Delete Search...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
tation beider hohen Staatsregierung darauf angetragen wer den, daß diese Bestimmung bei der 60. und 61. §. ausgenom men werde? Wird einstimmig bejaht. Referent Atenstädt: Ich habe nur noch darauf aüfmerr-. sam zu machen, daß, ehe sich über den Eingang des Gesetzent wurfs und die dort beantragte definitive Gültigkeit des Haupt gesetzes auszusprechen sein wird, zuvörderst diejenigen Anträge auf Erläuterungen, Abänderungen oderZusätze zu erwarten sein werden, welche etwa das eine oder andere Mitglied'auf öem Grund gemachter Erfahrung zu beantragen sich veranlaßt findet. Wenn das nicht der Fall ist, dann würde der Schlußantrag zur Ab stimmung zu bringen sein: „Darüber beifälligen Beschluß zu fassen, sodann dem Gesetzentwürfe unter den beantragten Mo difikationen ihre Zustimmung zu ertheilen, zugleich aber nun mehr für die im Eingänge desselben erklärte definitive Gültigkeit des Gesetzes vom 27.December 1833, soweit dasselbe nicht hier verändert worden, beifällig sich zu entscheiden." Präsident: Wenn Niemand darüber das Wort begehrt, so würde ich sowohl über das frühere Gesetz, hinsichtlich dessen definitiven Anerkenntnisses, als auch über die Erläuterungen, Ab änderungen und Zusätze zu demselben, insofern sie in der Kammer keine Abänderung erfahren haben, mittelst Namensaufruf abstimmen lassen. Nach Entfernung der Königl. Commissarien stellt der Präsident die Frage: Will die Kammer dem provisorischen Gesetz vom 27. December 1833 definitiv, so wie den durch den vorgelegten Gesetzentwurf von der Staatsregierung beantrag ten Erläuterungen, Abänderungen und Zusätzen unter den von der Kammer beschlossenen Modifikationen ihre Zustimmung erthei len? Es wird diese Frage von den anwesenden Kammermit- gliedern, mit Ausschluß von 2 Stimmen, und zwar der Abgg. Dammannund v. Dieskau, bejaht. Nach Wiedereintreten der Hrn. Königl. Commissarien zeigt der Präsidentdas Resultat der Abstimmung an und bemerktdabei: Es liegt auf der heutigen Tagesordnung Nichts weiter vor, und sonst auch kein Deputations-Bericht als der in dieser Sitzung ausgegebene, nachträgliche Bericht der außerordentlichen De putation zur Erörterung und Vorberathung des Entwurfs eines . Crimmal-Gesetzes und zwar über dessen allgemeinen Theill Du Kammer wird sich also entschließen, diesen Theil des Be richts unbeschadet des zu erwartenden nachträglichen Berichtes über den speziellen Theil zu berathen, und da derselbe ein beson deres umfängliches Studium wünschen läßt, so würde ich erst Mnstigsn Donnerstag um 70 Uhr die nächste Sitzung anberau- men und bitte, dazu sich pünktlich einzufinden, indem Punct 10 Uhr mit dem Protokollverlesen der Anfang gemacht werden soll, und wenn die Zahl der Mitglieder nicht hinlänglich genuH sein sollte, um die Berathungen zu beginnen, so würde ich eine namentliche Aufrufung der anwesenden Mitglieder verfügen müssen, wobei sich ergeben und zu Protokoll zu bemerken sein würde, durch wessen spateres Erscheinen das. Beginnen der Berathung selbst verzögert worden sei- . ' Sechzigste öffentliche Sitzung, der I« Kammer, . am 4. April 1837. Vortrag aus der Registrande. — Besondere Berathung des Ge setzentwurfs, das Verfahren in den an den Staatsgerrchtöhofge* langenden Sachen verk.. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. ES sind 32 Mitglie der anwesend. - Das Protokoll der vorigen'Sitzung wird ver lesen,^ berichtigt' und nach erfolgter Genehmigung von den Bürgermeistern Ritterstadl und Schill mit voll zogen. Auf der Registrande befindet sich: 1) Karl Gottlieb Küttner und Cons. zu Braunsdorf bei Freiberg bitten um Verwendung dafür, daß das Berggebäude Neue Hoffnung Gottes Fundgrube vöm Staate übernommen und auf dessen Kosten fortbebaut werde. (An die 4. Deputa tion.) — 2) Die Gemeinden zu Bräuna,-Liebenarr, Schmors dorf, Petershain, Rohrbach und Häselich, Johann Gott lob Freudenberg und Cons., bitten um Erhaltung der Patrimv- nial-Gerichtsbarkeit. (An die wegen dieses Gegenstandes er wählte Deputation. — 3) Die Gemeinden zu Niederau, Ober au, Gröbern, Bohnitzsch -und -Zfcheila, ^ Johann Christian Herrmann und'Cons.,- bitten, die Anlegung' einer Eisenbahn von Oberau nach Meißen nicht zu gestatten. (Wird an den Referenten dieser Sache abgegeben.) — 4) Berichtder4. De putation, den Antrag des Diakonus M. Lange wegen Feld garten, Kolonieen und ländlicher Erziehungsanstalten. (Zum Druck und auf die Tagesordnung.) 4) Bericht der 4. De ¬ putation, die Beschwerde Karl Friedrich Siebers zu Kamenz betreffend. (Auf die Tagesordnung.-) 6) v. Ludwig Wilh. Bernhard und Cons. zu Borna introduziren eine wegen der Graulrchschen Untersuchungskosten bei der Ik. Kammer einge- reichts Beschwerde. (Deu Petenten den Stand der Sache an- z'uzeigen.) - - ' . " Prassdent: Diese Beschwerde ist" bereits in der ll. Kammer vorgewesen. Von dieser ist abfällig auf dieselbe be- schieden worden, und es hat die II. Kammer nicht für nöthig erachtet, die Sache hierher abzugeben. Die Leute sind also in Jrrthum. Es würde nun darauf ankommen, die Peti tion selbst von der II. Kammer sich zu erbitten und hier zu be« rathen, ober den Hrn. v. Bernhard und Consorten sofort voü hieraü's zu bescheiden. . > Wü rg erm elfter GottschaldIch glaube kaum, daß aus diese Eingabe von der I. Kammer Etwas wird geschehen kön nen; mir scheint, daß eine Bestimmung , die allerdings vor kommt, jedoch bloß aüf die l. Kammer'Anwendürtg l'eidet, vön -den Petenten mißverstanden und so genommen wdrden ist, -Als sei sie auch Anwendbar auf die III Kammer; es 'ist nämlich die Bestimmung, daß, wenn eine Eingabe im Allgemeines an die Ständeversammlung gerichtet ist, solche doch, wenn sie auch von der I. Kammer, an welche sie zuerst kommt, abfällig be- schieden wird, doch -noch' an die II. Kammer gelangen muß. Anders ist es , wenn eine Beschwerde an dre H. Kammer al-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview