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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 166. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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In Gemäßheit des zu Art. 7. beliebten Zusatzes dürste bei der endlichen Redaktion die Fassung so gewählr werden, daß auch bei Schärfung der Zuchthausstrafe ersten Grades, durch den nothwcndigm Zusatz zu derselben und das Scharfungsmittel zu sammengerechnet, niemals die in diesem Art. erwähnten Uaxima überschritten, noch körperliche Züchtigung mit hartem Lager com- binirt werden könne. - Referent Prinz Johann: Es sind früher Bedenken gegen den Dunkelarrest wegen des Augenlichts erhoben worden; aber da das Licht nach und nach eingelassen wird und außerdem ärzt liches Gutachten verlangt wird, so glaubt die Deputation, daß ein Bedenken nicht entgegensteht, und dann war zu erwägen, daß wir das Mittel des Dunkelarrestes schon ausgenommen ha ben, und daß er sich in vielen Landern zweckmäßig gezeigt ha- Lensolll Präsident: Ich habe demnach zu fragen: ObdieKam- mer dem I. Kheile des Deputations-Gutachtens zu Art. 8. bei- rrete? Wird einstimmig bejaht. Unter V. zu Art. 8. beschloß die I.Kammer: „Lebenslängli che Zuchthausstrafe ist niemals zu schärfen." Diel!. Kammer beschloß: „LebenslänglicheZuchthausstrafe ist durch körperliche Züchtigung niemals zu scharfen." Die Deputation der!. Kammer räth: Zu beharren, da man sonst mit Art. 50. >'n Inkonsequenz verfallen würde. Ref. Prinz Johann: Wenn bei den wichtigsten Gründen eine Schärfung nicht eintreten kann, so scheint es weniger ange messen, bei geringem Gründen die Schärfung eintreten zu lassen. Königl. Commissair v. Groß: Ich wollte nur bemerken, daß in dem 50 Art. allerdings angenommen ist, daß lebens längliche Zuchthausstrafe alle übrige Freiheitsstrafe ausschließt; aber eine Schärfung der Zuchthausstrafe ist dadurch nicht un bedingt ausgeschlossen. Referent Prinz Johann: Es ist die Schärfung, wel che früher in dem Artikel war, beseitigt worden, man ist da vonausgegangen, daß neben der lebenslänglichen Zuchthaus strafe aus andere Strafen weiter nicht Rücksicht genommen werden könne. Präsident: Die Deputation räth uns an, bei derfrü- hern Meinung zu verharren, und ich frage die Kammer: Ob sie damit übereinstimme? Es wirde in stimmig sich damit ein verstanden erklärt. Unter 6. hat zu Art. 8. die II. Kammer beschlossen, in der Schrift auszusprechen: „daß der Zucht- und Arbeitshausord nung Anwendung und Verstärkung der im Art. 8. angegebenen Strafverschärfungen in der Eigenschaft disziplineller Strafmit tel Vorbehalten bleibe. Die Deputation der I. Kammer räth an: beizutreten. Referent Prinz Johann: Ein solcher Vorbehalt schien unbedenklich, und allerdings können solche Fälle vorkommen; denn die Regierung hat selbst anerkannt, daß bei ganz kurzer Anwendung das Strafmittel geschärft werden könne. Präsident: Hier würde ich die Kammer zu fragen ha ben: Ob sienach dem Beirath der Deputation der Ansicht der H. Kammer beizutreten geneigt sei? Es wird einstimmig der Beitritt erklärt. ! Prasibent: Meine Herren, durch das ganze Gutach ten kommen wir heute nicht durch, .und es sind auch noch an dere Gründe vorhanden, heute etwas früher zu schließen. Ich würde also hier die Session abbrechen und für morgen die Fortsetzung der heutigen Berathung, und wenn Sie beistim men , den Bericht über das gerichtliche Werfähren in geringfü gigen Rechtssachen auf die Tagesordnung briügeri, und bitte zugleich, recht pünctlkch zu erscheinen, damit wir beide Gegen stände zu vollenden vermögen. — Somit wird nach 1 Uhr die Sitzung geschlossen. ! .Acht und siebenzigste öffentliche Sitzung der I. ! Kammer, am 1. Juni 1837. ! Vortrag aus der Registcande. — Fortsetzung und Schluß der Bera thung über den anderweiten Bericht, den allgemeinen Theil des Crimmalgesetzbuchs betreffend. — Berathung der Differenz- puncte in Bezug auf das Gesetz wegen ganz geringfügiger Rechts sachen. - l Die Eröffnung der Sitzung beginnt ssll Uhr in Anwesen- heit von 32 Mirgliedern. Nach Vorlesung und Genehmigung ! des Protokolls wird dasselbe durch vi Schönberg und Bürger imeister B e r n h a r d i mit vollzogen. ! Auf der Registrande befindet sich ein Protokollextrakt der II. > Kammer vom 29. Mai, die entworfene Schrift über das De- ! kret, .die Erwerbung von Bauergrundstücken betreffend. Da diese Schrift in beiden Kammern gewesen, so steht dem Abgänge derselben Nichts entgegen. ! Ferner steht auf der Registrande: Antrag des Stadtrath j zu Leipzig um Wiederherstellung des Johannistages als -Festtag. Vicepräsident v. Deutrich: Zur Bevorwortung' dieser ! Petition bitte ich, mir einige Worte zu gestatten. Bereits im Jahr 1831 sprach sich der allgemeine Wunsch in Leipzig aus, daß I das Johannisfest als Neligionsfest und Naturfest, da es doch ei nes der ältesten, wichtigsten und am feierlichsten begangenen Fe ste der Christenheit ist, wieder hergestellt werden möge. Es wurde deshalb von der Kircheninspektion Vortrag erstattet, und in der darauf erlassenen Verfügung wurde bemerkt, daß von l Seiten der Stande bei der Maßnehmung wegen Beschränkung- j der Festtage auf Einschränkung des Johannisfestes ausdrücklich angetragen worden sei, indem dasselbe im Jahr 1824 von der allgemeinen Ritterschaft unter den aufzuhebenden Festen nament lich aufgeführt worden. Da nun bei dem Landtage 1830 von den gesamwten Ständen eine dicsfallsige Erinnerung auf Beibe haltung dieses Tages als Festtag nicht gemacht worden sei, so sei es deshalb und auch sonst bedenklich, auf diesen Antrag einzu gehen, da derselbe bloß von einer Kirchengemeinde ausgehe. Uebrigens möge in Betracht der gescheheneü Vorstellung eine kirchliche Feier in der Maße stattsinden, daß Gottesdienst gehal ten werden könnte, dabei aber die gewöhnlichen Geschäfte nicht ausgesetzt würden. In der nämlichen Maße erfolgte eine Verfü gung des Cultusministerium, als im Jahr 1833 ein gleicher An- « *
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