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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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behalte der Beschlußnahme über die Uebernahme dieser Leistun- > gen und deren Modalität. Secr. Hartz: Ich habe, als ich den Bericht unserer ver ehrten Deputation durchlas, in der That sehr mit mir ge schwankt, ob ich ihrem Anträge beistimmen solle oder nicht. Die Gründe meines Schwankens lagen nicht darin, daß ich zweifelhaft gewesen Ware über die Zweckmäßigkeit der in der Hauptsache vorgeschlagenen Maßregel; allein ich mußte mich überzeugen, daß die auch heute bereits von mehreren Seiten ausgesprochenen Bedenken gegen das Verhältniß von 2 zu 5, wie solches hier zwischen den bequartierten Städten und dem übrigen Theile des Landes vorgeschlagen worden ist, nicht un begründet seien, daß dieses Verhältniß eine Prägravation für einen Theil des Landes enthalte, wodurch von demselben ein bedeutendes Opfer zur Erreichung der an sich so zweckmäßigen Maßregel gefordert wird. Wäre ich darüber, daß das von der jenseitigen Deputation vorgeschlagene und von unserer De putation bevorwortets Verhältniß von 2 zu 5 ein unrichti ges sei, noch ungewiß gewesen, so würde mich darüber ein Aufsatz, welcher sich in dem Krauseschen Landtagsblatte über die Verhandlung dieses Gegenstandes in der jenseitigen Kam mer befindet, außer allen Zweifel gesetzt haben. Ich finde es dort klar nachgewiesen, daß höchstens das Verhältniß von 1 zu 2 hier das passendste sei. Mit einigen Worten will ich mir erlauben, diese meine Ueberzeugung zu begründen, indem ich in der Hauptsache der Idee folge, die dort aufgestellt worden ist. Es ist die Uebernahme der Militairleistungen auf das Budjet nichts Anderes, als ein Steuererlaß, denn ob wir den Contribuenten Geld- oder Naturalleistungen abnehmen, ist in sei ner Wirkung wohl Dasselbe, und nur die Frage, auf welche Weise dieser Steuererlaß gewährt werden soll. Würde der selbe nicht auf dem hier vorgeschlagenen Wege beliebt, so würde er statt finden: entweder bei den Grundsteuern, oder bei den Personalabgaben, oder bei den indirekten Abgaben. Noth- wendig muß unter diesen Verhältnissen das der Grundsteuern für die Städte am ungünstigsten sein, und selbst in diesem würde sich das Verhältniß nicht wie 2 zu 5, sondern fast wie I zu 2 stellen, denn nach den Vorlagen, die in dem Deputa tions-Bericht zu finden sind, betragen die Schocke in den Städ ten wenig über eine Million, die des übrigen Lheiles des Lan des nur etwas über zwei Millionen. Sollte dagegen der Erlaß, welcher den Contribuenten gegeben werden soll, ganz oder theilweise auf die Personalabgaben geworfen werden, so scheint es ganz klar zu sein, daß hier das Verhältniß für die Städte ein weit günstigeres sein müsse. Wenn auch nur wenig über ein Viertheil der Bewohner Sachsens in den Städten lebt, so zeigt doch die tägliche Erfahrung, daß durchschnittlich ein Con- tribuent der Stadt weit mehr an Personalabgaben giebt, als einer auf dem Lande, und wenn es ausgemittelt würde, wie viel die Städte, und wieviel das platte Land zu dieser Art von Abgaben beitragen, so würde sich wohl. Herausstellen, daß die Städte mehr an Personalabgaben gewähren als das Land. Noch starker würdö sich das Beitrags - Verhältniß der Städte zeigen, wenn man die indirekten Abgaben zur Norm annähme, da jedenfalls Kolonialwaaren und ausländische Luxusgegen stände, auf die es hier doch vorzüglich ankommt, in den Städ ten weit mehr consumirt werden als auf dem Lande. Wie man also auch einen Steuererlaß repartirt, so wird er doch in jedem Falle mindestens mit der Hälfte den Städten und muth- maßlich unter der Hälfte dem platten Lande zufallen. Daher scheint denn unbezweifelt der hier gemachte Vorschlag für die Städte ein nachtheiliger zu sein. Ich habe, wie schon erwähnt, lange geschwankt, ob nicht hierauf ein Widerspruch gegen die ganze Maßregel zu begründen sei, insofern nicht ein anderer Repartirionsfuß als der vorgeschlagene angenommen werden sollte. Nach einem, wie ich offen bekennen muß, nicht leich ten Kampfe habe ich mich jedoch endlich zu der Ueberzeugung yingeneigt, die vom Hrn. Bürgermeister Hübler bereits ausge sprochen worden ist. Ich glaube, es liegt hier eine großartige Maßregel vor, vielleicht die wichtigste des ganzen gegenwärti gen Landtags; ich hoffe, daß wir dadurch viel erreichen und mehr noch als der Gegenstand an sich beträgt, denn wir besei tigen zugleich eine Ungleichheit, die außerdem fortdauern würde, und die größer ist, als man im gemeinen Leben glaubt. Ich habe mich deshalb entschlossen, dem Vorschläge der Deputation deizutreten, weil ich besorge, daß bei verlangter Veränderung des Verhältnisses von 2 zu 5 die ganze Maßregel schwerlich zur Ausführung kommen dürfte. Jedoch muß ich Eines noch dabei voraussetzen. Es kommt nämlich, wie im dritten Theile des Deputations-Berichtes erwähnt wird, eine besondere Lei stung von 6 einzelnen Städten in Frage. Daß auch diese nicht fortdauern kann, selbst dann nicht, wenn der ganze Plan nicht zur Ausführung käme, scheint in der Natur der Sache zu liegen und selbst durch historische Gründe nothwendig zu wer den, die bereits in der H. Kammer auseinandergesetzt worden sind. Ich setze nun voraus, daß, wenn das Verhältniß von 2 zu 5 angenommen wird, bei dessen Berechnung in Zahlen der auf das Budjet zu nehmende Betrag dieses dritten Gegen standes den Städten nicht zur Last geschrieben wird, und ich würde mir für den Fall, daß man anders rechnen sollte, mei nen Widerspruch dagegen, sowie gegen das ganze Verhältniß, vorbehalten müssen. Viceprasident v. Deutlich: Es dient mir zur vollkom menen Beruhigung, wenn Hr. Secr. Hartz, der diesen Gegen stand so genau ins Auge gefaßt hat, doch zuletzt zu dem Resul tat kommt, welches die Deputation erlangt hat. Denn aller dings habe auch ich anfangs alle diese Betrachtungen gegen die ses Verhältniß angestellt, ja, ich bin sogar einen Schritt wei ter gegangen und habe noch einen andern Satz in Betrachtung gezogen, nämlich den, daß man diejenige Ueberlastung, welche den Städten durch die neue Ordonnanz vom Jahre 1828 auf gelegt worden ist, eigentlich als eine solche betrachten könne, welche hier gar nicht in Anrechnung zu bringen sei gegen das Land, sondern daß sie als eine gegen die Reversalien und ohne ständische Zustimmung aufgelegte Last in Wegfall zu bringen sei. Es ist durch das Deputations - Gutachten dargestellt wor-
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