Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 160. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
durch die Aerzte bieLymphe frisch bekommen könnten, so würde für das Impsgeschäft viel gewonnen werden. Abg. Wieland: Die Blattern, auch die künstlich erzeug ten Blattern, sind eine Krankheit, und es würde mir sehr be denklich sein, durch gesetzlich direkten Zwang einen ängstlichen Water oder eine ängstliche Mutter bestimmen zu wollen, daß sie ihre Kinder einer Krankheit preis gebe. Wird man auf einem indirekten, mittelbaren -Wege den Zweck erreichen, den die Verordnung vom Jahr 1826 intendirt, so habe ich dagegen Nichts zu> sagen. Demnächst habe ich noch auf eine Bemer kung des Abg. Koch zu antworten, welcher meint, daß die bis herigen polizeiÜcheyMaßregeln nicht ausreichend seien, daß da durch die Absicht der Regierung nicht erreicht würde, nach wel cher die Aeltern ihre Kinder denJmpfärzten zum Impfen über bringen sollen. Ich sollte aber meinen, daß die Disposition, welche in der Verordnung vom Jahr 1826 bestimmt ist, ge nüge; wenigstens habe ich häufig die Erfahrung gemacht, daß, wenn mir die Jmpfärzte renitente Aeltern anzeigten, ich diese vorgefordert habe, und es mir nicht schwer geworden ist, diese Leute dahin zu verständigen, daß sie ihre Kinder der Impfung unterwarfen. ' Abg. Cuno: Wenn die Majorität der Deputation, der auch ich angehöre, den Ansichten des Hrn. Referenten nicht bei treten konnte, so wurde sie durch zwei Gründe dazu be wogen. Sie glaubte nämlich 1) nicht, daß das Bedürfniß nach einer allgemeinen durchgreifenden Verbesserung des Impf wesens so weit verbreitet sei, als es andererseits geschildert wor den ist, und nach den Erfahrungen, die ich zu machen Gelegen heit gehabt habe, sind mir solche Klagen, wie ich sie heute hier in der Kammer gehört habe, nicht bekannt worden. Ich freue mich, bei dieser Gelegenheitgehörtzu haben, daß denn doch auch einmal der nicht eben sehr begünstigte Landstrich, dem ich ange höre, einen Vorzug vor andern ungleich glücklicheren Gegenden hat, denn, so viel ich weiß, wird über Mangel,an'Lymphe in den höheren Gebirgsgegenden nicht geklagt. Der 2. Grund war, daß man sich nicht entschließen konnte, einen direkten Zwang zu bevorworten, den die zeitherige Gesetzgebung nicht kennt. Das Mandat vom Jahr 1826, welches gesetzliche An ordnungen wegen Blatternimpfung giebt, und tz. 9. der Verord nung vom 10. Januar 1835 wollen nur indirekt wirken. Je nes Gesetz schreibt vor, daß den Aeltern zugeredet werden solle, für Impfung ihrer Kinder zu sorgen, und diese Verordnung bestimmt, daß der Dienstbote bei Antritt seines Dienstes sich auszuweisen, habe, wie ihm die Blattern wirklich eingeimpft worden. Weiter wollte die- Deputation, dem unmittelbaren Zwange abgeneigt, nicht gehen. Wollen wir uns doch erin nern, wohin wir bei der Ausführung einer solchen Zwangs maßregel endlich gelangen werden. Es würde dann eineZeit- bestimmung noihwendig sein; Man würde anordnen müssen, daß jedes Kind sehr zeitig, vielleicht innerhalb des ersten Le bensjahres geimpft werden müsse; möge es nun schwächlich sein oder nicht, möge man Nachtheil befürchten oder nicht, kurz, es muß geimpft werden. .Hm nur recht gewiß zu sein, daß die Impfung auch vollzogen'worden, müßten Revi sionen angestellt, neue Tabellen gefertiget, mit einem Wort' unfern vielen Schreibereien Noch recht viel neue hinzugefügt werden. Ich gestehe, ich bin allen solchen Erschwerungen und wertschichtigen Einrichtungen kein Freund, weil sie am Ende zu Nichts führen. Die einfache Maßregel, daß die Kin der beim Eintritt in die Schule ihren Impfschein vorzuzeigen' haben, erfordert gar keine mühsame Controle und führt doch zum Zweck. , Die Befürchtung, daß sorglose oder widerspen stige Aeltern hierdurch nur ein Anhalten bekommen würden, ihre Kinder der Schule zu entziehen, kann ich nicht theilen; man denkt sich die Sache ungleich schlimmer, als sie ist. Abg. v. Thielau: Wenn ich vorhin geäußert habe, daß in Sachsen eine Epidemie nicht ausgebröchen ist , so kann ich demungeachtet gern zugestehen, daß ich glaube, daß einzelne Erscheinungen von Wiederkehr-der Blattern dagewesen sein können, ohne daß deshalb eine wirkliche Epidemie stattgefün- den, wenigstens ist mir diese nicht bekannt geworden. Das Mandat wegen Einimpfung der Kuhpocken würde also nach hem Vorschläge des v. Rückert und des Referenten durch ein neues Mandat zu verstärken sein; diese Verschärfung aber, kann, wie der Abg. Cuno schon dargelegt hat, in nichts An derem bestehen, als darin, daß man die Gensdarme- rie in die Wohnungen der privaten herumschickt, um Untersu chungen anstellen zu lassen, ob die Kinder geimpft seien oder nicht; und wenn die Mütter die Kinder nicht zur Impfung ge bracht haben, was für andere Maßregeln bleiben da übrig, als Gewalt? Wollen Sie also, daß die Kinder mit Gewalt geimpft werden? Wollen sie das nicht, so muß ein indirekter Zwang eintreten, um den Zweck zu erreichen. Ein Gesetz, was nicht durchgesetzt werden kann, kann ich nie für zweckmä ßig anerkennen. Ein solcher indirekter Zwang liegt in der An ordnung, daß kein Kind, ohne"geimpft zu sein, in die Schule geschickt werden dürfe. Sind nun die Aeltern in der Regel so vernünftig, einzusehen, daß sie in dieser Hinsicht schon ihre Kinder wegen der Uebrigen zu impfen verpflichtet sind, und sind dieselben schuldig, die Strafe wegen Außenbleibens der Kinder aus der Schule zu bezahlen, und liegt hierinne ein ge nügender indirekter Zwang, so ist doch in Betracht zu ziehen, daß dieser Zwang eine gefälligere Form habe, was, wenn auch weiter kein Vortheil dabei sein sollte, doch wohl in politi scher Hinsicht zu berücksichtigen wäre. Wenn nun aber die Se paratansicht des Referenten Eingang finden sollte, so dürfte doch wohl zwischen den einzelnen Anträgen, die in der Petition enthalten sind, zu unterscheiden sein. Ich kann mich doch nicht überzeugen, daß die Kammer gerade auf alle diese Vorschläge eingehen wolle; denn was würde die Folge sein? Wir würden in jedem Kreisdirektionsbezirke einen Impf-Kuhstall haben müssen, wo Staatskühe gehalten würden. Jetzt haben wir verschiedene Kreise und Bezirke; für die Kreisstände fünf, für die Kreisdirektivnen vier, für die Amtshauptmannschaft vier zehn, für die Medizinalpflege vierzig, nun bleiben noch die Staats-Kuh-Jmpfungs-Stall-Kreise übrig. Ich glaube, daß
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview