Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 235. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
3869 muß, binnen welcher er sich zu erklären hat,. für welche der bei den Entschadigungsarten er sich entscheiden wolle (vgl. K. 3§,), und daß die weiter unten berührten Verhältnisse der Pachter zwangsberechtigter Brauereien eine solche wünschenswerth ma chen. Präsident: Zuvörderst würde ich, wenn über die Z. 1. Nichts gesprochen wird, die Frage darauf richten: Nb die Kammer der Deputation beitrete? Wird einstimmig be jaht. Präsident: Dann habe ich zu fragen: Ob die Kammer die Z. 1. mit dieser Veränderung annehmen wolle? Wird gleich falls einstimmig mit Ja! beantwortet. Zur H. 2. (s. dies, in Nr. 177. d. Bl. S. 2834. Sp. 1. stg.) hat die H. Kammer Nichts erinnert, und auch die Deputation fin det keinen Anlaß zu einer Bemerkung, seit ein früherer Vorschlag, den sie that, von der Kammer abgelehnt worden ist. Präsident: Ich habe die Kammer zu fragen: Ob sie die 2. des Gesetzentwurfs annehme? Einstimmiges Ja! Bei §. 3. (s. dies, in Nr. 177. d. Bl. S. 2842. Sp. 1.) bemerkt die Deputation: Diese Paragraph?, die im Entwürfe den Wegfall einer Entschädigung aussprach, bedarf jetzt einer durchgreifenden Um arbeitung. Sie wird unter nachstehender Fassung zur Annahme empfohlen: (Entschädigung für die Z. 1. aufgehobenen Rechte.) „ Für den Wegfall der in der tz. 1. bezeichneten Gerechtsame wird vom Staate in nachfolgender Weise eine Entschädigung geleistet." Daß nämlich die Frage, wer die Entschädigung tragen solle, ob der Pflichtige oder der Staat, eine Frage, die die II. Kammer in 3k. verwiesen hat, hier schon beantwortet werde, scheint in Berücksichtigung ihrer hohen Wichtigkeit zweckmäßig. Präsident: Ich frage, ob die Kammer die 8. 3. nach der von der Deputation vorgeschlagenen Fassung genehmige? Wird einstimmmig bejaht. Bei §. 3b. (f. dies, nach der Fassung der H. Kammer in Nr. 177. d. Bl. S. 2843. Sp. 1. flg.) hat die Deputation Per I. Kammer folgende Fassung vorgeschlagen: Z. 3b. (Worin diese Entschädigung besteht.) „Zu diesem Behufe wird aus den Malzsteuerregistern der Jahre 1834 bis mit 1837 der gemeinjährige Durchschnitt des von den Brauberechtig ten zum Verbrauen versteuerten Malzes ermittelt, und der zehnte Lheil des durchschnittlichen einjährigen Betrags als das zur Ent schädigung geeignete Quantum angenommen, die Entschädigung selbst aber mit Sechs Groschen für jeden Centner Malz durch eine jedesmal den 1. Juli zahlbare, den 1. Juli 1839 anhebende, jährliche Rente gewahrt." Nach dem bereits Gesagten bedarf es hier nur noch einer Rechtfertigung des Zahlungstermins der Rente. Sie ist darin zu finden, daß die gleiche Rücksicht auf das Interesse des Berechtigten und des Staats eine Postnumeration so wenig als eine Pränumeration gestattet. Wicepräsident v. Deutlich: Bei dieser Paragraphe muß ich mir erlauben, mein Amendement vorzutragen, denn aus dem Allen, was ich bis jetzt gehört habe, kann ich mich nicht überzeugen, daß hier ein angemessenes Verhältniß obwalte. Ich würde also beantragen, daß statt „6 Groschen" gesetzt werde: „12 Groschen." Präsident: Das 1. Amendement, welches eingekom men ist, rührt vom Secretair Hartz her und geht dahin, den Schluß so zu fassen: „ die Entschädigung selbst aber hiernach und nach Höhe des in den Jahren 1834 bis 1837 vom Cent ner Malz durchschnittlich gezogenen Gewinns durch eine jedes Mal den 1. Juli zahlbare, den 1. Juli 1839 beginnende jähr liche Rente gewährt. — Der in den Jahren 1834 bis 1837 durchschnittlich bezogene Gewinn ist durch Commissarien auf Kosten des Staats zu ermitteln, und es ist dabei zugleich auf denjenigen Gewinn Rücksicht zu nehmen, welcher der betref fenden Braucommun als Gemeinheitzugefloffen ist." — Srcr. Hartz: So wenig ich auch nach dem, was bei der allgemeinen Debatte gesprochen worden ist, hoffen kann, den von mir vorhin angekündigten Antrag angenommen zu sehen, so halte ich es doch für Gewiffensiache, den einzigen Vorschlag zuthun, welcher es mir möglich machen würde, mich künftig für die Annahme des Gesetzes zu erklären. Es ist von mir behauptet worden, daß der Satz von 6 Gr. als Vergütung für den Centner Malz unzureichend sei, und seit ich das letzte Mal gesprochen, sind mehrere Einwürfe dagegen gemacht worden, die ich zu beantworten habe. Zuvörderst wurde vom Hrn. Finanzminister geäußert, wie bei Berechnung des reinen Gewinns auch die Zinsen des Anlagekapitals mit in Anschlag gebracht, also abgerechnet werden müßten. Ich bin damit einverstanden, insofern hiermit die Kosten der Utensilien und der Errichtung gemeint sind; insofern aber das Anlagekapital auch das Quantum umfassen sollte, für welches die Brauge rechtigkeit erkauft wurde, würde ich mich nicht damit einver stehen können. Es ist demnächst von dem Königl. Commis- sair erwähnt worden, wie beim städtischen Brauurbar ein großer Werth auf die Hefe und auf den Neihrschank gelegt werde. Was das Erste anlangt, so muß ich das bestätigen; allein wenn größere Concurrenz ekntritt, so scheint Nichts na türlicher, als daß sich auch der Hefenverkauf in den Städten vermindert. Wo- die bisherigen Zwangspflichtigen ihr Bier erholen, daher werden, sie auch ihre Hefen nehmen. Was aber den Neihrschank anlangt, so gestehe ich, daß derselbe we nigstens in der Stadt, wo ich her bin, mehr als eine Last, denn als ein Vortheil angesehen wird, und wenn das Bier im Schanke nicht schlechter, noch theurer als im Ganzen ver kauft werden darf, so ist durchaus nicht abzusehen, wie durch den Reiheschank ein großer Gewinn erzielt werden kann. Ich kann daher das von mir aufgestellte Bedenken nicht für beseitigt halten und glaube, daß bei der Vergütung nicht bloß 6 Gr. vom Centner Malz, sondern der wahre Verlust des Berech tigten in Rechnung kommen müsse. In diesem Sinne habe ich das Amendement gestellt, und für mich wird hie Annahme oder die Verwerfung desselben der Besiimmungsgrund für die Beantwortung der Frage über Annahme, oder Ablehnung des Gesetzes mit Ja oder Nein sein. Der Antrag des Seer. Hartz findet jedoch nur eine Unter stützung von 4 Mitgliedern und ist also als nicht ausrei chend unterstützt zu betrachten. Präsident: Ich würde auf das Amendement des Hrn. S
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview