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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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ist. Da möchte man auch Jedem zurufen: erkalte Dich nicht, da mit Du keinen Katarrh bekommst; wir sind nun einmal bei uns rer Doppelnatur nicht so eingerichtet/ daß wir alle Fehler vermei den können. Und wer kann alle die feinen Fäden bis aufihren Ur sprung verfolgen, an die sich die Verbrechen hängen? Die Materien dazu sind so verschieden, daß man keinesweges sa gen kann, Diejenigen, welche sich ein Vergehen zu Schulden kommen lassen, welches mit Prügeln bedroht ist, stehen auf ei ner ganz tiefen Stufe der Moralität. Es läßt sich dies nicht nachweisen. Der Muthwillige z.B. wird mit Prügeln bedroht. Der Muthwillige aber — es wird dies nicht bloß meine An sicht sein — steht nicht auf einer solchen Stufe sittlicher Ver wilderung, als viele Andere, die ein Verbrechen begehen, das nicht mit Prügeln bedroht ist. Man sagt ferner, die Prügel seien praktisch; nur die Philanthropen, die Theoretiker, die Senti mentalen wollten sie nicht. Praktisch mögen sie sein, ich will das nicht leugnen. Es kann aber bloß Ironie sein, wenn sie prak tisch genannt werden; eigentlich praktisch sind sie nicht, denn sonst würden andere Staaten nicht darauf gekommen sein, sie aufzuheben. Viele und gewichtige Männer — gewiß mehr, als die Gegner für sich anführen— die eine lange Erfahrung für sich haben, stimmen darin überein, daß sie nicht praktisch sind. Ich will meine eigene Erfahrung nichtanführen, da sie allerdings nicht bis zum siebenjährigen Kriege zurückreicht; aber die Erfahrung eini ger Jahre habe ich doch auch für mich, und ich kann meinerseits nicht sagen, daß ich sie praktisch gefunden hätte. Es thut mir in der That leid, daß Sachsen, welches doch sonst nicht so eil postmäßig voranschreitet, gerade mit den Prügeln vorangeht. Ich gebe zu, daß sie anderwärts bestanden haben und noch be stehen , ich kann aber nicht zugeben, daß es in einer solchen Ausdehnung der Fall gewesen ist, wie jetzt bei uns. Es ist ferner geäußert worden, es sei eine Milde in der Weise, wie sie die Deputation vorgeschlagen habe, und in der andern Kammer ist sogar gesagt worden, es sei dies nur eine mäßige Züchtigung. Wie aber 180 Prügel — und soviel können doch ertheilt werden — eine mäßige Züchtigung genannt werden können, das kann ich von meinem Standpuncte aus nicht be greifen. Manche haben sich damit getröstet, daß diese Strafe nicht sehr in Anwendung kommen werde. Steht sie aber im Gesetzbuche, so kommt auf diesen Umstand nicht viel an, und ich glaube, sie wird vorkommen; es würde vielleicht auch gar nicht einmal gut sein, wenn sie, einmal angedroht, nicht angewendet würde. Ein Gegner des Prügelsystems führte an, daß junge Beamte leicht verleitet werden würden, darauf zu erkennen, und daß sie namentlich häufig bei Patrimonial- gerichten vorkommen dürften. Es ist dagegen gesagt worden, die Patrimonialrichter wären eben so redliche Leute, als andere Richter, und würden also nicht mehr prügeln lassen, als andere Richter. Das will ich an sich gelten lassen, aber es liegt in der Einrichtung der Patrimonialgerichte, daß ihnen dieser Vorwurf gemacht werden kann. Sollte daher der Zufall wol len, daß das Gesetz wegen Reorganisation der Untergerichte nicht durchginge, so würden die Prügel bei den Patrimonial- gerichten um deswillen häufiger angewendet werden, weil sie praktisch, das Heißthier: wohlfeil sind; denn wer geprügelt wird, darf nicht gefüttert werden. Endlich hat ein Abgeord neter bemerkt, die Gefängnißstrafe würde nicht gut sein für junge Verbrecher, weil diese in der Einsamkeit leicht auf arge Gedanken verfallen könnten. Nun dann müßte man alle Ein samkeit geradezu verbannen und das Gefängniß als Strafe ganz aufgeben. Was nun endlich noch den Umstand anlangt, daß man sich bei seinen Committenten schlechten Dank verdie nen werde, wenn man nicht für die Prügel stimme, so habe ich meinerseits zu meinen Committenten, oder vielmehr zu de nen, welche mich hierher geschickt haben, das Vertrauen, daß sie mir den Dank nicht entziehen werden, wenn ich auch gegen die Prügel stimme. Sollte es aber wider Erwarten — ich sage wider Erwarten — dennoch geschehen, so würde ich mich dar über sehr zu beruhigen wissen. Und so ist mein letztes Wort, daß ich auch dann gegen die Prügel stimmen werde, wenn sie unter Modifikationen eingeführt werden sollten. Ich gestehe, es hat mich bei den vielen Prügelbestimmungea des Gesetzent wurfs immer ein leiser Schauder ergriffen. Es kam mir im mer vor, als wehte ein kalter Hauch aus dem hohen Norden zu uns herüber, und es kehrte die Knute nun bei uns ein. — Dies sind die Ansichten, die ich über den vorliegenden Gegen stand hier aussprechen zu müssen geglaubt habe. . Abg. v. Kiesen wetter: Es ist nicht in Abrede zu stel len daß die Bestrafung durch Schläge für den ersten Anblick vie. ,ür sich hat. Sie ist die natürlichste Strafe, daher auch seit den ältesten Zeiten angewendet worden, und findet sich in allen Ländern der Erde. Sie empfiehlt sich durch die Gewißheit, daß der zu Bestrafende eine unangenehme Wir kung empfindet, und endlich noch dadurch, daß siedie wohlfeilste und am schnellsten auszuführende ist. Trotz Allem diesem kann ich mich meinerseits nicht dafür erklären. Es sind bereits Gründe entwickelt worden, warum sie nicht anzurathen sei, und ich habe nur einen hinzuzufügen, der noch nicht vorgebracht ist und mich hauptsächlich bestimmt. Ich fürchte nämlich das Beispiel, welches der Staat dadurch giebt. Wenn er die Strafe der Züchtigung durch Schlüge als unabwendbar aner kennt, und besonders, wenn er sie 'ausführen läßt, so wird die Folge sich zeigen, daß bei dem mindergebildeten Publikum die Vorliebe für eine Strafart vermehrt wird, zu welcher das selbe ohnehin schon in seinen Privatverhältnissen nur zu sehr geneigt ist. Die Aeltern werden sich dann um so mehr befleißi gen, ihre Kinder zu prügeln, die Männer ihre Weiber, die niederen Lehrer ihre Schüler, die Meister ihre Lehrlinge und so fort. Es erscheint diese Voraussagung vielleicht lächerlich, aber ich halte sie nicht für ungegründet. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß eine häufige Anwendung der gesetzlichen Bestrafung durch Schläge die Rohheit in den niedern Volks klassen ungemein befördert. Geht man auf die Länder zurück, wo die Prügel sehr häufig und unter allen Klassen angewendet werden, so wird man finden, daß es ungebildete sind. Zn China, Japan, Persien und der Türkei ist dies der Fall;
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