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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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bereinkunft beide Theile abgelöst werden können und in dem An träge der Deputation nicht liegen, dem Anträge des Hrn. von Thielau zu entsprechen. Abg. v.Thielau: Esdürftenwohl beideAntrageetwas sehr Verschiedenes sein; der eine spricht von erweislich an die Stelle früherer Naturalleistungen getretenen baaren Geldgefallen, der andere spricht lediglich von Geldgefällen. Beide Anträge sind also verschieden. , Wenn der Antrag der Deputation, wie er in der Reihefolge dasteht, angenommen wird, so würden jene Geld gefälle nicht mit ausgenommen werden, und mein Antrag würde in dieser Beziehung ausfallen müssen. Deswegen aber könnte immer noch der Antrag des Hrn. Abg. Dehme zur Abstimmung gelangen, weil dieser ganz verschiedener Natur ist. Die baaren Geldgefälle sind es, die einer andern Beurtheilung unter liegen, einestheils wegen ihres Wesens, anderntheils wegen ihres Bestehens. Ich möchte sagen, daß jene Geldgefalle, welche seit dem Jahr 1818. für wirkliche Naturalleistungen gegeben werden müssen, gewissermaßen aus Gerechtigkeit auf die Landrentenbank zu übernehmen seien, bei den übri gen baaren Geldgefällen aber mehr Billigkeitsgründe vorlie gen. Ein fernerer Grund ist aus der Wohlfahrt für den gesamm- ten Staat zu entlehnen und aus dem Interesse, daß diese Lasten auf eine zweckmäßige Weise beseittzt werden könnten, Uebri- gens habe ich nicht gewußt, daß das verehrte Präsidium zuerst den letzten Antrag der Deputation und dann die andern zur Abstimmung habe bringen wollen. Staatsminister v. Z esch a u: In Beziehung auf den Ge genstand «ub 0. erlaube ich mir noch ein paar Worte zu bemerken, weil er allerdings in einem mehr oder minder genauen Zusam menhangs mit dem gestellten allgemeinen Anträge, der sich auf 6. bezieht, steht. Wenn die geehrteKammer sich mit dem An träge des Abg. v. Thielau zu 0. einverstanden erklärt, daß nämlich die Regierung ersucht werden möge, überhaupt wegen Uebernahme und Ablösung der baaren Geldgefälle nähere Er örterungen anzustellen und der künftigen Ständeversammlung Mittheilungen darüber vorzulegen, so kann doch nicht verkannt werden, und ich glaube, die Deput. hat ein vollständiges Recht, zu begehren, daß noch über den Punct v. abgestimmt werden müsse. Sieht man aber die Sache aus dem praktischen Ge sichtspunkte an, so scheint es nicht rathsam, wenn einmal der allgemeine Antrag angenommen wird, dann noch auf den spe ziellen Antrag einzugehen. DerCommiffair, welcher den Berathungen der Deputation beigewohnt hat, hat sich in der Voraussetzung, daß der Antrag unter 0., wie ihn die Deputa tion gestellt hat, angenommen würde, für eine modisizirte Uebernahme derjenigen Renten, die aus frühern Naturallei stungen herrsihren, erklärt, Ueber den Zeitpunct, wie weit zurückzugehen sei, ist damals eine bestimmte Ansicht nicht fest gestellt worden; es ist vom Jahr 183l) und 1825 die Rede ge wesen. Bei näherer Erwägung ist die Deputation auf das Jahr 1818 zurückgekommen. Nun scheint es mir aber, daß, wenn der fragliche allgemeine Antrag gestellt wird, es jeden falls rathsam sein möchte, die vorliegende Frage auch zu jener allgemeinen Erörterung zu verweisen. Schon die Bestimmung eines solchen Zeitabschnitts hat große Schwierigkeiten, aber darum besonders große Bedenken, daß es in vielen Fal len sehr schwer ^sein wird, zu ermitteln,, ob, diese oder jene Geldleistung für eine ehemalige Naturalleistung gewährt wird oder nicht; weil bei solchen Abkommen- oft verschiedene Ver pflichtungen zusammengenommen und darüber Vereinigungen getroffen werden. Ich würde es daher im Interesse der Sache für angemessen finden, wenn auch dieserzweite Gegenstand mitzu dem ersten verwiesen würde, ha ich wenigstens im Voraus die Erklärung abgeben zu müssen glaube/ daß es der Negierung nicht wohl möglich sein würde, bei gegenwärtigem Landtage über den Punct v. eine vollständige Vorlage zu machen. Abg. Roux: Ich, muß hem Verpflichten, was von dem Hrn. Staatsminister geäußert worden ist; auch würde ich in Bezug auf den Zeitpunct, welcher bei 0. von der Deputation in Vorschlag gebracht worden ist, das Jahr 1824 viel pas sender finden. Es erging in diesem Jahre ein Gesetz oder viel mehr eine in die Gesetzsammlung aufgenommene reskriptliche Verordnung an die Behörden, nebst Aufforderung an die Gutsbesitzer, diese Verpflichtungen abzulösen, und mit der Zu sicherung, daß von Seiten der Behörden alle mögliche Erleich terungen erth'eilt werden sollten. Dies schien mir daher der eigentliche Zeitpunct zu sein, wo die Ablösungsverhandlun gen, unter öffentlicher Veranstaltung dazu, zuerst in das Le ben getreten sind, und von welchem an man angemeßner die gedachte Begünstigung rechnen könnte. Um aber einer speziel len Diskussion überhoben zu sein, und um nicht von Seiten der Staatsregierung die bereits in der Kammer angedeutete Antwort zu erhalten: „Es würde kaum an diesem Landtage möglich sein, auch den Wünschen aä v. zu entsprechen;" und da ich überzeugt bin, daß die Abgg. Scholze und Kokul sich ganz beruhigt finden könnten, wenn die Kammer auf dm vom Herrn v. Thielau geäußerten allgemeinen Antrag eingeht; so meine ich, daß nach Erfüllung dieser Voraussetzung jedenfalls der Antrag des Herrn v, Thielau der präjudizielle sei, in welchem alle andern zusammenfallen. Ich werde ihm beistim- men und bin der Ueberzeugung, daß er auch dem Interesse des Landmannes ganz entsprechen werde. Abg. Scholze: Ich bin ganz mit dem Anträge des Herrn v. Thielau übereinstimmend, obschon ich bitten muß, daß die hohe Staatsregierung dafür Sorge tragen.möge, daß ein Gesetz darüber vorgelegt und eine nähere Anweisung darü ber gegeben werde. Abg. Zimmermann (aus Oberleuba): Auch ich hatte einen Antrag zu stellen über den Satz v. des Deputations-Gut achtens; indessen will ich mich lieber dem Anträge des Hrn. v. Thielau anschließen, weil ich denselben für vortheilhafter halte, als wenn eine Zeitbestimmung angenommen wird. Auch der Abg. Kokul vereinigt sich mit dem Anfrage v. Thielaus. Vicepräsident v. Haase: Ohne davon abzugehn, daß das Deputations-Gutachten vor dem Thielauschen Antrag zur
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