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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 132. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-04-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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dürfte, öffentliche Aemter aber, auf welche der Entwurf sich gar nicht bezieht, den Juden wie zeither, auch ferner verschlossen bleiben sollen. — Nach Allem nun, was die Deputation vor stehend unter-v. geäußert, hat sie folgende veränderte Fassung für tz. 6. in Vorschlag zu bringen: „Von dem §. 4. erwähnten Geschäftsbetriebe bleibt ausgeschlossen: der Buchhandel, das Lasten von Apotheken, die Betreibung von Gast-, Speise- und Schank-Wirtschaft, das Branntweinbrennen u. der Schacher und Trödelhandel. Die ausnahmsweise Betreibung des letz ter» bedarf der Cynzession des Ministeriums des Innern, jedoch nicht der Erwerbung des Bürgerrechts. Die gedachte Cvnzes- sion ist denjenigen Juden, welche den Schacher- und Lrödelhan- del schon zeither betrieben haben, dafern sie ihnen bewilligt wird, stempel- und kostenfrei zu ertheilen. — Zur Advokatur können die Juden nicht zugelassen werden. Won dem Ver bote rc." Referent Bürgermeister Ritters!ädt: Hier liegt wie- derum erwVorschlag des Bürgermeister Hübler vor, welcher dahin geht nach dem Worte: „Branntweinbrennen" einzu schalten: „der Weinhandel, der Betrieb des Brau - Bäcker md Fleischerhandwerks." Auch befindet sich noch ein Amen dement des Stellvertreter 0. Deutrich zur Hand, was einen 2. Gegenstand umfaßt und den Klein- und Ausschnitt handel für die Juden ausgeschloss en wissen, und die Be treibung des Grosso-, Wechsel- und Speditionsgeschäfts von der Conzession des Ministerium des Innern abhängig machen will. Bürgermeister Hü bl er: Zur Unterstützung meines Amendements habe ich nur wenig zu sagen. Ich beziehe mich lediglich auf die Motiven', welche von der Regierung selbst zu §. 6. gegeben und aus dem Umstande entlehnt worden sind, daß der der jüdischen Nation inne wohnende, zur Zeit wenig stens bei einer großen Anzahl der Juden von dem Verdacht ei ner nicht zu ängstlichen Wahl der Mittel zum Gewinn nicht frei zu sprechende Spekulationsgeist es bedenklich mache, ihnen das Halten von Apotheken zu gestatten, weil Verfälschung oder auch nur geringe Qualität der zu führenden Arzneimittel ein mal den Reiz leichten Gewinnes darbieten, dann aber auch für Leben und Gesundheit die nachtheiligsten Folgen haben würde. Nach meiner Ueberzeugung spricht sich dieselbe Besorgniß bei den Gewerben aus, die ich noch zur Zeit von dem Betriebe der jüdischen Nation, um nicht eine Jnconsequenz in das Gesetz zu bringen, durch das Amendement ausgeschlossen zu sehen wünsche. Hat unsere verehrte Deputation, gestützt auf die Motiven des Gesetzes, das Gewerbe des Branntweinbrennens als ein den jü dischen Glaubensgenossen vor der Hand noch zu untersagendes in die Paragraphe ausgenommen, so kann der Weinhandel und die Brauerei unmöglich ihnen gestattet bleiben. Denn beide Gewerbe sind gleich der Branntweinbrennerei von der Art, daß sie dem Reize leichten Gewinnes durch geringe Qualität der Waare eben so sehr Vorschub leisten, als sie durch Verfälschung Gesundheit und Leben der Menschen gefährden, und wenn auch vielleicht in minderem Grade, werden dieselben gesundheitspoli zeilichen Rücksichten auch bei den Gewerben der Bäcker und Fleischer eintreten müssen. Graf Einsiedel: Da ich überhaupt im Sinne des Ge setzentwurfs zu stimmen wünsche, überall, wo nicht ein Mangel an Ausführbarkeit sich mir zu ergeben scheinet, damit ich also es hier auch thun könne, möchte ich fragen: was der reine Be griff von Schacher und Trödelhandel sei? sonst würde ich glau ben, daß, wenn der Trödel- und Schacherhandel der Betreffen den aufhören soll, sie in zwei Gewerben — die einzigen, von welchen ich voraussetze, daß dieHebräer sie leicht ergreifen wür den — jene Bedingung sofort umgehen werden, ohne daß man sie daran hindern könne; ich meine das Schneiderhandwerk und die Gold- und Silber- auch Juwelierarbeit. Eher als daß die Juden auf Schachern und Trödeln Verzicht leisten soll ten, werden sie das Weite suchen oder davon gehen. Im Kleider - Machen und damit Handeln nun, wie sich auch an derwärts und hier die christlichen Meister nennen, werden die Juden einiges Neue verfertigen, aber die bisherige Art, alte Kleider zu verkaufen, !n »eäidus fortsetzen, welche man hier im Gesetz ihnen sub vivo oder überhaupt nicht mehr gestatten will. Ein gleiches wird sich mit Gold, Silber und gefaßten Steinen zeigen. Etwas wird neu gearbeitet, in der Hauptsache ge schachert werden. Wenn daher das Gesetz und dessen Zweck nicht in den meisten Fallen verfehlt und umgangen werden soll, so möchten nebst den im Entwürfe ausgesprochenen Gewer ben auch diese jetzt genannten ihnen schwerlich frei zu geben sein. Vicepräsident 0. Deutrich: Es ist die Ansicht der Re gierung und der Kammer, daß die Juden vom Schacher und Trödelhandel sich entfernen. Läßt man ihnen den Klein- und Ausschnitthandel, so wird dies nicht vollführt und derselbe nur in anderer Form getrieben werden. Ich glaube daher, es ist höchst nöthig, ihnen den Klein- und Aus- schnirthandel zu verbiete,«; was den Grosso-Wechsel- handel und das Speditionsgeschäft betrifft, so ist es wohl minder bedenklich, weil hierzu schon andere Kenntnisse gehören, und die sich solche Kenntnisse erwerben) werden auch auf einer höher« Stufe der Bildung stehen. Die Conzession der Regierung würde aber immer erforderlich sein, um zu erörtern, ob auch die nöthigen Mittel vorhanden sind, um den Grosso- und Wech selhandel betreiben zu können, und moralische Unbescholtenheit statt findet. Bürgermeister Schill: Einen Zusatz habe ich noch zu beantragen, daß nach dem Lrödelhandel noch der Vieh han del gesetzt und von der Conzessionertheilung abhängig ge macht wird. Ich glaube, es bedarf zur Unterstützung dieses Antrags nicht vieler Worte, weil schon hervor gehoben worden ist, wie namentlich der Bauernstand dabei zu berücksichtigen sein wird. Wir haben gehört, wie in andern Ländern geklagt wird, wie nachtheilig die Juden, wo sie die Freiheit dazu ha ben, auf den Wohlstand des Landmanns namentlich dadurch einwirken, daß sie sich im Voraus des Viehs und der Ernte zu versichern wissen. Die beantragte Vorsicht scheint daher auch bei uns höchstnothwendig. Ich wünsche, daß, wenn derViehhan- del auch nicht unbedingt verboten, doch von Conzeffion abhän gig gemacht wird.
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