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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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wie ihn,-die erste -Kammer gestellt hat,,nicht, sondern es schlagt.die Deputaiion. der Kammer vor:'„bei'.dm im Dekrete Und neuerdings erfolgten Erklärungen der hohen Sta'atsregie- rung Beruhigung zu fassen und die Vorlage des Gesetzes zu er warten. .- - - R eferen t bemerkt dabei!/ - daß nachdem Drucke des ge genwärtigen Berichts allerdings das fragliche Gesetz an die StaNdeversammlung gebracht sei: - Dieses-Gesetz- sei gestern beMs-im Druckeausgegeben.wordenlund'der von der-Depu- ttttion der I. Kammer gestellte Antrag-dadurch vollständig erle digt. - Auch das Gesetz über die Erbauungen Bethäusern sei bereits vorgelegt und in der l. Kammer-berathen und darüber M Beschluß gefaßt worden. Die-Deputatlön' könne daher'ge- geüwärtig weiter Nichts Vorschlägen- als den Gegenstand der malen für erledigt zu erklären. - --l ur,:. s o- -'t-i - s - - - Präsiden t: Ich habe daher NÜr ded Form ivegen än die Kammer noch die Frage zu stellen : Ob die Kammer den Punkt unter I. 10. dermalen für erledigt halte? Auf- die Frage des. Präsidenten tritt die Kammer dieser Ansicht ein stimmig bei. Nachdem Referent' v. v.- M a y er bemerkt hatte, daß nunmehr die Anträge und Entschließungen auf die ständischen Wünsche , welche in- die Kategorie unter H. gebracht worden, zum Vortrag zu bringen- wären, und der Referent den Punkt sub H. zu 1; des hohen Dekrets nebst .dem Deputations-Gut achten vörgetragen-, - welches- sich auf das - -O'b er l ausitzer Statut bezieht'findet-die'Fragodes Präsidenten: Ob die Kammer, gleichchevl.' (vgL'Nr. 52:.d. Bl. S/720.), den Antrag durch -die erfolgte Vorlegung des. Statuts erl.edigtsinde?. einstimmige Bejahung.- Nach dem Vortrage des-hohen Dekrets unter H. L. und des Deputations - Gutachtens, dazu, d e n ,A b sch büß v on Verträgen m i tdemHause-Gchönburg und dar Herrschaft Wildenfels betreffend, wird die Frage des Pr äsid ent e nd Tritt-die Kammer- auch hier, dem- Be schlüsse der I. Kammer-, daß die Sachefthre Erledigung gefun den habe (vgl. Nr. 52. d. Bl. S. 721.) - bei? einstimmig bejahet. Nefer en-t-trägt den Punkt suv-lk. 3. des hohen Dekrets nebst dem, was in der ständischen Schrift beantragt worden ist, sowie den Deputations-Bericht -der'!.-Kammer und das De putations-Gutachten der H- Kammer vor. Letzteres lautet, wie folgt: Das Salzwcsm betreffend. Ein förmlicher Antrag beider Kammern über diesen Ge genstand ist nicht vorhanden, Es hat sich jedoch die hohe Staats regierung durch die am vorigen Landtage von der II. Kammer hierunter gefaßten Beschlüsse bewogen gefunden- in dem hohen Dekrete hierüber eine Erklärung abzugeben, -welche aus mehrern Gründen dahin geht:, „daß es bei. der- übrr-das Salzwesen jetzt, bestehenden Gesetzgebung zur Zeit bewendest könne-" -7. Die Deputation der ersten Kammer hat jedoch eine Widerle gung dieser Gründe in ihrem Berichte-(bergl. Nb52.'d.Bl. S.72I,),versucht und'einen wiederholtestAnträsi-an did Mhe- StaatAegicrung in folgender Fassung vörgeschlagen : „die bean tragte Verbesserung des SalzwesenS ehemöglichst -in das heben zu.xufen, vor allen Dingen.aber,- jedoch-unter strenger, Handha bung des bereits gesetzlich bestehenden Verbots gegen Entneh- mung von Sülz aus anderm als'Staatsniederlagens jeden Zwang zur Entnehmung gewisser Salzdepütate durch Verord nung-unverweilt aufzuheben, dagegen aber Einrichtungen zu treffen, daß in allen Orten des Landes Salz aus Staats niederlagen, Mch dem Bedürfnis per Consumenten zu er langen seit".,. . . In -der ' I.. Kammer hat sich nun zuvörderst eine lebhafte Debatte darüber erhoben, ob der letzteke'Antrag im Wege der Verordnung-erfüllt-werden dürfe,' oder darüber nicht vielmehr ein, der ständischen Zustimmung unterliegendes, förmliches Ge setz erforderlich sei. Man ist aber in Bezug auf diese Prinzip frage zu keinem entscheidenden Beschlusse gelangt. In Bezug' auf die Sache ,selbst hat-die Diskussion der einzelnen Theile des von der H. Kammer am vorigen Landtage gefaßten Beschlusses eine ministerielle Erklärung (vergl. Nr. 52. d.Bl. S. 722. und 723.) herbrigeführt, welche.im Wesentlichen dahin geht: „Die Regierung finde die gegenwärtig bestehende Einrichtung beim Salzwesen selbst keinesweges allenthalben angemessen und beabsichtige eine Reform desselben. Diese werde aber eine durchgreifende, vollständige Verbesserung enthalten, und er scheine es darum nicht wünschenswert!), unerwartet der allge meinen Maßregel, einzelne Vorschriften herauszuheben und sie, ohne Rücksicht auf den Einfluß- den sie auf das Ganze äußerst, für ungültig zu erklären. Die Gleichstellung des Salz preises wurde, da fern nicht die Staatskasse einen empfindlichem Verlust erleiden solle, den westlichen Theil von Sachsen harter treffen'müssen , als bisher. Bei Aufhebung des Salzdeputat zwanges seien die Rechte der Salzschenken wesentlich bethei- ligt. Uebrigens pflege die Regierung die Salzdeputatreste meist zu erlassest. — In Folge dieser Erklärung hat die erste Kammer chvergl. Nr. 52. d. Bl. S. 728.) mit 26 gegen 6 Stimmen be schlossen, dem bbenangeführten Gutachten ihrerDeputation hin ter den Worten „gewisser Salzdeputate" die Klausel einzuschal ten: „wenn solches thunlich", um damit theils den formellen Zweifel über die Möglichkeit des Verordnungsweges in die Er wägung der Regierung zu stellen, theils damit anzudeuten, daß man der Letzteren auch die Räthlichkeit und Zweckmäßigkeit des zweiten Antrags selbst anheimstelle. Mit diesem Amendement ist van der ersten Kammer einstimmig ihren;Deputations- Gutachten be.igetreten worden. Die Deputation der H. Kam mer kann ihrerKammer diesenBeschluß in seinem zweiten Theile nicht empfehlen. — Vielmehr schlägt sie der Kammer vor, folgenden Antrag an die hohe Staatsregierung zu beschließen: „die beantragte Verbesserung des Salzwesens ehemöglichst in das Lehen zu rufen und zu dem Ende der künftigen Standever- samyüung ^in. umfaFendes -Gesetz vörzülegen." --- Die Depu tation- 'bemerkt. hiervssi,-,tmß.' deh Herr Gommissair ihr die be stimmte Erklärung gegeben Hat,, haß in Folge eines solchen Antrags die Regierung dem nächsten Landtage ein Gesetz über das Salzwesen vorlegen werde. . Äbg. v. Dieskau; Ich bin,zwar.damit einverstanden, daß überhaupt eine neue und bessere. Einrichtung des Salzwe sens hergestellt werde, denn.ich bin Feind aller Monopole und insbesondere des Salzmonopols , welches vok dem Staate in Anspruch genommen worhen ist; ich kann indeß von der An sicht nicht rchsichen, daß jetzt schon die Salzeonskription aufge hoben werden könne. Der Herr Staatsminister v. Zeschau hat selbst bei dem vorigen Landtage geäußert, daß,, nachdem der Zollanschluß erfolgt sei, auch die Salzeonskription aufgehoben
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