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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 221. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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vereint gebildet werden sollten, hierdurch ein Gewinn für die Staatskasse erwachsen müßte. Bürgermeister Ritterstadt: Ich habe bloß mit wenig Worten zu bestätigen, daß es sich in Bezug auf die Bildung von eignen Medizinalpoli;eibezirken für die Städte so verhalt, wie vom Referent angeführt worden ist. Wenigstens kann ich das von dem Orte bestätigen, welchem ich angehöre. Dort ist die unterlassene Bildung eines Medizinalbezirks keineswegs ein Versehn, sondern sie beruht auf reiflicher Ueberlegung. Es liegt das auch in der Natur der Sache. Den Städten kann es gleichgültig sein, von wem die medizinalpolizeiliche Aufsicht ge führt wird, ob von einem durch die Städte angestellten Arzte oder von einem, welcher von der Staatslegierung dazu bestimmt ist. Wenn nun bei der Gleichgültigkeit dieses Umstandes den noch ein bedeutender Aufwand erfordert werden würde, wenn die Städte selbst einen Bezirksarzt anstellen wollten, so iss es erklärlich, daß sie lieber davon abgesehen haben, besonders dann, wenn der Bezirk, den eine Stadt bilden würde, von ge ringem Umfange wäre, und es doch mit mancherlei Schwierig keiten verbunden gewesen sein würde, sich mit andern Orten zu verbinden, um den Bezirk so groß zu machen, daß ein Bezirks arzt mit angemessenem Gehalte angestellt werden könnte. Sollte, wie ich bezweifle, in Zukunft eine dergleichen freiwillige Bil dung von Medizinalpolizeibezirken noch gewünscht werden, so würde «in Antrag, wie ihn die Deputation vorgeschlagen hat, allerdings ganz ausreichen. Ich kann wich daher nür für letz ter» verwenden. Prinz Johann: Ich muß mir eine Frage an die Depu tation erlauben. Der Antrag der II. Kammer beschränkt sich auf die Städte; der Antrag der Deputation enthält davon Nichts. Ich glaube also, daß die Meinung wohl dahin, ge gangen iss, daß er auch auf das platte Land ausgedehnt wer den kann. In mancher Beziehung könnte es dem Lande von Interesse sein, einen Bezirksarzt anzustellen, um einen Arztzu gewinnen, der sich in der Nähe aufhält. Wenn also der Fall eintritt, daß mehrere Gerichtsobrigkeiten sich zu einem solchen Anträge vereinigen, so möchte ich wissen, ob devAntrag der De putation auch hierauf Anwendung leide. Referent Bürgermeister Schill: Der Antrag paßt in der Form, wie er gestellt worden, auf Stadt und Land. Die Deputaüon hat an Beide gedacht, während der Antrag der II. Kammer nur auf die Städte gerichtet ist. Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Ich habe hierbei nur die Bemerkung zu machen, daß diesfallsige Gesuche wohl schwerlich zu berücksichtigen sein würden; wenn einmal eine allgemeine Eintheilung der Medizinalbezirke er folgt ist, so würde diese durch später angebrachte Gesuche der Art altxrirt werden. Man muß im Voraus übersehen, um eine geeignete Emtheilung zu treffen, welche Städte besondere Medizinalbeamte anzustellen beabsichtigen. Nachträgliche An meldungen der Art würden schwer Berücksichtigung finden können. Referent Bürgermeister Schill: Ich glaube, daß die Staatsregierung durch den Antrag in keiner Weise beschränkt wird. Die Staatsregierung wird ermächtigt, spätere Gesuche zu bewilligen; es steht das also in Ihrer Gewalt, und sie hat über das Gesuch zu entscheiden; es wird also nur nicht gegen das Gesetz sein, wenn sie eine solche Bewilligung ausspricht; sie kann vorher erst untersuch,en^ ob aus einer solchen Bezirks bildung ein Nachtheil hervorgeh'en würde. Ich glaube dem beistimmen zu müssen, was der Bürgermeister Nitterstädt ge sagt hat, und glaube schwerlich, daß Diejenigen, welche sich jetzt nicht gemeldet haben, künftig ein diesfallsiges Gesuch ein bringen werden. Präsident: Zunächst würde ich nun, da Niemand mehr spricht, auf die Fragstellüng übergehn und zuvörderst die Frage auf die Annahme des Postulats von 13,320 Thlr., ein schließlich von 400 Thlr. transitorisch, welches die Deputation uns zur Bewilligung anempsiehlt, richten. Will die Kammer hierin der Deputation beipflichten? Wird einstimmig be jaht. Präsident: Sodann ist in Bezug auf die weitere Po sition zu Entschädigung der Amtsphysiker von der Deputation der Vorschlag geschehen - daß man dem Beschlüsse der II. Kam mer beitreten sollte. Wird auch hierin der Deputation beigetre ten ? Einstimmig Ja! Präsident: Wir kommen nun zuletzt auf den bespro chenen Antrag. Die Deputation hüt uns denselben abzuleh nen angerathen. Damit nun eine bestimmte Antwort über den Beschluß der H. Kammer erfolge, wird erst darüber abzu stimmen und daNn auf den veränderten Antrag unserer Deputation später zurückzukommen sein. Will man demnach den Antrag der II. Kammer, wie er im Deputations-Bericht ersichtlich ist, dem Anrathen der Deputation gemäß ablehnen? Wird einstimmig bejaht. Präsident: Nun hätte ich auf den Antrag zurückzu kommen, wie er im Deputations-Bericht ersichtlich ist. Will die Kammer diesen Antrag zu dem ihrigen machen? Ein stimmig Ja! z Die nun folgenden Postulats 23ü. an 2560 Thlr. zu lEntfernung von Epidemieen und Viehseuchen, und 23a. an 300 Thlr. zu Prämien für Lebensret- tungen werden von der Kammer einstimmig be willigt. ! Wegen des Postulats unter 23 k. an 3500 Thlr. für Preßpolizei wird von der Kammer einstimmig be schlossen, daß der Gegenstand hier ausgesetzt werden solle. Position 23. 3000 Thlr. zu Anstellung von Landbqupolizeibeamten. Da die Regierung einen Plan über den Wirkungskreis dieser Beamten vorzulegen noch nicht vermocht har, so hat die ll. Kam mer auf Anrathen ihrer Deputation das Postulat abgelehnt- Da nun ohne einen Organisationsplan die Nothwendigkeit einer solchen neuen Behörde — deren Häufung an sich nicht zu wünschen ist — sich gar nicht bemessen läßt, in derVerpflichtung der Deputation aber liegt, nur solche Ausgabeposten zur Be- *
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