedrungen; indeß mußte man es da mals der Zukunft überlassen. Es war nicht möglich, über jeden einzelnen möglichen Fall eine Bestimmung im Voraus zu fassen, auch nicht zu übersehen, ob Se. König!. Hoheit in unserer Mitte erscheinen und an unfern Berathungen Antheil nehmen würden. Sie haben an denselben den thätigsten Antheil genommen und sind immer zu den Unfern gerechnet worden. Ich glaube jedoch, daß über die Prinzipkrage ganz hinweg gegangen werden könne, da wir außerdem noch constituirt sind. AufjedenFall aber scheint es mir, daß, weil Niemand das Wort ergreift, der Namensauf ruf wird eintreten müssen. Ich glaube, daß der zweite Satz der tz. 90. der Landtagsordnung dazu nicht nur die Berechtigung^ giebt, sondern es als nothwendig erscheinen laßt. Wenn man darüber mit mir einverstanden ist, daß der Namensaufruf einzutreten habe, würde ich glauben, daß er nunmehr eintre- tenkönnte. Es erfolgt einstimmige Genehmigung. (Beschluß folgt.) Druckfehler, In Nr. 149. d. Bl. S. 2349. Sp. 1. Z° 23. v. u. muß es statt: „Schlachträder" heißen: „Schlachträume." Druck und Papier von B- G. Leubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview