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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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mehr Nutzen gestiftet wird, als wenn Hunderttausende für die sen oder jenen landwirthschaftlichen Zweck üufgewenvet wür den. Sie befreien den großem Theil der'.Staatsunterthanen von einer Last, die Letztere aus eignen Mitteln zu bezahlen nicht im Stande sind; Sie verschaffen dadurch dem Lande künf tig einen ungemeinen Zuwachs an innerer Kraft, ohne da durch die Staatskassen muthmaßlich in Anspruch zu nehmen. Ich bin weit entfernt, zu glauMr , als könne dieses gleich so fort geschehen, uNd ich habe meinen Antrag nicht darauf ge richtet, sondern darauf, daß es künftig geschehen möge. Ich glaube, es ist eine-Maßregel, die sich der Mühe verlohnt, um die hohe Staatsregierung zu ersuchen, sorgfältige Erwä gung und Erörterung anzustellen, ob es möglich sei, dem Lande eine solche Wohlthat zu ermessen.' . ' Vicepräsident: Ich frage die Kammer, ob sie ben An trag des Abg. v. Thielau (s. dens. S.1728. Sp. 1.) zu unter stützen gemeint sei? Die Unterstützung erfolgt seh r zah l reich. Staatsminister v. Aeschau:. Ich glaube, die Staatsre gierung hat zur Genüge bewiesen, wie'es immer ihre Absicht ist, nie einen Antrag, der von der geehrten Ständeversammlung ausgeht und eine nützliche Einrichtung betrifft, ohne sich einer sorgfältigen Erörterung desselben zu unterziehen, zurückzuwei sen; so ist es auch mit dem vorliegenden Anträge. Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß es eine der wichtigsten und schwierigsten Fragen ist, welche hier berührt worden ist. Die Regierung würde daher nicht im Stande sein, darüber nur mit einiger Be stimmtheit eine Erklärung abzugeben, denn cs sind so viele Er örterungen dabei nothwendig'/ welche gewiß viel Zeit in An spruch nehmen werden; es kommen dabei so viel schwierige Fra gen zur Sprache, daß sie wohl nur durch eine sorgfältige und gründliche Prüfung zu lösen sein dürften. Ich will nur den gro ßen Betrag berühren, welchen das Rentenkapital haben würde, welches aus einer solchen Ueberweisung entstände; ich will nur berühren, daß das Interesse.vieler einzelnen Stiftungen dabei in Frage kommt, welche ihre sichere Renten der Ablösung nicht werden unterwerfen wollen; wird ciber auf diese Weigerung Rücksicht genommen,' so werden dann zwar die Interessen dieser Stiftungen bewahrt, wohl aber würde das Prinzip der Gleich heit gegen die Verpflichteten dadurch verletzt werden. Ferner muß ich berühren, daß für die Regierung dieser Gegenstand von der größten Wichtigkeit ist, denn es würde ihr^in sicheres Ein kommen von ungefähr jährlich 160,000 Thlrn. entgehdn. Ich will ferner nur erwähnen, daß man in die verschiedenen Eigen« thümlichkeiten drr Renten näher eingehn muß, um sich klar zu werden, auf welche die Ablösung erstreckt werden soll? Auch ist noch hinz'uzufügen, daß bestimmte Vorschriften nothwendig sind, z. B. darüber, ob und wie die Verbindlichkeit zur Zins- (Rente) Zahlung anerkannt ist, damit nicht etwa über die Berechtigung zur Erhebung später Zweifel angeregt werden können. Diese und mehrere andere Puncte ähnlicher Art scheinen den Gegen stand zu einem solchen zu machen, der nothwendig der sorgfäl- ? tigsten und genausten Prüfung zu unterwerfen sein dürfte, was I in kurzer Zeit nicht möglich sein würde. ' ' Vicepräsident: Ich glaube nicht zu irren, wenn ich mir zu bemerken erlaube, daß das Deputations-Gutachten immer noch zur Abstimmung gelangen könne, cs möge nun die Kam mer sich über den Antrag des g'eehrtett Abg. v. Thiclarr-entschei den, wie sie wolle, weil der-Hr. Antragsteller Mehr zu wünschen scheint, als was die Deputation angerathen hat, demnach mit dem Wenigen, das im Bericht vorgeschlagenworden, einver standen ist. Wird daher der Antrag des Abg. v. Thielau ange nommen, so würde immer noch über das Deputations-Gut achten, und selbst über dieses ohne -Weiteres zuerst übgestimmt werden können, zumal da auf Seiten der hohen Staatsregie rung gegen das Deputattons- Gutachten einBedenken nicht ge äußert worden ist. Abg. v. LHi elau: Mein Antrag war hauptsächlich auf jenen Theil des Deputations - Gutachtens gerichtet, welcher also lautet: „Aus allen diesen Gründen sieht sich die Deputa tion veranlaßt, der Kammer anzurathen: den zweiten Antrag des Abg. Scholze und den Antrag des Abg. Kokul ab zulehnen." Den andern Antrag habe ich nicht berühren wollen, er betrifft eine ganz andere Sache. Mein Antrag erstreckte sich nur auf die baaren Geldgefälle, uNd der Theil des Deputations- Gutachtens, welcher von den Geldprastationen für frühere Na turalleistungen handelt, würde wohl immer noch zur Abstimmung kommen können. Sollte die Maßregel wegen der baaren Geld gefälle künftig durchgehen, so würden die vor 1818 für Natu ralleistungen übernommen Geldprästationen eben so gut auf die Landrentenbank zu bringen sein. Ich habe geglaubt, - daß die Debatte sich nur auf die Puncte sub S.-und V. erstreckte. Vicepräsident: Es hat der Herr Referent den gan zen Bericht verlesen/ weil der 2. Theil desselben einen und densel ben Gegenstand —die Ablösung der baaren Geldgefälle — be trifft und so zusammenhängend erschien, daß man bei derBe- rathung nicht umhin konnte, auf alle vier Vorschläge zugleich einzugehn. Die Deputation will das Minimum von dem, was der Oehmcsche, Kokulsche und Scholzesche Antrag bezweckt. Bei der Abstimmung, glaube ich, würden wir mit der Fragstel lung beim Minimum, beim Antrag der Deputation, beginnen müssen; ehe aber zu den übrigen Anträgen überzugehen, würde der Antrag des Abg. v. Thielau zur Abstimmung gelangen, weil er dem Oehmeschen, Kokulschen und Scholzeschen Anträge vor greift. Ich hoffe, die geehrte Kammer wird derselben Meinung sein. ' Der Herr Antragsteller selbst scheint dieser Ansicht zu sein, da er sagt, daß sein Antrag dem Deputations-Gutachten gar nicht in den Weg trete, sondern daß er sich mehr auf den Scholzeschen und Kokulschen Antrag beziehe. Hat nun die De putation beantragt, daß diejenigen baaren Geldgefälle, welche seit dem Jahre 1818 att die Stelle früherer Naturalleistungen getreten find, aufeinseittge Provokation der Betheiligten abgelöst, und die Renten andre Landrentenbank verwiesen werden können; so kann die Kammer, im Fall sie diesem Anträge beitritt, immer noch den Wunsch aussprechen und die hohe Staatsregierung er suchen, Erörterungen anzustellen, in wie weit es möglich sei, we gen der übrigen baaren Geldgefälle, die zur Zeit nur durch Ue-
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