Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 179. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
als Ablösungsquantum bezahlen, und würden solches durch ein Zapfengeld xryTonne 8 Gr. ablösen, so würden sie solches in wenig Jahren erlegt haben, welches dann in 20 Jahren bis zum Vierfachen ansteigen müßte. Andere Kretschambesitzer in der Nähe der Städte werden Wenig oder gar Nichts bezahlen und könnten dann auch fremdes Bier einführen, und so würde der Fall eintreten, daß Einige ablösen, Andere nicht. Dazu kommt, daß noch ein Einnehmer und Controleur in die Ortschaften ge setzt werden müßte, welcher Tag für Tag zu untersuchen hätte, was für Bier eingebracht worden, und so könnte es kommen, daß man am Ende gar kein Bier mehr trinken, und Alle dann nur Wasser trinken würden; welche Freude würden dann die Was- serdoktorrn haben, und es würden dann lauter ganz gesunde Menschen wider ihren Willen werden. Was soll aber dann her auskommen? alle Lheile müßten dabei verlieren, alle Braue reien, und namentlich müßte der Staat verlieren, weil« weni ger Biermalzsteuer erheben könnte. Auf so Etwas wollen wir «ns also nicht einlassen. Vicepräsident v. Haase: Ich kann mich nur der Ansicht des geehrten Abgeordneten von Dresden anschließen. Jeden falls hat das Land bei Aufhebung des Bierverlagsrechts dasselbe Recht, wie die Städte bei Aushebung des Brerzwangs. Um des Prinzips willen muß ich mich dafür erklären, daß die Ent schädigung auf gleiche Weise den Landbrauereien wie den in den Städten aus den Staatskassen geleistet werde, wenn einmal eine solche aus den Staatskassen geleistet werden soll. Ich glaube, wir sind es der Gerechtigkeit schuldig, einen Stand nicht gegen den andern, das Land nicht gegen die Stadt zurück zusetzen. Seer. Puschel: Ich muß auch anführen, daß es Land brauereien giebt, die eigentlich nur Zweigbrauereien der Städte sind, sie haben dann auch ganz dieselben Rechte, wie die städ tischen Brauereien. Für diese fordert also wohl auch die Billigkeit, daß sie dieselben Entschädigungen genießen, wie die Stadtbrauereien. Präsident: Ich kann nun die Diskussion als geschlossen ansehen und habe nur zu bemerken, daß zuvörderst das Depu tations-Gutachten zur tz. 4. uns anräth, die von der I. Kammer weggelassenen Worte beizubehalten und also jenem Beschlüsse nicht beizutreten. Dann, wenn man zur §. 4. selbst übergeht, würde zuerst das Müllersche Amendement zur Berücksichtigung kommen. Ich weiß nicht, ob der Antragsteller sich mit der Re daktion desselben in dieser Maße einversteht, daß der Eingang der Paragraphe unverändert bleibe bis auf die Worte der 6. Zeile: „ohne Entschädigung" und daß dann nach dem Worte: „aufgehoben" hinzugefügt werde: „jedoch ebenso, wie bei den bierzwangsberechtigten Städten nach §. 3. entschädigt." (Abg. Müller erklärt sein Einverständniß hiermit). Dann würde noch unter o. das v. Thielausche Amendement sich anschließen. Ich habe also zuvörderst nach dem Deputations-Gutachten die Kam mer zu fragen: Ob sie die von der!. Kammer beschlossene Weg lassung nicht genehmigen wolle? Referent Schäffer: Es soll heißen: daß die Worte, welche die !. Kammer weggelassen hat, nicht wegfallen sollen. Präsident: Ich glaube, die Frage ist deutlich genug. Um aber jeden Zweifel zu beseitigen, würde ich die Kammer fragen: Ob sie nach dem Deputations-Gutachten die Morte: „und beruht dasselbe zugleich erweislich auf privatrechtlichem Er werbstitel", wie sie der Entwurf enthalte, beibehalten wolle ? Diese Frage wird von 65 gegen 1 Stimme bejaht; und wird sonach das negativ gestellte Deputations-Gutachten, in sofern es sich auf die Nichthinweglassung der angeführten Worte be zieht, angenommen. Präsident: Die zweite Frage richte ich darauf: Ob man das Müllersche Amendement in der der Kammer vorgetragenen Maße annehmen wolle? Wird von 56 gegey 10 Stimmen b e jaht. Präsident: Nun liegt noch der Satz snb b. vor. Nimmt die Kammer den Satz der §.4. unter b. so an, wie ihn der Gesetzentwurf enthält? Wird von 58 gegen 8 Stim men bejaht. Präsident: Will die Kammer das Amendement des Abg. v. Lhielau (s. oben S. 2862. Sp. 1. Z. 23. v. o.) ge nehmigen ? Dasselbe wird von 62 gegen 4 Stimmen ange nommen. Präsident: Will die Kammer die tz. 4. mit diesen Mo difikationen und Zusätzen annehmen? Wird von 57 gegen 9 Stimmen bejaht. §. 5. des Gesetzentwurfs lautet: (Worin diese Entschädigung bestehe?) „Diese Entschädi gung besteht, unterMorbehalt anderer Uebereinkunft -er Inte ressenten, in einem von jedem Fasse eingelegten fremden Bieres an den bisherigen Zwangsberechtigten zu entrichtenden Zapfen- gelbe von 8 Gr. oder statt dessen in einer nach Verhältnis des in den letzten sechs Jahren von der zwangspflichtigen Schankstätte aus-der zwangsberechtigten Brauerei gemeinjährig erholten Bierquantum sestzusetzenden, jedoch zu jeder Zeit mit dem 25fachen Betrage ablöslichen Jahresrente, welche nicht weniger als ein Sechstheil und nicht mehr als ein Drittheil des reinen Gewinnes von dem gemeinjährigen Be trage des von der zwangsberechtigten Brauerei an den zwangs pflichtigen Schänken abgesetzten Bieres ausmachen darf, und un vermindert fort zu entrichten ist, wenn auch der bisher Zwangs pflichtige seinen Bierbedarf ganz oder zum Theil bei derselben Brauerei zu entnehmen fortfährt. Die Wahl des Einen oder des Andern steht dem bisherigen Zwangspflichtigen zu. Bei ermangelnder gütlicher Uebereinkunft entscheidet auf des einen oder des andern Theils Anrufen über die Ausmittelung und Fest stellung dieser Entschädigung die Generalcommission zu den Ab lösungen und Gemeinheitstheilungen, welche zu den nöthigen Erörterungen Spezialcommissarien zu ernennen hat." Die Deputation bemerkt: Die l. Kammer hat die Entrichtung des Zapfengeldes, als Entschädigungsmittel, in Wegfall zu bringen beschlossen, weil dasselbe zu Hinterziehungen und somit zu fortwährenden Rei bungen und Streitigkeiten unter den Interessenten Anlaß gäbe, daher der Vortheil, den eine gehörig durchgesührte Auseinander setzung herbeiführcn sollte, die Vermeidung kostspieliger Prozesse, dadurch nicht erreicht werde. Die Deputation empfiehlt, dieser Ansicht beizutreten.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview