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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 116. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretschel. Übersendung der diesseits nun abzufassenden Schrift dies zu 'bewirken. Es wird sodann zu dem zweiten Gegenstände der heutigen Tagsordnung übergegangen, dieDifferenzpuncte hinsichtlich des Gesetzes wegen verschiedener Bestimmungen über die Befreiung vonindirekten Abgaben betreffend. (Die frühem Verhandlungen der II. Kammer über diesen Gegenstand s. in Nr. 61. d. Bl. S. 882. slg., die der!. Kammer s. in Nr. 89. d.Bl. S. 1374. flg. und die anderweiten Verhandlungender H. Kammer in Nr. 109. d.Bl. S. 1713.) Referentv. Crusius: Meine hochgeehrten Herren! ich habe die Ehre, Ihnen über den Gegenstand der einzigen Diffe renz Wischen den Beschlüssen der I. und II. Kammer in Bezug auf das Gesetz, einige Bestimmungen über die Befreiung von indirekten Abgaben betreffend, mündlichen Vortrag zu machen. Es betrifft dies einen Antrag auf Unterstützung der Oberlausitzer Stiftungen, welcher diesseits beschlossen, aber jenseits nicht an genommen worden ist. Ich gestatte mir, der hohen Kammer in aller Kürze das Historische der Sache ins Gedächtnis; zurück zu rufen. Die Stände haben in der im Jahre 1834 unterm 29. October erlassenen Schrift über das fragliche Gesetz anerkannt, daß, insoweit dieses Gesetz auf den Wegfall der Fleischsteuerbe freiung sich beziehe, nur solche öffentliche Anstalten in denErb- landcn, denen ein solches Recht gesetzlich zugestanden, nicht aber die Stifter der Oberlausitz berücksichtigt werden könnten, weil dort eine Fleisch- oder Schlachtsteuer nicht bestanden hat. Man schloß aber dieser Erklärung, weil von Seiten derOberlau- sitzer Stifter thcils auf den Grund des Traditionsrezesses, theils auf den Grund ihrer Hülfsbedürftigkeit, Entschädigungsan sprüche erhoben worden waren, den Antrag an: daß die Staats regierung ersucht werden möchte, die in dieser Beziehung bei den Oberlausitzer Stiftungen obwaltenden rechtlichen Verhältnisse zu erörtern und dabei zu untersuchen, ob sich eine Hülfsbedürf- tigkeit derselben herausstelle oder nicht, und hiervon die nächste Ständeversammlung in Kenntniß zu setzen. Hierauf hatte die hohe Staatsregierung im hohen Dekrete vom 13. November vorigen Jahrs erklärt, daß ein Rechtsanspruch der erwähnten Stifter in dieser Beziehung nicht vorhanden sei, und daß man weiter als auf Erörterung der Rechtsfrage um so weniger einzu gehn Veranlassung gefunden habe, als es sich in diesem Gesetze nur um die Entschädigung der bereits bestandenen Befreiung, keineswegs aber um Erweiterung derselben oder Begründung neuer Befreiungen handle. Die 2. Deputation hatte sich, in Ue- bereinstimmung mit den Beschlüssen der ll. Kammer, dieser An sicht der hohen Staatsregierung vollkommen angeschlossen; nichtsdestoweniger hatdie I. Kammer auf einen Antrag des Hrn. v. Potenz am 27. Februar dieses Jahrs, in der Voraussetzung, daß die etwaigen Rechtsansprüche dieser Stifter, insofern sie vielleicht aufbesonderen Rechtsüteln berührten, durch das vorlie gende Gesetz ihnennichtabgeschnitten werden könnten und sollten, beschlossen, einen Antrag an die Staatsregierung gelangen zu lassen, welcher dahin ging: „es möge die hohe Staatsregierung Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. " den Stiftern der Oberlausih den erweislichen Verlust, welchen sie durch Erlegung der Schlachcsteuer erleiden, in gleicher.Maße wie den zu frommen und. gemeinnützigen Zwecken in dm Erblandm bestehenden Anstalten restitnireu lassen." Diesem Anträge ist aber die II. Kammer nicht beigctreten, und auchchie düsseitige Deputation muß ihrer früher ausgesprochenen und damals aus führlich motivirten Ansicht getreu bleiben und der hohen Kam mer empfehlen, diesen Antrag fallen zu lassen; dies um so mehr, als sichnicht erwarten lassen dürfte, daß die II. Kammer zu dessen Annahme sich entschließen werde. Ich erlaube mir jedoch noch einmal kürzlich auf den Antrag ches Hrn. v. Polen; zurück zu kommen. Gedachter Antrag war auf zweierlei Motiven ge gründet: einmal war der Grund hervor gehoben, daß die Pa rität zwischen den Oberlausitzer und zwischen, den erblandischen Stiftern nicht beachtet, sondern verletzt sei. Diese Ansicht kann die Dcputalionrricht Heilen. Den erbländischcn Stiftungen zu frommen Zwecken hat man eine solche Befreiung zugestandcn, weil ihnen früher auf den Grund des Fleischsteuermandats vom 13. Juli 1818, §. 13.. ausdrücklich eine Befreiung der Fleisch steuer zugekommen war; in der Oberlausih hingegen hat eine solche Steuer, mithin auch eine Befreiung von derselben nicht bestanden, und man konnte daher nicht annehmen, daß eine Ent schädigung hier statrsinden könnte/ Außer dem Grunde der verletzten Parität führt der Hr. v. Polenz noch die Hülssbedmf- tigkeit der Oberlausitzer Stifter an und glaubt, daß, wenn ihnen eine solche Entschädigung nicht zu Kheil würde, so dürsten ihre stiftungsmäßigen Zwecke nicht in gleichem Umfange wie früher erreicht werden können. Es ist dies eine Rücksicht der Billig keit in Bezug auf das Anerkenntnis; des milden Zweckes der er wähnten Anstalten. Was nun den letztem Grund anlangt, so habe ich zu bemerken, daß die Deputation keineswegs bisse wich tigen Zwecke verkannt, auch nicht Übesehen hat, daß cs wün schenswert!) fei, wenn diese ungestört und ungekürzt erhalten werden, was vielleicht nicht vollständig der Fall sein würde, wenn jenen Anstalten die Mittel dazu entgehen sollten; allein I dieDeputation glaubte imEinverstandniß mitderhohenStaats regierung, daß hier nicht der geeignete Ort sei, um ihnen eine Unterstützung der Art zu bewilligen, daß vielmehr beim Budjct darauf zurück zu kommen sein möchte, wenn in Folge einer etwa einzubringenden Petition ein nachträgliches Postulat von der Staatsregierung gestellt werde. Dies sind die Motiven, welche die Deputation bestimmen mußten, von diesem Anträge abzu- rathen, und sie findet sich jetzt um so mehr veranlaßt, da keine Hoffnung zu Aenderung des in der II. Kammer einstimmig ge faßten Beschlusses, und daher zu Erlangung eines gewünschten Erfolges vorhanden ist, indem nach Z. 109. der Verfassungsur kunde Anträge nur in Uebereinstimmung beider Kammern an die hohe Staatsregierung gebracht werden können. Ich habe der hohen Kammer zu überlassen, darüber Beschluß zu fassen, ob sie dabei noch ferner beharren, oder den Antrag fallen lassen "E- (Fortsetzung folgt.)
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