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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 184. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Straßenbausurrogat- und ordinäre Straßenbaugelder zum großen Lheile zu Chaussirung von Communikationswegen und also im Interesse der Communen mit benutzt worden seien. Wenn nun die Deputation erwägt, daß die hohe Staats regierung sich wegen Beanstandung der Erlassung eines neuen Straßenbaugesetzes immittelst zu Unterstützung der Gemeinden bei Herstellung und Erhaltung der Communikationswege um so geeigneter fühlen wird, und wenn sie dabei von der Ansicht aus geht, daß, wenn nicht das Beste sofort erzielt werden könne, doch wenigstens das Bessere zu erreichen nicht verabsäumt werden dürfe, so scheint es ihr, nachdem sie sich auch mit der 2. Deputa tion darüber vernommen hat, angemessen zu sein, der geehrten Kammer vorzuschlagen: „dieselbe möge im Verein mit der I. Kammer bei der hohen Staatsregierung darauf, daß immittelst und bis zum Erscheinen eines neuen Smaßenbaugesetzes die zu stracklicher Befolgung der wegen Herstellung und Erhaltung der Communikationswege bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, nach Befinden unter Berücksichtigung der von der Deputation ausgesprochenen An sichten ungesäumt nachdrückliche Verfügungen erlassen werden unv auf Postulirung einer angemessenen Summe hauptsächlich zu versuchsweiserAnstellung von Straßenwärtern bei den einzel nen Communikationswegen für die jetzige Finanzperiode antra gen." Abg. Zische: Daß in unserm Vaterlande noch verschiedene Straßen zweiten und dritten Ranges vorhanden, welche der Besserung sehr bedürftig sind, haben wir den vorigen und jetzi gen Landtag vielfach aus den eingegangenen Petitionen gehört, Es ist aber kaum möglich, daß die Straßen irgendwo schlechter sind, als die in den höher gelegenen Distrikten der Oberlausitz ; weshalb ich mich auch veranlaßt gefunden, der Petition des Abg. v. Leipziger mich anzuschließen. Wir haben da so schreck liche Wege, daß ich glaube, wenn die Direktoren einer Lebens versicherungsgesellschaft sie kennten, wegen der großen Lebensge fährlichkeit, in der die Passanten sich befinden, keiner derselben in Assekuranz genommen würde. Ich kann aus Lhatsachen an führen, daß Frachtgüter von 9 Centnern, welche man bei guter Straße mit einem Pferde fortbringen kann, auf die Strecke einer Meile mit 4 Pferden fortgeführt worden und erst nach 12 Stunden an Ort und Stelle angekommen sind. Sehr häufig kommt das davon her, daß eine Ungewißheit darüber stattfin det, wer bauen soll. Es ist aber auch häufig der Fall, daß entschieden ist, wer bauen soll; es tritt aber der Umstand ein, daß einzelne Communen, welche viel zu bauen haben, damit nicht auskommen können; das sind namentlich solche, welche das Material weit herzuholen haben, und weshalb es den Ge meinden schwerfallt. Ost fehlt es an guter Anstellung und an gutem Willen. Andererseits weiß ich aber auch auf das be stimmteste, daß manchmal, wo selbst nur kleine Strecken zu bauen sind, und von den Behörden Befehle dazu gegeben wor den, doch Nichts geschehen ist. ^Der Amtshauptmann kann Nichts in der Sache thun, als anbefehlen, und so bleibt es ge wöhnlich beim Alten. Hiermit sind nicht etwa bloß Nachbar wege gemeint, sondern Commerzialstraßen. Ich habe solche Straßen im Auge, auf welchen mehrere tausend Centner Kauf mannsgüter und Erzeugnisse des Landbaues verfahren werden. Diese sind in einem so fürchterlichen Zustande, daß im Früh ¬ jahre gar nicht fortzukommen ist. Fuhrleute, welche aus Ge» genden kommen, wo bessere Straßen sind, glauben gar nicht, daß es möglich ist, zu fahren, und Kutscher, welche von der hohen Straße kommen, halten das Fahren auf einer solchen Straße für eine Unmöglichkeit und wissen nicht, wohin sie ihre Pferde leiten sollen. Wird das Bauen nun den Communen alleinüberlassen ohne Beihülse aus Staatskassen, da glaube ich, wird es auch beim Alten bleiben; so wie ich auch dafür halte, daß, wenn den Communen nicht durch technische Anlei tung zu Hülfe gekommen wird, der Sache nicht abgeholfen wer den wird. Die Communen verwenden Geld und Arbeit darauf, und die Straße ist am Ende doch schlecht ausgefallen, weil.man das Material unzweckmäßig verwendet hat. Die Straßen werden also immer in einem schlechten Zustande sein, und um dem abzuhelfen, würde es offenbar zweckdienlich sein, wenn der Staat die technische Leitung übernähme und die haaren Mit tel gewahrte zum Bau von Brücken und andern baaren Aus gaben, wogegen die Gemeinden auch nicht mit Fuhr- und Hand diensten zu verschonen wären. Dadurch würde wohlfeil und gut gebaut werden. In dieser Ueberzeugung haben der Abg. v. Leipziger und ich uns erlaubt,'betreffende Petition einzu reichen und . eine hohe Kammer zu ersuchen, bei hoher Staats regierung sich dafür zu verwenden. Staatsminister v. Zeschau: Ohne jetzt auf den Gegen stand selbst einzugehen, will ich nur der geehrten Kammer eine Mittheilung machen, die vielleicht nicht Allen gegenwärtig ist, nämlich über die verschiedenen Fonds, welche jetzt für das Straßenbauwesen zur Verfügung der Staatsregierung gestellt sind. Es bestehen diese Fonds 1) aus einer Summe zu Zah lung der Gehalte der bei dem Straßenbauwesen angestellten Beamten, 2) aus einer Summe zu Ausführung neuer Chaus seen , 3) aus einer solchen zu Unterhaltung der Chausseen u. end lich in einer entsprechenden Summe von 49,000 Lhlr. jährlich zu Unterhaltung der sogenannten Ordinairstraßen. Diese letztere Summe bestand früher aus 20, 22 und 24 Lausend Lhlr. jähr lich , ist aber bis auf diesen Betrag erhöht worden durch Ueber- nahme gewisser Straßen in den Schönburgischen Rczeßherr- schaften, hauptsächlich aber durch den Wegfall der Straßen bausurrogatgelder. Die ursprüngliche Bestimmung der Stra ßenbausurrogatgelder war bei deren Bewilligung, sie haupt sächlich zu Unterstützung einzelner Gemeinden zu verwenden, denen der Bau von Straßen oblag. Man hat aber bald nach deren Bewilligung den Weg eingeschlagen, aus diesem Fonds, insoweit die Kräfte es gestatteten, einzelne wichtige Straßen vollständig herzustellen, zu deren Unterhaltung die Communen verbunden waren, und diese Straßen späterhin mit Chausseegeld belegt. Hauptsächlich wird dieser Fonds dadurch in Anspruch genommen, daß namentlich in den alten Erblanden der Staats fiskus verbunden ist, mehrere Straßen zu bauen und zu un terhalten, die nicht in die Kategorie der Chausseen gehören, an Besitzungen des Staats hinlaufen und wegen des darauf erho benen Geleites dem Fiskus zur Erhaltung zusielen. Das ist in der Oberlausitz nicht der Fall, und ich gebe zu, daß dort die
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