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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 203. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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der Staatskasse erhalten solle. Seine Zustimmung habe er in- deß verweigert und dies mit um so mehr Recht thun zu können geglaubt, da er in zwei Kirchen die Kirchnerstelle zu verwalten und folglich mehr Dienstaufwand habe, als viele andere Inha ber von Kirchenschulstellen. Eben so wenig habe sich die Ge meinde bei obiger Anordnung beruhigt, sondern erklärt, daß sie außer Stande sei, mehr als jährlich 105 Thlr. 3 Gr. 5 Pf. auszu bringen, wornach also sein Gehalt überhaupt nur 135 Thlr. 3 Gr. 5 Pf. betragen würde. Das hohe Ministerium des Cul- tus und öffentlichen Unterrichts habe es jedoch auf erfolgte Be- richtserstatlung bei der frühem Anordnung bewenden und ihm zu erkennen geben lassen, daß er sich mit einem jährlichen Ein kommen von 150 Thlr. zu benügen habe; der Gemeinde aber sei wiederholt aufgegeben worden, zu dieser Summe 20Thlr, bci- zutragen, gegen welche Bestimmung diese Recurs eingewendet habe. Aber auch er könne sich nicht dabei beruhigen, daß ihm eine auf gesetzliche Verheißung gegründete Hoffnung vereitelt werden solle, und dies um so weniger, da der ausgesetzte Ge halt den Beschwerden seiner Stelle nicht angemessen sei, und überdies auch durch die getroffene Verfügung leicht der Verdacht erregt werden könne, als sei er zur Verwaltung seines Amtes nicht gehörig befähigt und deshalb tz. 109. der zum Schulgesetz gehörenden Verordnung auf ihn in Anwendung gebracht wor den, welcher Vermuthung zuj begegnen, er sehr, vortheilhafte Zeugnisse des Superintendenten zu Hayn und des Ortspfarrers beigelegt hat. — Da dem Eingehen auf dieses Gesuch ein for melles Bedenken nicht entgegen stand, in dem beigebrachten ab fälligen Bescheide der höchsten Behörde aber Entscheidungs gründe nicht enthalten waren, so fand sich die Deputation ver anlaßt, über die Bewandtniß der Sache auf dem verfassungsmä ßigen Wege Erkundigung einzutziehen, und sie erhielt aus dem Gesammtministerium folgende Auskunft: „Die Peritzer Schule werde nur von den Kindern des Orts selbst, 40 und einigen, be sucht, der Schullehrer aber habe, außer in Peritz, auch in Welk- nitz den Kirchendienst zu versehen/ demohnerachtet aber nur ein Diensteinkommen von ohngefähr 100 Thlr. genossen'.— Bei der durch das, Schulgesetz gebotenen neucmOrganisation sei von der Kreisdirektion der doppelte Vorschlag gethan worden, entweder durch Einschulung des Dorfes Collmnitz das Diensteinkommen des Schullehrers zu Peritz auf das gesetzliche Minimum zu er höhen, oder solches auf 150 Thlr. festzustellcn und der sehr ar men Commun einen jährlichen Zuschuß von 30 Thlr. und eben soviel der Gemeinde zu Collmnitz zu verwiüigen, damit diese einen eigenen Lehrer halten könne. — Das Ministerium des Cul- tus sei auf letzteren Vorschlag eingegangen, weil es Bedenken getragen hübe, die Gemeinde Collmnitz wider ihren Willen zu einer Vereinigung mit dem in halbstündiger Entfernung davon ge legenen Dorfe Peritz zu nöthigen, da Erstere sich wegen einer nicht größcrn Entfernung von dem Parochialschulverbande getrennt habe. Es habe dasselbe es auch bei diesem Beschlüsse bewen den lassen, nachdem ihm die abfällige Erklärung des Schulleh rers Lindner angezeiget worden sei, weil es bei der Beschränkt heit der für das Elementarschulwesen zu seiner Disposition ge stellten Mittel eine höhere Unterstützung für die Peritzer Schule nicht habe zusagen können. Damit habe eS indeß Lindnern das Recht auf eine Besoldung von 200 Thlr. nicht definitiv abspre chen wollen, aber der eben erwähnte Mangel an Mitteln, in Verbindung mit der Unmöglichkeit, die-Commun zu Aufbrin gung eines Mehreren, als ihr auferlegt worden, anzuhalten, habe es genöthigt, so zu handeln, zumal es den vorliegenden Fal nicht als dringend ansehen könne, indem Lindners Gehalt von 100Thlr. auf 150Thlri erhöht worden sei, auch andere Schul lehrer unter ähnlichen Umständen sich bei der getroffenen Verfü gung beruhigt hätten. — Dmch die für die laufende Finanzpe ¬ riode postulirten Summen hoffe das Ministerium in den Stand gesetzt zu werden, alle Schulgemeinden so weit zu unterstützen, daß sie die Besoldung ihrer Lehrer ohne zu große Anstrengung auf das gesetzliche Minimum erhöhen könnten. Da jedoch von der Kreisdirektion neuerlich angezeigt worden sei, daß die Ge meinde zu Collmnitz ein eigenes Schulhaus auch nach dem be- chränktesten Plane nicht ohne eine ansehnliche Unterstützung auf zubauen vermöge und die Gemeinde Peritz nicht einmal die bis etzt ihr angesonnenen 120 Thlr. jährlich ihrem Lehrer zu gewäh ren im Stande sei, so werde man auf den frühem Plan einer Vereinigung der Dörfer Peritz und Collmnitz zu einem Schulbe zirke zmückkommen müssen, weil es fortwährend bedenklich er scheine, für eine Schule von 40 bis 44 Kindern eine fortlaufende jährliche Unterstützung von 90 bis 100 Lhlrn. zu gewähren und außerdem der Schule zu Collmnitz einen Baukostenbeitrag und einen jährlichen Zuschuß von 30 Lhlrn. zu zahlen, während durch die Vereinigung beider, Vie sich als ausführbar darstelle, derStaatskasse jede Ausgabe erspart werden könne."— Die De- put. ist nun zwar der Meinung, daß die in Rede stehende Peti tion durch die erst beim vorigen Landtage von der hohen Staats regierung im Einverständnisse mit den Ständen beschlossene ge setzliche Bestimmung, welche die 39. Z. des Schulgesetzes ent hält, genügend begründet ist. — Da sie indeß die Schwierigkei ten der Lage nicht verkennen kann, in welcher sich das betreffende hohe Ministerium bei vielfachen ähnlichen Ansprüchen und be- schränkren Mitteln befunden hat, und da nach der erfolgten Mittheilung bereits solche Einleitung getroffen worden ist, wo durch dem Schulmeister Lindner für die Zukunft zu dem ihm ge bührenden Gehalte wird verholfen werden, so glaubt die Depu tation, daß die Ausführung des von dem hohen Ministerium ge faßten Beschlusses abzuwarten und dem Petenten wegen der Vergangenheit eine angemessene Entschädigung zu gewähren sein möchre. Sie empfiehlt daher der Kammer, zu beschließen: „den Schulmeister Lindner zu bescheiden, wo möglich bei der, von der hohen Staatsregierung gemachten Zusicherung, daß ihm durch Vereinigung der Schulstellen zu Peritz und Collmnitz das gesetzliche Diensteinkommen verschafft werden solle, einst weilen Beruhigung zu fassen;" zugleich aber auch: „im Verein mit der II. KamNier, an welche das an die Ständeversammlung überhaupt gerichtete Gesuch mit Protokollextrakt abzugeben sein wird, gegen die hohe Staatsrcgierung die Erwartung auszu sprechen, daß bei Regulirung dieser Verhältnisse darauf Bedacht genommen werden würde, daß der Beschwerdeführer für die Vergangenheit wegen Verkürzung seiner gesetzlichen Besoldung in angemessener Weise entschädigt werde." Referent Bürgermeister Gottschald: Die Deputation verkennt die Schwierigkeiten nicht, welche sich dem Cultministe- rium entgegen stellten, indem theils dasselbe selbst von Mitteln zu weiterer Zulage entblößt ist, theils die besagte Gemeinde, welche in einem solchen armseligen Zustande sich befindet, daß sie mehr nicht, als im Berichte angezeigt ist, aufzubringen im Stande ist, zu einem Mehrern nicht anzuhalten war. Indeß glaubte die Deputation, daß es bei solchen Verhältnissen doch Sache des Ministerium sei, um die Autorität des Gesetzes, durch welches des Petenten Anspruch auf eine Besoldung von 200 Thlr. völlig begründet erscheint, aufrecht zu erhalten, einzu treten und das Fehlende aus Staatskassen zu gewahren. Auf diese Ansicht gründet sich der zweite Antrag der Deputation <s. vorstehend). Staatsminister v. Carlowitz: Ich erlaube mir hierbei 3
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