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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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dieses Vertrauen über die Grenze eines Jahres auszudehnen. Das Vertrauen ist ein theures langsam reifendes Gut, welches über einmal erworben, nicht so leicht.zu wechseln pflegt. Die Erfahrung hat dies zu allen Zeiten bestätigt, und die neueste Wahl der Stadtverordneten in der Residenz liefert nach der der Depu tation zugekommenen Mittheilung einen neuen Beleg dazu, in dem der größere Theil der Manner, welche das Vertrauen ihrer Mitbürger vor fast sieben Jahren in das mühvolle Amt der Com- munvertreter berufen hatte, aufs Neue damit beehrt worden sind. Wohl also darf man dem Vereine der Wahlmänner das Ver trauen schenken, daß durch ihre besonnene Handlungsweise das Wahlgeschäft im ersten, wie im zweiten und dritten Jahre, im Sinne ihrer Urwähler, im Geist und Sinne der Städteord nung erfolgen werde. Es versteht sich hierbei von selbst, daß, um die Zahl der Wahlmänner voll zu erhalten und die Lücken zu decken, welche im Laufe dreier Jahre durch den Eintritt in die Körperschaft der Stadtverordneten, ihrer Ersatzmänner und des größer» Bürgerausschusses, durch Todesfall oder sonst in ihren Reihen möglicher Weise eintreten können, auf eine angemessene Anzahl von Ersatzmännern Bedacht genommen werden muß, welche sich aus der Zahl derer, die bei der Wahl der Wahlmän ner nach den Gewählten die meisten Stimmen gehabt haben, und unter diesen üeziehendlich durch das Loos von selbst bildet. Wann übrigens der mittelst Dekrets vom 8. März 1831' den Ständen vorgelegte Entwurf einer allgemeinen Städteord nung, indem er die Dauer der Wirksamkeit der Stadtver ordneten auf sechs Jahre bestimmte, den Wechsel derselben erst aller zwei Jahre festsetzte, die Stände aber in ihren gutachtli chen Bemerkungen zu dem Entwürfe die Herabsetzung jener sechsjährigen Dauer auf eine dreijährige nur aus Rücksicht für Gewerbs- und Familienverhältnisse beantragten, so dürfte die ser Vorgang dem Vorschläge des Antragstellers in sofern eben falls zur Seite stehen, als man damals weder von Seiten der Regierung noch von Seiten der Stände selbst in derBestimmung einer zweijährigen Wirksamkeit der Stadtverordneten einen An stoß gegen den Geist der städtischen Verfassung gefunden zu ha ben scheint. Abgesehen hiervon, verdient endlich wohl auch noch der von dem Antragsteller aus der Feier der Handlung selbst ent lehnte Grund einige Aufmerksamkeit. Denn es ist in der mensch lichen Natur begründet, daß öftere Wiederholung das Ansehen eines jeden solchen öffentlichen Aktes schwächt und gar leicht Gleichgültigkeit gegen denselben erzeugt, und ist dies dann um so mehr zu besorgen, wenn der Akt selbst nicht bloß die Theil- nahme sondern zugleich die angestrengte Lhätigkeit so Vieler in Anspruch nimmt, so muß man wohl wünschen, daß ohne drin gende Veranlassung, welche, wie die Deputation gezeigt zu ha ben glaubt, hier nicht vorliegt, der hochwichtige Akt der Wahl männer nicht zu oft wiederkehre und ihm dadurch die Theilnahme aller Stimmberechtigten möglichst erhalten werde, weil Theil- nahmlosigkeit der Letztem den verderblichsten Einfluß nicht nur auf die Wahl der Wahlmänner, sondern mittelbar auch auf die Wahl der Stadtverordneten, Ersatzmänner und Mitglieder des größer» Bürgerausschusses haben würde. — Hätte nach diesen Voraussetzungen bei Bevorwortung des vorliegenden Antrages der Deputation noch irgend ein Bedenken beigehen können, so würde es sich darauf beschränkt haben, daß der Antragsteller die Abänderung der bezüglichen Bestimmung der Stadteordnung noch im Laufe dieses Landtags bewerkstelligt zu sehen wünscht. Die Deputation glaubt indeß, daß auch diesem Theile seines Antrages ohne Gefährdung für die allerdings kostbare Zeit der ständischen Verhandlungen beizutreten sein werde, da die Sache selbst plan vorliegt, die Abänderung einer dem städtischen In teresse so beschwerlichen Bestimmung ohne Nachtheil für Letzteres 2S87 auf Jahre kaum zu verzögern sein möchte und der zu erbittende Gesetzentwurf bei seiner muthmaßlichen Kürze weder die Regie rung übereilen, noch den Ständen zu zeitraubenden Debatten Veranlassung geben dürfte. Aus diesen Gründen gestattet sich die Deputation der hohen Kammer den Vorschlag zur Annahme zu empfehlen: „es wolle dieselbe, in Vereinigung mit der II. Kammer, auf eine Modifikation der bezüglichen Bestimmungen der allgemeinen Städteordnung in der Maße, daß die Wahl der Wahlmänner für die Wahl der Stadtverordneten und der Mitglieder des gro ßem Bürgerausschusses nur aller drei Jahre eintrete, und auf Vorlegung eines in diesem Sinne abzufassenden Gesetzentwurfs noch im Laufe des gegenwärtigen Landtages bei der Staatsre gierung antragen." Bürgermeister Ritterstädt: Ich habe als Derjenige, welcher zum heutigen Berichte durch einen Antrag Veranlas sung gegeben hat, zuvörderst der geehrten Deputation meinen aufrichtigsten Dank für die gründliche Art zu sagen, mit wel cher sie meinen Antrag erörtert, und zugleich die Gründe, auf welchen er beruht, weiter ausgeführt hat. Ich glaube, daß ich nicht nöthig habe, nach einer so gründlichen Erörterung, wie sie im Berichte vorliegt, noch weiter viel hinzuzufügen. Es stellt sich nämlich aus dem Berichte mit völliger Klarheit heraus, wie der Aufwand an Geld, Kraft und Zeit, den eine Wahl, wie die hier in Frage seiende, erfordert, namentlich in großem Städten, zu einer, möchte ich sagen, Ungeheuern Last angewachsen ist, wie die Verhandlungen, welche solche Wahlen in größeren Orten verlangen, fast unmittelbar an einander grenzen müssen und so beinahe unaufhörlich werden. Nächst em bitte ich die Kammer, nicht aus den Augen zu verlieren, daß noch ein höherer Vortheil berücksichtigt werden müsse, wel cher durch die von mir vorgeschlagene Einrichtung erreicht würde. Das ist der, daß die Gleichgültigkeit, welche gegen Wahlhandlungen, die doch immer für sehr wichtige Handlun gen zu achten sind, dadurch entsteht, wenn diese Wahlen zu ost wiederholt werden, — daß diese Gleichgültigkeit, sage ich, auf dem von mir vorgeschlagenen Wege wohl zu beseitigen sein, dergleichen Wahlhandlungen ihren Werth und Wichtigkeit in dem Auge derer, welche sich damit zu beschäftigen haben, behal ten und mit mehr Ernst und der gebührenden Würde vorge nommen werden würden. Ich glaube in der That annehmen zu dürfen, daß man früher bei Entwerfung der Städteordnung das Verfahren, wie es sich praktisch gestaltet, nicht so klar vor- aussehen konnte; denn hätte man es gekannt, so kann man an nehmen, man wäre schon damals auf andere Vorschläge ge kommen. Jetzt, glaube ich, wird es an der Zeit sein, Abän derungen herbeizuführen, die nur zur Erhöhung der Vortheile gereichen dürften, welche die Städteordnung, wie gewiß sehr dankbar anerkannt werden muß, den Städten geschenkt hat. In einer Beziehung habe ich nur noch eine Bemerkung über den Deputations-Bericht zu machen: daß nämlich derPunct, welcher sich in demSatze findet: „es versteht sich hierbei von selbst" „Bedachtgenommen werden muß", (s.ob.1. Splt. 14. Z.) meinem Wunsche nach nichtals so feststehend angenommen wer denmöge, ohne die Sache einer reiflichen Erwägung unterworfen *
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