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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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vom 5. bis mit 11. Marz d. I. (Wird bewilligt.) 2) eoü. Das hohe Gesammt-Ministerium theilt der Kammer mit, daß der Kaufmann Langelütje zu Meißen unmittelbar eine Vor stellung bei des Königs Majestät eingereicht und dort seinem Gesuche wegen Restitution des fraglichen Zollbetrags stattge geben worden. (An die 4. Deputation.) 3) eml. Mitthei lung des hoh. Gesammt-Ministerium zu dem Dekrete, dieVer- pflichtung der Kirchen- und Schulgemeinden zu Aufbringung des für.ihre Kirchen und Schu len erforderlichen Aufwandes betr., nebst Entwurf und Erläuterungen. (An die 1. Deputation.) 4) voll. Das selbe theilt an eben dem Tage ein höchstes Dekret vom 20. Februar dieses Jahres mit, mehrere ständische Anträge in Bezug auf Angelegenheiten des Ministerium des Eultus und öffentlichen Unterrichts betr. nebst Beilagen L. u. 0. (An die 2. Deputation,) Nachdem der Präsident der Kammer mitgetheilt hatte, daß mehrere Mitglieder, welche wegen Krankheit entschuldigt, auch heute noch nicht erscheinen könnten, und man zur Ta gesordnung übergehen will, äußert Abg. v. Dieskau: Bebor zur Tagesordnung überge gangen wird, erlaube ich mir nur eine Furze Bemerkung. Ich habe nämlich in dem ausgegebenen. 81. Stücke der Mit theilungen über die Verhandlungen des Landtags, die Eisen bahnen betreffend, eine Aeußerung des Abg. Adler in Bezie hung auf den Trakt der Leipzig-Hofer Eisenbahn durch das Voigtland gefunden, die mich veranlaßt, zu bemerken, daß ich, wenn der Abgeordnete lauter gesprochen und ich jene Aeu ßerung vernommen hätte, Gelegenheit genommen haben würde, das Nöthige darauf zu erwiedern. Man geht nun zur Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf gegen die Thejlnahme am Lotto und auswärti gen Lotterieen über, Referent Atenstädt: Die Verhandlungen waren in der letzten Sitzung bis zur 12. fortgeführt, es ist mit tz. 13. (vgl. Nr. 10. d. Bl. S. 116.) zu beginnen. Won der Deputation ist hierzu bemerkt worden: Die I. Kammer ist dem Gesetzentwürfe mit der einzigen Ab änderung beigetreten, daß statt: „sind das erste Mal mit vier zehntägigem gesetzt werde: „sind das erste Mal mit achttä gigem bis dreiwöchentlichem?c." — JmAllgemeinen mit dem Maß der Strafe einverstanden, wünscht die Deputation aus denselben Gründen, auf welche sie sich tz.5. bezogen hat, daß auch hier nur das Marimum der Gefängniß- und Geldstrafe festgestellt, dagegen aber der Richter bei der Wahl des niedrig sten Satzes in der Strafe nicht beschrankt werde, und schlägt deshalb vor, sich dahin zu entscheiden: „Diejenigen, welche mitgewirkt haben, sind das erste Mal mit Gefängniß bis zu vierzehn Lagen und Geldstrafe bis zu fünf Tha- lern, in Wiederholungsfällen aber mit verhältnißmäßig zu erhöhender Strafe zu belegen, welche jedoch vier Wochen Gefängniß und zehn Thaler Geldstrafe nicht übersteigen darf. Referent: Ich bemerke, daß die Gründe, welche tz. 5. angezogen und auch hier für anwendbar erachtet worden sind, darin bestanden, daß in dieser Paragraph« so verschiedenartige Fälle zusammenfallen,' wo auf der einen Seite den Uebertre- tern des Verbotes die größte Entschuldigung zur Seite steht, welche fast alle Strafe aufheben könnte , auf der andern Seite die Uebertretung schon seit langer Zeit fortgesetzt worden ist; die Deputation hat dafür gehalten, daß der Richter nicht be schränkt werden möchte im niedrigsten Strafmaße, weswegen sie hier nur das höchste hat bestimmen wollen. Präsident: Ich frage nun die Kammer: Ob sie das Deputations-Gutachten zu dieser Pcn'agraphe, annehmen wolle? Wird einstimmig angenommen, eben so wie die tz. 13. selbst in der beliebten Maße. Man geht nun zur §. 14. über. Hier war von der I. Kam mer (vergl. Nr. 10. d. Bl. S. 116. flg.) nur die Vertheilung der Geldstrafe und der zweite Satz dahin abgeandert worden: „zwei Drillheile dieser Geldstrafe erhält die Staatskaffe und ein Drittheil die Obrigkeit, vor der die Untersuchung geführt wor den ist." — Die Deputation der U. Kammer schlagt aber fol gende Fassung vor: „Wer sich des Spielens wird ins ¬ besondre auch mit Rücksicht auf die Höhe des Einsatzes und der ihm etwa zur Last fallenden Wiederholung, mit einer Geldbuße von zehn bis einhundert Thalern, oder dafern dieselbe von ihm nicht eingebracht werden kann, mit vier bis acht Tagen Gefängniß bestraft. Ein Drittheil dieser Geldstrafe fällt der Staatskasse, ein Drittheil der Obrigkeit, vor welcher die Un tersuchung geführt worden, ein Drittheil der Armen- und Schulkasse zu." Präsident: Es lag zu dieser Paragraphe ein Amende ment des Abg, Lhielau vor; wenn ich aber nicht irre, so ist solches zurückgenommen worden, (vergl. oben S. 1449.) Abg. v. Dieskau: Wenn der Abgeordnete sein Amen dement zurückgenommen hat, so nehme ich es wieder auf, und beziehe mich zur Motivirung desselben auf das, was bereits in frühem Sitzungen darüber gesprochen worden ist. Abg, v. d. Planitz: Auch ich kann mich nur dafür aus sprechen, Die Bestrafung des Spielens in fremden Lotterieen würde eine Abänderung der bis jetzt bestehenden Verhältnisse sein. Ich habe nie gehört, daß das Spielen in auswärtigen Lotterieen in der Maße überhand genommen hätte, daß das Wohl der einzelnen Staatsbürger dadurch gefährdet, und daß auch das fiskalische Interesse dadurch bedeutend verletzt worden wäre, denn bis jetzt hat unsere Lotterie immer fort bestehen können, ohne daß ein solches Verbot, eine solche Beschrän kung der Freiheit, eine so harte Bestrafung einer Handlung, die man nicht einmal ein Vergehen nennen kann, stattgefun den hätte. Die Lotterie an und für sich halt der Staat für erlaubt, denn er hat selbst ejne begründet, er verlangt aber, daß jeder Staatsbürger bloß in dem inländischen Glücksspiele Opfer bringen soll, ein Grundsatz, der wohl nur aus dem fiskalischen Gesichtspunkte gerechtfertigt werden kann, für den aber, glaube ich, schon genug gethan ist, wenn die Collektionen auswärtiger Lotterieen unterdrückt sind. Die Kammer hat früher beschlossen, das Einsetzen in das Lotto zu bestrafen; man könnte daher auch wohl sagen, es sei konsequent, auch
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