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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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der erfolgten Ablösung ungeachtet der einzelne Grundstücksbe sitzer durch die Jagdlust der zahlreichen Gemeindemitglieder künf tig oft mehr leiden könnte, als bisher durch den Angestellten des Jagdberechtigten oder ihn selbst. Präsident: Es würde nun zuvörderst über den Antrag der Deputation snb 1. und das Srparatvotum eines Mitglie des die Diskussion zu eröffnen sein. Im Voraus will ich nur bemerken, daß das Mitglied, welches sich von der Deputation hat trennen müssen, ich selbst bin, und daß ich mich auf das, was in den Motiven gesagt worden ist, beziehe, also glaube, daß es nicht nöthig sein wird, meine abweichende Mei nung noch besonders zu rechtfertigen; im Gegentheil erlaube ich mir zu erklären, daß ich mit dem zweiten Theile des Deputa tions-Gutachtens, den Vorschlägen zu nachdrücklicher Abstellung des unverhältnißmäßigen Wildstandes und Vergütung dersel ben in umfänglicherer Weise einverstanden bin, auch mich gern einverstanden hätte erklären können, wenn der frühere Antrag der Stande ausgenommen worden wäre, wo die Ablösung der Jagd mit beiderseitiger Uebereinstimmung beantragt wurde; daß ich aber glaube, daß das Mittel, welches die Majorität der Deputation zu dem sonst sehr beachtungswerthen Zweck vorgeschlagen hat, denselben nicht erreichen wird, im Gegen- theil ich mich der Ueberzeugung hingeben muß, daß die Grund stücksbesitzer in mehreren Beziehungen sehr häufig genöthrgt werden könnten, für ein Ablösungs - Objekt Etwas zu geben, was späterhin von selbst wegzufallen scheint. Ich begnüge mich also mit diesen wenigen Worten, meine abweichende Mei nung zu rechtfertigen. Abg. Puttrich: Was die drei eingereichten Petitionen betrifft, so glaube ich, wie auch von dem Referenten bereits erwähnt worden ist, daß sie größtentheils gleichen Inhalts find, und daß sie alle die Beschwerden über den annoch zu großen Wildstand und den daraus hervorgehenden Schaden enthalten. Wenn ich die vier Anträge in der ersten Petition, die von dem Abgeordneten gestellt worden sind, und nament lich den ersten: die Haltung des Schwarzwildes nur in einge- friedigten Wildgärten zu gestatten, beurtheilen soll, so glaube ich, daß dieser wohl sehr gut mit den vielen Verord nungen, die bereits früher von der hohen Staatsregierung in dieser Hinsicht erlassen worden sind, im Einklänge steht, und ich weiß nicht, in wiefern hier der Antrag nochmals in dieser Art geschehen könnte. Denn was die Haltung des Schwarz wildes im Freien betrifft, so erinnere ich mich, daß dieserhal^ Verordnungen ergangen sind, daß dasselbe nicht geduldet, son dern todtgeschossen werden sollte, und soviel ich weiß, sind diese Verordnungen auch vollzogen worden, und es geschieht nur selten, daß ein dergleichen Stück Wild vielleicht noch über die Landesgrenze hereinkommt. Anlangend den zweiten An trag: dieHegung des Hoch-und Rothwildes durch geeignete Maßregeln zu beschränken, so sind dieserhalb von der hohen Staatsregierung auch eine Menge Verordnungen an die Forst meister ergangen. Den dritten Antrag betreffend: „nach vor gängiger Revision — zu entrichten," so ist zeither der Fall ge wesen, daß allemal der Jagdberechtigte den Schaden hat erse tzen müssen; mir ist wenigstens in meiner Gegend eine Aus nahme hiervon nicht bekannt. Anlangend den vierten Antrag: „die Ablösung der Jagdbefugnisse — festgeftellt werde," so glaube ich wohl, daß, wie bereits beim vorigen Landtage be merkt worden ist, die hohe Staatsregierung hierzu ihre Ein willigung geben würde, insofern beide Theile übereinstimmend die Ablösung wünschen. Was aber nun von Seiten der De putation gesagt worden ist, daß auf einseitigen Antrag der Ver pflichteten die Ablösung stattsinden solle, so kann ich mich damit nicht eknverstehen; ich glaube, daß dadurch beide Theile in großen Nachtheil kommen, und vorzüglich derTheil, der jetzt eine Erleichterung wünscht. Es wird vielleicht später mehr darüber gesprochen werden, daß Diejenigen, welche gezwun gen würden, eine Jagd mit einem bedeutenden Kapital abzu lösen, welches ihnen gleichwohl nicht eingefallen ist, in gro ßen Nachtheil dadurch kommen würden. Ich will daher dieses jetzt mit Stillschweigen übergehen. Wenn ich aber die Haupt gründe der seitherigen Beschwerden, welche über diese Jagdan gelegenheiten stattgefunden haben, annehme, so bestehen sie in Folgendem: 1) Daß immer noch eine zu bedeutende Anzahl von Wildpret in einzelnen Landestheilen gehegt wird; 2) daß man zeither, was auch in dem Deputations-Gutachten er wähnt worden ist, immer noch Zweifel darüber hat, ob man den Schaden, den die Rehe in den Feldern und Wäldern ver ursachen, vergüten wolle oder nicht, und, was vorzüglich die Hölzer anlangt, da ist von einer Entschädigung gar keine Rede ge wesen; 3) daß man Bedenken getragen hat, auf neu urbar ge machten Feldern, deren in den letzten Jahren eine große Menge kultivirt worden sind, eine Wildschädenvergütung zu bewilligen. Es gerade hier der Fall, daß diese Felder, welche früher in Holzbo den bestanden u. also an die größerenHolzungen meistens angren zen, den Wildschaden am meisten ausgesetzt sind. Da haben gewöhnlich die Forstbeamten gesagt: hier kann keine Entschädi gung gegeben werden, es sind neue Felder, und ist auch darauf keine erfolgt; 4) wegen der großen Weitläufigkeit, die bei Be sichtigung von Wildschäden noch besteht, darüber ich oft Klagen vernommen. Z. B., wenn ein Bauer einen Schaden in seinen Feldern gehabt und ihn auf 1k, 12 — 13 Thlr. tarirt hat, so ist er zu dem Forstbedienten gegangen und hat es ihm geklagt, der hat ihn nun zum Forstmeister gewiesen; nach mehrmaligen vergeblichen Gängen, indem der Forstmeister in Geschäften abwesend, hat er endlich das Glück, sein Gesuch vok- zubringen; von diesem bekommt er nun die Resolution, daß er die Sache nicht abmachen könne, indem der Schaden über 10 Thlr. — angegeben würbe, sondern es erst dem Amtshaupt mann anzeigen müsse. Dadurch entstehen eine Menge Weit läufigkeiten, die gewiß große Unzufriedenheit erregen. (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mr der Redaktion beauftragt: vr. Gr et schel.
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