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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 121. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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machen es wenigstens ungewiß, ob es diesen Landtag durch gehen wird. Von dem Durchgehen dieses Gesetzes die Auf nahme des Systems der Schläge abhängig machen, heißt das Crimrnalgesetzbuch ganz suspendiren, was Niemand wün schen kann und wird. Uebrigens ist er, genau genommen, mit uns einverstanden, daß Prügel Nichts taugen. Es sei mirnun erlaubt, zu zeigen, wie wenig sie angemessen sind. Es heißt tz. 26. der Verfassungsurkunde: „Die Rechte der Landes einwohner stehen für Alle in gleicher Maße unter dem Schutze der Versassungsurkunde." Nun halte ich es in der That für eine Verletzung der Versassungsurkunde, wenn nur Diejenigen sollen mit Schlägen belegt werden, welche eine stärkere Constitu tion haben. Wenn aber die, welche etwas zarterer Leibesbe schaffenheit sind, wie das wohl bei den meisten Gebildeten der Fall ist, wenn diese frei von Prügeln sein sollen, so halte ich dafür, daß durch Einführung der körperlichen Züchtigung die Nation in zwei Lheile zerfallen wird, in die unter dem Stocke und in die über dem Stocke. In die über dem Stocke würden größten- theils alle Beamten, Richter, Sachwalter und Aerzte, Kaufleute und andere vornehme und höhere Stände gehören; wer von ih nen sich eines Verbrechens schuldig machte, würde immer einen mitleidigen Arzt finden, welcher meist nicht ohne Grund be zeugte, daß sie die Strafe der Prügel nicht vertrügen; sie würden sich derselben immer geschickt zu entwinden wissen, und ihre Constitution würde es zum Theil auch erfordern. Es wurde von dem Abg. Wieland gesagt, jede Strafe wirke un gleich, selbst die Todesstrafe; darum könne man unmöglich die sie nicht zur Besserung bei, sondern bewirkt das Gegentheil; sie empört und erbittert. Ich habe das Beispiel von deren Wir kungslosigkeit bei einem Knaben gehabt und kann daraus schlie ßen, daß sie auf erwachsene Personen keine abschreckende Wirkung äußern wird. Es ist übrigens bekannt, daß, so lange der Willkomm bestand, die Rückfälle der entlassenen Sträflinge sich nicht vermindert haben. Zwei Knaben begingen mehrere kleineDiebstahle, sie kamen zur Verwahrung, und ich verurtheilte sie in mäßige körperliche Züchtigung. Kaum entlassen verübten sie wieder mehrere kleine Diebstähle; ich erkannte den Ge setzen gemäß nochmals auf körperliche Züchtigung, und zwar so, daß sie derselben zwei Lage nach einander ausge setzt waren. Während dieser Zeit blieben sie im Gefäng- niß. Gleich nach ihrer Entlassung stahlen sie. aufs Neue. Ich erstattete Bericht, und sie befinden sich, gegenwärtig in der Correkrionsanstalt zu Bräunsdvrf. Einen Mann mußte ich des halb schlagen lassen, weil er aus dem Gefängniß gewaltsamer Weise entsprungen war; der Eindruck dabei ist mir noch lebhaft. Es malte sich Ingrimm und Entrüstung über die Behandlung auf seinem Gesichte, woraus ich wenigstens ab.nehmen zu müs sen glaube, welche nachtheilige moralische Wirkung die körper liche Züchtigung haben könne. Es wurde verschieden gesagt, und es ist auch in den Motiven angeführt, man habe gefunden, daß der Willkomm, den man einzusührcn beabsichtigt, am meisten von Verbrechen abschrecke. Ich habe Er kundigungen eingezogen, wie sich die Verbrecher, die zum zweiten Mal ins Zuchthaus gebracht würden, unterwegs ver- ungleiche Wirkung der körperlichen Züchtigung berücksichtigen. Wenn nun aber die, welche eine stärkere Constitution haben, nur geschlagen, werden dürfen, so ist dies ein großer Unterschied, weil dann die Strafe der Züchtigung von der Stärke der Con stitution abhangen soll, und es theilte sich dann die ganze Strafe in zwei Lheile der bürgerlichen Gesellschaft. Warum aber die Starkem diese ehrenverletzende Strafe erleiden sollen', davon hat der Abgeordnete keinen Grund angegeben. Die Strafe ist aber auch darum ungleich, weil sie nur das männliche Geschlecht trifft. Ich sehe wohl das Unzuträgliche ein, das sich dabei Her ausstellen würde, wenn man die Weiber zu Schlägen veruc- theilte; man würde auch, da man sie nicht wohl von Männern züchtigen lassen könnte, schwer Weiber finden, die sich zum Prü geln derselben hergeben. Die Weiber also, bei denen gleich wohl die bürgerliche Ehre weniger in Betrachtung kommt, müs sen mit der Strafe verschont bleiben, deren hauptsächliche, ja vsr ausschließliche Wirkung Ehrenverlctzung ist. Ich kann die Strafe nur eine ehrenverletzende nennen und beziehe mich dabei -darauf, daß dem Gezüchtigten lebenslang Makel aufgedrückt wirp. Als Körperverletzung wirkt sie, wenn nicht Grausamkeit dabei stattfindet, wenig, weil Diejenigen, welche eine stärkeroCon- stirution haben, den kurzen Schmerz sehr bald überstehen, desto mehr aber längere Zest einen Ingrimm deshalb behalten, weil sie wie Thierr behandelt wurden. Wein dem Separatvotum und auch von mehrern Sprechern herausgestellt worden ist, trägt hielten. Es ward mir versichert, daß sie stets von Zittern befallen würden, wenn sie sich dem Zuchthause näherten, und daß dies auch nach Abschaffung des Willkommens der Fall gewesen sei; ein Beweis, daß das Zuchthaus, was.man zum Lobe dieser Anstalt ! sagen muß, so wirksam ist, daß man auch ohne Willkomm wohl ! auskommen kann. Es giebt aber auch andere Mittel, die so viele k Nachtheile mit sich führende und Ungleichheiten zum Vorschein bringende körperliche Züchtigung entbehrlich zu machen. Ich will kurz berühren, welche Wirkungen in dem Strafarbeitshause zu Genf durch das Schweigen hervorgebracht worden sind. Ein Züchtling, welcher da schreiben gelernt hat, schreibt an seine Mutter über das tiefe Schweigen, welches dort beobachtet werde, Folgendes: „Die dem Herzen am schwersten fallende Strafe ist das völlige unbedingte Stillschweigen, das nur manchmal durch kurze Fragen wegen der Arbeit an-den Aufseher unterbrochen wird. Man kann es ckas größte Heilmittel nennen, denn für den ist Nichts mehr zu hoffen, an dem cs ohne Wirkung versucht worden. Mächtig ergreift es das Herz. Für mich-hat dies allgemeine Stillschweigen schon große Vortheile. Jetzt herrschen Ruhe und Friede um mich her. Nichts stört mich am Nach denken, Schreiben, Lernen.- Doch den Meisten ist es die größte Pein. Ucberall hört man tieft Seufzer. Sonst plagte mich wohl Mancher mit seinem schmutzigen Geschwätz, giftigen Re den. Jetzt muß er schweigen und entweder ein gutes Buch le sen, oder in einem Winkel die bösen Dinge verschlucken, die er nun nicht mehr auf Andere ausspeien kann. „Ein Jahr später später schreibt derselbe an seine Mutter etwas rhetorisch: „Das Schweigen ist von göttlicher Wirkung, es ist der Arzt des ver dorbenen Herzens." Gewiß ist, daß dieser Mensch gerettet. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B- G, Leubnex in Dxftden, Mit der Redaktion beauftragt vr. Greit sch e l.
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