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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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"mung über den Wegfall des Kostenersatzes, schon der Natur der Sache mch die Vertretung durch Sachwalter immer, nur als ein Ausnahmefall und gewiß nicht öfter stattsinden wird, als es bei der im Gesetze offengelassenen Hinterthüre geschehen würde. Wie-denn ja ohnehin bekanntlich in der Regel Niemand ohne dringende Veranlassung die Hülse eines Sachwalters in Anspruch zu nehmen pflegt! Es bliebe mir noch übrig, Einiges aus die Gründe zu erwiedern, dir von der Majorität der De putation zu Unterstützung ihrer Ansichten angeführt worden sind. Indessen glaube ich darauf verzichten zu können, nachdem der Sprecher vor mir, Hr. Bürgermeister Ritterstädt, bereits das Nöthige darüber bemerkt hat. Die Ueberzeugung muß ich aber auch meiner Seits aussprechen, daß das Präjudiz, welches die Minorität der Deputation nach dem Vorschläge der jenseitigen Kammer an eine mangelhafte Instruktion des Sachwalters ge knüpft hat, einen hinreichenden Schutz gegen die Nachtheile darbieten dürfte, welche nach der Meinung der Mehrheit der De- put. aus der Vertretung durch Sachwalter hervorgehen können. Bestätigen die von mir entwickelten Erfahrungssätze, daß beide Vorschläge, der der Mehrzahl und der Minderzahl der De putation, in.xraxi zu einem und demselben Ziele führen, daß aber der Vorschlag der Minorität der Deputation zugleich die vorhin angedeuteten beiden Uebelstände entfernt, so scheint mir der Letztere allerdings den Vorzug zu verdienen. Noch einen Grund für die Annahme desselben, obwohl nur einem secon- dairen möchte ich in dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer finden, welche nach dem Vorschläge ihrer Deputation dersel ben Ansicht, deren Annahme die Minorität unserer Depu tation empfiehlt, einstimmig beigetreten ist. Das, meine Herren! sind die Gründe, die mich bestimmen werden, der Minorität unserer Deputation in diesem Puncte beizu pflichten. Prinz Johann: Ich könnte nach dem, was so viel seitig von praktischen Leuten besprochen worden ist, das Wort zu ergreifen unterlassen; indeß will ich meine Gefühle, die mich zur'Abgabe meines Gutachtens mit der Majorität der Deputation bestimmt haben, in wenig Worten aussprechen, namentlich gegen die der Majorität gemachten Einwürfe, die mir auch nicht fremd gewesen sind; denn ich bekenne, daß ich über diesen Punct lange schwankte, ehe ick zur völligen Ueber- zeugung kam. Es ist gegen das Gutachten der Majorität er wähnt worden, es werde einer solchen Bestimmung nicht be dürfen, da ja auf das Nichterscheinen das gesetzliche Präjudi- , zium eintrete. Es wäre dies ganz richtig, wenn man an nehmen könnte, daß durch das Nichterscheinen nur derjenigen Partei ein Nachtheil erwachse, welche nicht erschien; dann' könnte man sagen, jene Bestimmung sei unnütz und eine Be vormundung, und die Partei, welche nicht erschienen, hätte sich den Nachtheil selbst zuzuschreiben. Das scheint aber of fenbar nicht der Fall zu sein; auch die Gegenpartei leidet da runter, denn der Bevollmächtigte kann sich wirklich oft nicht gehörig erklären; er wird also, will er gewissenhaft die Sache seines Klienten führen, sich auf kein Einräumen einlassen kön nen. Daß aber ein solcher Auftrag mit einer gehörigen, voll ständigen Instruirung begleitet sein könnte, muß ich leug nen , wenn man mir die geringe Andeutung im Bestellzettel über den Gegenstand des Prozesses in Betracht zieht. Es wird also die Partei nicht immer im Stande sein, die Sache gehö rig zu übersehen. Man bedenke nun noch die kurzen Fristem Auch in diesen wird die Partei nicht immer vermögen, alle Umstände gehörig anzugeben. Leugnet aber die eine Partei, so muß die Gegenpartei den Beweis führen, und dadurch wird die Sache in die Länge gezogen. Man hat ferner dem Gut achten der Majorität eingeworfen, das persönliche Erscheinen wäre auch jetzt schon gesetzlich vorgeschrieben. Da muß ich bemerken, daß die Entschuldigung damals auf ganz andern Gründen beruhte. Jetzt sind die Entschuldigungen mehr nor- mirt, und ich glaube wohl, daß hier eine Veränderung eintrete. Wenn ich in die Gründe der Minderzahl eingehe, so gehen sie dahin, daß manche Personen sich scheuen , persönlich zu er scheinen ; indeß weiß ich nicht, ob die Gesetzgebung auf diesen Umstand ein großes Gewicht legen kann. Hat Jemand schwache Nerven und will nicht vor Gericht erscheinen, so muß er die für ihn daraus entstehenden Nachtheile über sich ergehen lassen. Endlich ist uns eingeworfen worden, es wäre die Bestimmung um so bedenklicher, da der Verlust des ganzen Rechtes darauf beruhe. Indessen muß ich bemerken, daß die bis jetzt bestimmten 5 Thlr. Strafe in den meisten Fällen wohl eben so viel ausmachen werden, als hier auf dem Spiele steht. Gegen die Aeußerung des Hrn.SecretairHartz muß ich bemer ken, daß die Partei wird sagen können, aus dem und dem Grunde erscheine ich nicht; dann wird der Richter die Gründe untersuchen, im Fall ihrer Nichtigkeit ihnen dies bekannt machen, und dann werden sie erscheinen, und ich glaube, daß sich dies in vielen Fällen erledigen dürste. Das sind die we nigen Gründe, die ich entgegenstellen wollte. Ich bescheide mich gern, daß ich das, was aus praktischer Erfahrung vorgetragen worden, nicht zu widerlegen vermag. Nur gegen eine Bemerkung vom Secretair Hartz, daß gegen wärtig die gemeine Klasse nicht gern einen Rechtsbeistand er wähle, muß ich erwiedern, daß es möglich sei, daß in den Städten sich die Gesinnungen so aussprechen, aber wenigstens vor nicht gar langer Zeit ging die Gesinnung der Landleute dahin, daß sie lieber einen Thaler zu dem Advokaten als einen Groschen zum Arzte trugen. Staatsminister v. Könneritz: Obwohl ich die prakti schen Bedenken, welche die Herren Bürgermeister Hübler und Ritterstädt aufgestellt haben, nicht verkennen mag, so muß ich doch bemerken, daß sehr wichtige Rücksichten die Regierung be- . wogen haben, das persönliche Erscheinen der Parteien auszu sprechen. Im Hauptwerke soll die Jnstruktionsmaxime vor walten. Der Richter soll selbst das Sachyerhältniß aufklären, Er soll deshalb dieParteien befragen. Dies wird ohne Erfolg sein, wenn die Parteien durch Bevollmächtigte erscheinen können. Nun soll zwar dadurch vorgesehen werden, daß, wenn jene Bevollmächtigte nicht gehörig instruirt sind, die Frage als ein-
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