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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 125. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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auch gegen unsere Lotterie festgehalten. Sodann ist bemerkt worden, das Spiel in den Lotterieen sei hauptsächlich nur unter den wohlhabendem Klassen verbreitet. Auch dem muß ich wi dersprechen. Es würde vielleicht eine andere Ansicht über die Sache zu fassen sein, wenn man der Ueberzeugung sich hinge ben dürste, daß nur die Wohlhabendem dieser Neigung hingege- ben wären. Dem ist aber nicht so. In den Klassen der armem Handwerker und Handarbeiter, besonders aber der Dienstboten in Städten und auf dem Lande ist auch das Lotteriespiel gar sehr verbreitet, und die Regierung hat Gelegenheit gehabt, zu er fahren, wie nachteilig es wirke und besonders die heilsame Achtung vor dem mit nützlicher Anstrengung verknüpften Er werbe herabsetze, und Gewinn wie Verlust in der Lotterie einen sehr nachtheiligen Einfluß habe. Die Staatsregierung hält fortwährend fest an der Ueberzeugung, daß, wenn dieses Ver bot der auswärtigen Lotterieen nicht mit in das Gesetz ausgenom men werde, dieses Gesetz in sich selbst seine Consequenz verliert, und daß die Regierung und dieKammern aus der Consequenz der bisherigen Behandlung dieser ganzen Angelegenheit fallen wür den. Was das Letztere anlangt, sohabe ich daran zu erinnern, daß bei dem letzten Landtage ein ständischer Antrag gestellt wurde, welcher darauf berechnet war, das Lotteriespiel ganz zu unter drücken und für diesen Zweck Verhandlungen mit auswärtigen Staaten anzuknüpfen. Aber auch bei den jetzigen Verhand lungen in den Kammern hat es vollen Anklang gefunden, und selbst der geehrte Herr Referent hat heute den Satz an die Spitze gestellt, daß es höchst wünschenswerth sei, das Lotteriespiel zu beseitigen. Wenn nun bei der national-ökonomischen und mo ralischen Schädlichkeit des Lotteriespieles die Regierung eine Landeslotterie bloß als nothwendiges Uebel so lange fortbestehen laßt, als cs ihr nicht gelingt, das Lotteriespiel in auswärtigen Staaten zu beseitigen, so scheint es nicht confequent, wenn in einem Gesetze das Spiel ohne Beschränkung auf die Landeslot- lerie so gut wie ausdrücklich erlaubt wird. Es sollte durch die ses Gesetz und vorher schon durch den Widerruf der Cvnzessionen, welche die Negierung zu dem Vertriebe gewisser auswärtiger Lotterieen gegeben hatte, das Lotteriespiel auf einen solchen Kreis beschrankt werden, in welchem es den mindesten Nachtheil brin gen .könnte. Dieser Zweck wird aber durch ein Gesetz ohne Ver bot des auswärtigen Lotteriespiels ganz vereitelt. Aber auch das Gesetz in sich selbst würde jeder Consequenz entbehren. Denn, wie wäre es zu rechtfertigen, daß das Colligiren in auswärtigen Lotterieen verboten wird, wenn man das Spiel selbst darin nicht verbietet? Denn das Colligiren für auswärtige Lotterieen kann nur deswegen verboten sein, weil man will, daß so wenig als möglich Lotterie gespielt, und wenn Jemand sich dieser Neigung doch hingiebt, von ihm in der Landeslotterie gespielt werde, de ren Einrichtung auf möglichste Beschränkung der Gefahren und Nachtheile dieses Spieles berechnet ist. Allerdings nicht aus dem Gesichtspunkte einer Retorsion gegen das Ausland wird dieses Verbot Rechtfertigung erhalten können, und in dieser Hin sicht wäre dem hochgeehrten Referenten vollständig beizupflich ten. Es ist hier gar nicht der Fall einer Retorsion, sondern es soll nur ausgesprochen werden, daß das ganze Lotteriespiek von dem Staate keiner Begünstigung für werth geachtet werde, daß die Regierung im Verein mit den Ständen es wo möglich ganz beseitigt sehen möchte, wenn anders dieser Zweck zu errei chen wäre. Um diese Ansicht auszusprechen, scheint es aber unerläßlich, daß das Verbot in das Gesetz ausgenommen Mde, und man darf wohl zu der immer weiter fortschreitenden intel lektuellen und sittlichen Bildung unserer Staatsbürger das Ver trauen haben, daß es bei Vielen nur so eines ausdrücklichen Verbotes bedürfen werde, um Manchen vom Spielen abzuhal ten, der bis jetzt, sei es nun aus Neigung oder Zunöthigung, Lot terie gespielt hat. Es kann nicht davon dieNede sein, daß im Falle eines gesetzlichen Strafverbots die Regierung zu dessen Hand habung ihre Zuflucht zu Mitteln nehmen werde, welche mit Verletzung des Briefgeheimnisses verbunden wären. Mein gäbe man auch zu und müßte man auch zugeben, daß es aller dings schwer sein wird, alle Contraventionen gegen dieses Verbot zu entdecken, so wird doch ungemein viel genützt werden, wenn nur das Verbot besteht und in einzelnen Fällen es zu des sen Handhabung durch Bestrafung kommt. Schon diese ein zelnen Fälle werden bei solchen, bei denen es der Abschreckung bedarf, den Entschluß hervorbringen, sich des Lotteriespiels zu enthalten. Zudem ist endlich auch die Rücksichtnahme auf die Collekteurs erwähnt worden. Auch diese Rücksichtnahme ist nicht ganz ohne Wichtigkeit; nämlich es würde das Gesetz wohl nicht ganz gerecht gegen unsere Lotteriecollekteurs sein, denen das Colligiren für auswärtige Lotterieen verboten wird, und welche nun tagtäglich, und ohne daß es das Gesetz zu verhin dern sucht, sehen müssen, daß der durch das Verbot ihnen entzogene Erwerb von auswärtigen Collekteuren gezogen wird. Ich möchte diese Rücksicht keine überwiegende nennen, ihr aber doch einige Wichtigkeit beilegen. Wenn nun durch Wegfall des Verbots die Consequenz der Regierung und der Kammern in der Behandlung dieser ganzen Angelegenheit und die Consc- quenz des Gesetzes in sich selbst gestört werden dürfte, so ist aller dings zu wünschen, daß es der geehrtenKammer gefallen möchte, bei ihrer vorigen Ansicht zu verbleiben. Graf Einsiedel: Nur ein paar Worte wollte ich mir erlauben. Ich kann nur bei den einzelnen Fallen erwähnen, daß ich wünschte, daß wenigstens nurchicjenigen Staatslotterieen ausgenommen würden, die von uns in doppelter Qualität als die untern bestehen, eine Ausnahme verdienten, d. h., wenn Iemandin der Preußischen Lotterie Loose hat, und nicht gefun den wird, daß solche Strafbestimmungen in der 14. tz. nicht aus gesprochen worden sind. Präsident: Es ist eine Majorität und Minoritätvor- handen. Die Majorität ist als die Stimme der Deputation anzusehen, und auf diese werde ich zuvörderst die Frage richten. Und ich frage die Kammer nunmehr: Ob sie der Ansicht der Ma jorität der Deputation in diesem Puncte beitrete? Es wird durch 22gegen 7 Stimmen nicht beigetreten.
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