Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 155. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
über die Verhandlungen des Landtags. INA. Dresden, am 26. Mai. 1837. Zwei und siebenzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 20. Mai 1837. Vortrag aus der Registrande. — Verlesen und Genehmigung der ständischen Schrift auf das Dekret, die Aufhebung des Verbots ' der Erwerbung von Bauergrundstücken betreffend. — Wähl eines neuen Mitgliedes für die 1. Deputation. Äie Sitzung beginnt unter Anwesenheit von 29 Mitglie dern ^12 Uhr mit Verlesen des Protokolls. Letzteres findet Ge nehmigung und wird durch den v. Crusius und den Für sten Reuß mit vollzogen. Man schreitet sodann zum Vor trage der auf der Registrande befindlichen Gegenstände. 1) Robert v. Heldreich unterstützt seine früher bereits ein gereichte Petition gegen die Philippischen Zeitschriften durch einige Nachträge. (An die 4. Deputation.) — 2) Johann Gottlieb Ruppert und Cons. zu Hässlich bei Camenz erklären sich gegen die von den Gemeinden zu Brauna, Liebenau, Schwoosdorf, Petershain, Rohrbach und Häßlich für die Beibehaltung der Patrimonialgerichtsbarkeit eingereichte Peti tion. (An die zu Berathung des betreffenden Gesetzes nieder gesetzte Deputation abzugeben.) — 3) König!. Dekret vom 16. Mai, den Landtagsschluß (Anfang des Monats October) betreffend. Wird, verlesen, dann bemerkt: Präsident: Es ist uns höchst werthvoll, nun im Vor aus zu wissen, welche Eintheilung der Zeit gemacht werden kann; alle Personen, die in der Kammer sitzen, sind mehr oder weniger noch außer derselben mit dringenden Geschäften beladen. Von großer Wichtigkeit muß es daher sowohl für die Geschäfte selbst, ,als auch für die Person sein, wenn man in den Stand gesetzt ist, im Voraus eine zweckgemäße Dekonomie in Bezug auf die Zeit zu machen. Bon großer Wichtigkeit für dir fernere Dauer des Landtags, um berechnen zu können, wie die Geschäfte einzutheilen sind, um damit wirklich zu Stande zu kommen. Ich erblicke in diesem Dekrete die Früchte und die Benutzung gemachter Erfahrungen. Am vorigen Landtage erhielten wir zwar auch, jedoch spät ein Dekret von ähnlichem Inhalte; damals ist es ermöglicht worden, in Bezug auf Zeit und Materialien eine Eintheilung zu treffen, um auch die vorliegenden Geschäfte bis zum Schluffe des Land tags durchzuführen. Wohl darf man gestehen, daß es sehr schwer war, in jener Zeit alle Dinge auf eine zweckmäßige Weise zu bearbeiten. Die Zeit war kurz und die Vorlägen waren um fassend , und es ist zu bewundern, daß noch Alles in der Art, wie eS geschehen, durchgeführt werden konnte; es bewies das einen eisernen Fleiß der Kammer. Allein es möchte wohl nicht stets möglich sein, mit einer solchen Anstrengung und so hasti ger Eile längere Zeit hindurch zu arbeiten, und es würde immer noch dann die Frage übrig bleiben, ob im ähnlichen Falle auch ein ähnliches Glück zur Seite stehe. Darum ist es mit Dank zu erkennen, daß dieses Dekret uns jetzt schon gegeben worden ist. Mit Zuverlässigkeit können wir nun hoffen, daß die hohe Staatsregierung die angedeuteten Geschäfte zu einer solchen Zeit uns geben und unter die Kammern eintheilen werde, daß das Jneinandergreifen und neben einander Durchführen der Geschäfte möglich wird, um dieselben wirklich zu beenden. Was den guten Willen und den ausdauernden Fleiß der Kam mer anbetrifft, darüber ist kein Wort zu sagen und darüber spricht sich auch das Dekret aus, daß Se. Majestät der König mit den Bestrebungen der Kammer wahrhaft zufrieden sei. Die geehrte Kammer wird mit dem Inhalte des allerhöchsten Dekrets gewiß vollkommen zufrieden sein. Besonders aber wird es von Wichtigkeit sein, meine Herren, bei den Vereini gungsverfahren , die diesen Landtag besonders bei vielen höchst wichtigen und schwierigen Gegenständen stattfinden müs sen, den Sinn und den Geist des höchsten Dekrets uns vor schweben zu lassen. Es ist nothwendig, daß die Vereinigungs verfahrenbeschleunigtwerden, um das Zielzu erreichen, was die Landtags-Ordnung denselben gesteckt hat. Es ist mit Zuver sicht zu erwarten, daß wir dieses Ziel erreichen werden, und so, meine Herren, können wir uns mit Freudigkeit unfern übri gen Geschäften hingeben. Auf dH Registrande befindet sich ferner r 4) v. Julius Albert Hofmann so», zu Dresden beantragt die Herstellung gesetzlichen Schutzes gegen die Möglichkeit, le bendig begraben zu werden. Professor Erdmann: Der mir befreundete Verfasser die ser Petition hat mich ersucht, sie zu bevorworten. Ich thue das nicht nur mit Freuden, sondern mache die Petition zu der meini gen, da ich selbst von der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes, den sie betrifft, durchdrungen bin. Es handelt sich um Schutz gegen eine Gefahr, die Jeden von uns möglicher Weise treffen kann, — gegen die Gefahr, lebendig, wenn nicht begraben, doch als Lodter behandelt zu werden. Friedhöfe nennen wir die Stät ten, auf die wir unsere Tobten bringen; aber wenn auch nur der hundertste Lheil der Fälle wahr ist, in denen, wie man er zählt, im Schooße der Erde das Leben wiebergekehrt ist in die todtgeglaubte Hülle, so muß sich uns der entsetzliche Gedanke aufdringen, daß unter der Decke dieser Friedhöfe manches
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview