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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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sige Staatsdiener zu erblicken geglaubt. Davon bin ich eben falls überzeugt, daß die Regierung im Stande ist und, wie jeder Privatmann, das Recht hat, durch Contrakt zu bestimmen, es müsse der Diener jederzeit .Anzeige davon an die Behörde machen, er wolle dieses oder jenes Grundstück mquiriren; die ses Recht ist der Regierung schon dermalen zuständig und es kann und wird nicht bezweifelt werden. ReferentBürgermeister Ritterstädt: Es bleibt mir noch übrig das abzulehnen, als ob eine solche Bestimmung zu der Vermuthung Anlaß geben könnte, daß man ansässige Beamte für minder sicher halte als nicht Ansässige, das kann nach Alle dem, was über diesen Punct, sowohl bei dem vorigenLand- tage, als was heute besprochen worden ist, nie der Sinn sein. Es könnnen jederzeit solche Bedenken unter gewissen Beding ungen eintreten; das zu beurtheilen, muß der Anstellungsbe hörde überlassen bleiben. Präsid ent: Ich könnte wohl nun darauf kommen, die Frage an die Kammer zu richten: Ob sie die tz. 4. des Gesetzes unverändert anmhme? Wird mit 22 gegen 11 Stimmen b e- jaht. Präsid ent richtet nun die Frage auf die von der Depu tation beantragte Ausnahme einer Erklärung in die Schrift (s. oben S. 1244.). Die Kammer ertheilt einhellig ihre Zu stimmung.— Hierauf schreitet man zur Abstimmung über das Gesetz durch Namensaufruf,wobei ein einstimmiges Ja erfolgt.-^-Das Protokoll über diese Verhandlung soll an die II. Kammer be fördert werden. — Sodann geht man zu dem dritten Gegenstände der heu tigen Tagesordnung über, die Petition eines gewissen Preis- ker und Consorten zu Dippoldswalde betreffend, welche um Erlaß oder zehnjährige Gestundung der ihnen zumWiederauf- bau ihrer abgebrannten Wohnhäuser aus der Staatskasse ge währten Vorschüsse (1750 Thlr. im Gesammtbetrage nach An gabe des Berichts) nachsuchen. Referent Gottschald: Der Bericht, welchen ich Ih nen vorzutragen habe, ist derjenige, welchen Sie auf der Tagesordnung zuvörderst bloß zum Verlesen notirt finden. Es wird nun von dem Ermessen der Kammer abhängen, ob sie sol chen anderweit zur Tagesordnung verweisen, oder, dafern über haupt eine Berathung nöthig sein wird, sogleich zu solcher über gehen wolle. Referent trägt sodann denBericht vor, aus welchem wir Folgendes entnehmen: Die Deput. mag nicht in Abrede stellen, daß die Lage der Bittsteller durch das sie betroffeneBrandunglück eine Gestalt an genommen haben könne, die das größte Mitleid verdient. Sie findet auch aus den Mitleidsgründen, welche die Bittsteller für sich in Anspruch genommen, die Schonung und Nachsicht, wel che die hohe Staatsregierung dadurch gegen dieselben in Anwen dung gebracht, daß, wahrend die in Frage befangenen unzinsba ren Hülfsvorschüsse ursprünglich nur auf 4 Jahre gestundet und mithin schon im Jahre 1830 wieder einzuziehen gewesen wären, doch jetzt nach Verlauf von anderweit 6 Jahren erst ernstliche Schritte zu deren Einziehung geschehen sind, gerechtfertigt. Ei ne Bevorwortung ihres Gesuchs aber: „die beregten Hülfs- vorschüsse ihnen gänzlich zu erlassen," muß sie bedenklich halten. Denn, wenn man erwägt, wie groß die Zahl derer ist, die im Laufe nur eines Jahres durch dergleichen unglückliche Ereignisse in eine gleiche oder ähnliche Lage, wie die der Bittsteller kommen, und welche im Fall der Gewährung jenes Gesuchs mit vollem Rechte im Voraus gleicher Berücksichtigung diesfallsiger Gesuche si<H würden versichert halten können, da, was dem Einen ge wahrt wird, dem Andern in gleichem Falle, ohne ungerecht zu werden, nicht zu versagen sein möchte; so müßte die Erfül lung des Gesuchs der Bittsteller ohne Zweifel dazu führen, daß entweder die hohe Staatsregierung, so lange ihr keine Fonds zur Unterstützung dergleichen Calamitosen angewiesen worden, in große Verlegenheit gebracht werden würde, oder die Staats kasse mit Ausgaben belastet werden müßte, welche bis jetzt ihrem Zweck fremd sind, und nach ihrer Höhe sich nicht einmal bloß annähernd im Voraus bestimmen lassen. Was nun endlich die Bitte der Petenten: „ihr Gesuch wegen einerfernerweiten zehn jährigen Gestundung jener Hülfs-Vorschüsse bei der hohen Staatsregierung zu bevorworten," betrifft; so geht der De putation auch dieserhalb nicht unerhebliches Bedenken bei, aus dem sie sich außer Stand befindet, bei ihrer Kammer die Bevor wortung desselben zu beantragen. Es ist den Petenten, unge achtet ihnen jene Unterstützungsgelder nur auf einen vierjährigen Zeitraum vorgeschossen worden, dennoch durch die Nachsicht und Milde der hohen Staatsregierung eine nun fast siebenjäh rige Gestundung über jenen Zeitraum hinaus schon gewährt und ihnen hierdurch eine nicht unbeträchtliche Zinsen-Ersparnis; zu Lheil worden. Wenn sie nun überdies ihre Lage auf eine Weise schildern, daß die Befürchtung, es dürften die Staatskasse ohne dies hinsichtlich jener Vorschüsse Verluste treffen, wohl Raum findet, so würde eine weitere Verlängerung der ihnen bereits gegönnten Gestundungsfrist diese Befürchtung nur steigern müs sen. Aus diesen Gründen muß daher die unterzeichnete Depu tation ihrer Kammer die Bevorwortung der Gesuche der Bitt steller bei der hohen Staatsregierung widerrathen, vielmehr ih ren Antrag dahin stellen: „denselben zu eröffnen, daß ihr Ge such von der Ständeversammlung nicht bevorwortet werden könne. Die Kammer entscheidet sich hierauf für sofortige Be rathung des Gegenstandes. Referent Bürgermeister Gottschald: Die Kammer hat sich für das Eingehen aufdieBerathung entschieden, und ich er laube mir daher darauf aufmerksam zu machen, daß zweierlei Gesuche in das Auge zu fassen sind. Das erste Gesuch der Petenten geht dahin: ihnen die im Jahre 1826 aus Staats kassen empfangenen unzinsbaren Vorschüsse ganz zu erlassen, und für den Fall, daß dies nicht gewährt werden sollte, stel len sie ihr anderweites Gesuch dahin: daß die Ständversamm- lung bei der Negierung ihre Bitte um eine fernere zehnjährige Gestundung vom Jahre 1830 an bevorworten möchte. Die von der Staatsregierung ihnen jetzt schon gewahrte Gestun dung wird zu Johanni 1838 ablaufen. Gegen beide Gesuche hat die Deputation sich aussprechen zu müssen geglaubt und ihren Antrag dahin gestellt, daß ihre Gesuche von der Stän deversammlung nicht bevorwortet werden können. Da Niemand spricht, stellt der Präsident die Fragen: Ob die Kammer dem so eben ausgesprochenen Gutachten der Deputation im Allgemeinen beitrete? und da der Gegenstand
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