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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 203. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Gefahr kommen, so leugne ich das nicht; aber warum will man jenen Einfluß vermehren? Criminaluntersuchungen müssen stattfinden, aber öffentlich brauchen sie nicht zu sein. Auch ist von einer solchen Gefahr nicht die Rede; die Meinung der Deputation geht wohl nicht dahin, daß durch die Hoffnung oder Furcht Richter und Zeugen vom Pfade des Rechts abgebracht, sondern daß sie selbst von der öffentlichenM einung mit fortgeriffen werden können, und es wird dies eher der Fall sein können, wenn der Beifallsruf von der Galerie erschallt, als wenn die Verhandlungen bei verschlossenen Lhüren stattsinden; daher bin ich ganz der Ueberzeugung, daß der rechtliche Mann nicht einen Zoll breit von der Bahn der Gerechtigkeit abweichen wird; aber meine Herren! der politische Muth ist eine Sache, welche bei uns noch nicht zu einer solchen Ausbildung gekommen ist, wie es z.B. in England, dem Mutterlands der Oeffentlickkeit, der Fall ist. Ich kann es daher noch nicht an der Zeit hal ten, eine solche Probe anzustellen, wie die ll. Kammer vorge schlagen hat. Secr. Hartz: Nur noch Einiges erlaube ich mir zu be merken. Man erinnert sich, daß in Frankreich Fülle vorka men, wo man längere Zeit gar kein Schwurgericht zusammen brachte, weil die dazu gewählten Manner ihre Lheilnahme auf jede Weise zu umgehen suchten, und das bloß aus Furcht vor der öffentlichen Meinung, die ihrer Ueberzeugung entgegen war und der sie sich nicht entgegen zu treten gstraueten. Ein solcher Fall kann auch in Sachsen vorkommen, und wenn nicht bei dem Richter, doch ganz gewiß bei -en Zeugen. War dies in Frankreich möglich, in einem Lande, wo das konstitutionelle Leben so ausgebildet ist, wer möchte die Möglichkeit für Sach sen bezweifeln, wo man an das öffentliche Lob und den öffent lichen Tadel noch nicht so gewöhnt ist, wie dort i Wenn nun aber bei Begründung der Verfassungsurkunde sowohl, als bei Abfassung des Staatsdienergesetzes, man sich angelegentlichst bemüht hat, den Richter frei von jedem Einflüsse zu stellen, so scheint es doppelt nothwendig, bei den wichtigsten richterlichen Verhandlungen, die vorkommen können, darauf zu halten, daß sich hier kein fremder Einfluß einschleiche, es sei dies direkt durch die Befangenheit der Richter, oder indirekt durch die der Zeu gen. Das ist mein Grund, warum ich für die Oeffentlichkeit nicht stimmen kann, obwohl ich gestehe, daß, wenn ich irgendwo in Untersuchungsfällen die Oeffentlichkeitzulässig finden könnte, dies hier am ersten und weit eher als bei eigentlichen Erimmal- prozessen der Fall sein würde. Aber ich fürchte jenen Einfluß überall, also auch hier. Man führe nicht an, daß unsere Ver fassung für dir Kammerverhandlungen mehr als den Druck, daß sie dafür Oeffentlichkeit fordert. Wir stehen auf einer ganz andern Stufe, als Richter, wir vertreten die öffentliche Meinung, darum darf sie auch nicht spurlos an uns vorüberge- hen, wenn sie uns auch nicht als die einzige Richtschnur bei un serer Abstimmung dienen darf. Etwas Anderes ist es bei dem Richter; ihm soll bloß das Prinzip des Rechts vorschreiben, wie er zu handeln hat. l>. Großmann: Es ist ein Gegengrund von hem Man gel an politischem Muth in unserem Volke hergenomnten wov» den. Ich will zugeben, daß er ihm jetzt noch fehlt, aber wenn er ihm nicht immer fehlen soll, so muß man Gelegenheit geben, denselben hervorzurufen. Ohne Probe ist das nicht möglich, so wenig möglich, als ohne Kampf ein Sieg stattfinden kann. Man gebe nur dem Volk Gelegenheit dazu, und der Muth wird sich schon finden, wiewohl ich glaube, daß die Gelegenheit, von welcher hier die Rede ist, in weiter, sehr weiter Ferne liegt, denn ich habe das feste Vertrauen, daß Jahrhunderte vergehen werden, ehe in Sachsen eine öffentliche Ministeranklage vor kommen wird. Wenn aber der Beifallsruf von der Tribüne inz Stande sein sollte, die bessere Ueberzeugung der Zeugen und Richter zu erschüttern, so muß ich sagen, daß da Zeugen und Richter vorausgesetzt werden, di« weder des Deutschen, .noch des Sächsischen Namens würdig sind. Denn aus den Akten muß sich längst die Ueberzeugung so fest gebildet haben, daß ein augenblicklicher Eindruck von Außen ohne neue gewichtige Gr-, geugründe Nichts darüber vermag. Was den zweiten ange- führten Grund betrifft- Mangel an Gewöhnung, so ist das ein Fehler, der, wie die Jugend, mit jedem Tage abnfmmt, sich am Ende ganz verliert. Präsident: Da Niemand mehr sprechen zu wollen scheint, fo würde ich zur Fragstellung auf das Deputations-Gutachten übergehen können. Es ist enthalten in den Worten: „Und räth der Kammer an, ihren ersten Beschluß festzuhatten." Ich frage die Kammer: Ob sie diesem Gutachten der De putation beitrere? 22 gegM 7 Stimmen sprechen Ja aus. Im Berichte heißt es weiter: Die bei §. 1., 5., 6,13. und 16. vorhanden gewesenen Differenzpuncte sind durch den Beitritt dcr II. Kammer zu den Beschlüssen der ersten nunmehr gehoben, nur ist, um Mißdeutungen zu begegnen, in Bezug auf tz. 6. und 16. folgende Bemerkung zu machen: Hatte die I. Kammer der zweiten anheim gegeben, sich damit einzuverstehen, daß eine ein zige von der Regierung bei der endlichen Redaktion selbst zu ent werfende Paragraphe den über die Zahl der Anwälte gefaßten ständischen Beschluß ausdrücken möge, und ist die II. Kammer dieser Ansicht beigetreten, so sind nunmehr die von dieser Kam mer zu §. 10., 12., 13., 14., 15., 23. und 26. gemachten Redak- tionsveranderungen, so weil sie diesem Beschlüsse angehören, als erledigt zu betrachten, und wird nur die früher hierbei unberück sichtigt gebliebene tz. 41. in der ihr neu gegebenen Fassung je nen Paragraphen nachträglich in sofern beizuzählen sein, als auch in ihr einige Worte entbehrlich werden. Der Präsident stellt die Frage: Ob die Kammer der Deputation in Betreff der Z. 41. beitrete? Es geschieht ein - stimmig. Dann heißt eS im Berichte: DemZusatze „Auch kann der Erfüllungs- oder Ablehnungseid nur dem Angeklagten zuerkannt werden," den die I. Kammer zu 16. beschlossen hatte, ist die II. Kammer nur unter der Voraussetzung beigetreten, daß man unter dem Ablehnungseid nur den Reinigungs- und nicht den Diffessionseid verstanden habe. Jndrß der Absicht der dies seitigen Deputation entspricht dies ebenfalls, und da auch in der I. Kammer keine entgegengesetzte Meinung laut ward, so dürfte jene Voraussetzung auch hier keinen Anstoß finden. Referent v. Carlowitz: Es dürste kaum nöthig sein,
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