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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 204. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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den Stiftungsurkunden rechtfertigen lassen; und was die Fonds betrifft, deren stiftungsmäßige Zwecke nicht mehr erreicht werden können, die Strafgelderkasse an 11,350 Thlr. Stamm und die Am Ende'sche Stiftung mit 29,-500 Thlr. Stamm, so sind die Anträge zu .erwarten, welche wegen anderweiter Verwendung " beider zu Begründung von--Schullehrerwittwen- und Waisen kassen bei dem in obigem höchsten Dekrete verhießenen Gesetz entwürfe gemacht werden sollen. Die Deputation empfiehlt daher der hohen Kammer: durch die Mittheilung der hohen Staatsregierung den Antrag unter 1. als erledigtanzusehen.- Abg. Ate,nstadt: Ich habe hen Antrag, wie er da mals von den Standen, gestellt worden, in einem anderen Sinne genommen, als er von der Deputation ausgefaßt wor den ist. Ich glaube, man wollte zunächst diese,nigen Stiftun gen kennen lernen, welche unter die Verwaltungen des vorma ligen Obxrconsistorium und Kirchenraths gestellt und für all gemeine Landeszwecke bestimmt waren, um zu übersehen, wel che Fonds benutzt werden könnten für solche Anstalten, welche außerdem aus der Staatskasse zu dotiren wären. Nun er kenne ich dankbar, daß diesem Anträge genügt und eine Ue- bersicht dieser Kassen gegeben worden ist., Jndeß habe ich die gegebene -Uebersicht verglichen mst der, welche in der Haupt convention-von 1819 zu finden, und Haffe daraus mich überzeugt, daß einige von diesen Stiftungskaffen damals mit Preußen zur Lheilung. gekommen, hier nicht mit aufgeführl sind. Insbesondere ist mir die Wexische Stiftung Art.XXV. unter 7. aufgefallen, von welcher ein Fonds von 7735 Thlr. an .sichern und unsicher» Kapitalien an das Königreich Sachsen übergegangen ist. Ich finde diese hier nicht erwähnt, muß aber annehmen, daß deren Ertrag zu allgemeinen Landeszwe cken bestimmt gewesen sei, weil sie dort unter denjenigen Stif tungen aufgeführt worden ist, welche in dem ersten. Lheile des Dekrets bis zu 14. angegeben worden und gleiche Zwecke haben. Es sind noch einige, welche damals mit zur Theilung gekommen, nicht erwähnt, jedoch unbedeutend oder wahrschein lich unter andern mit begriffen. Dahin rechne ich die Proku- raturalmosenkasse zu Zeitz und die Generalalmosenkasse des Stiftes Merseburg, welche letztere mit 1500 Thlr. übergegan gen ist. Beide finde ich hier nicht, und nur die Fonds für die Schulen, Stipendien und anderen Unterstützungen von Zeitz und Merseburg erwähnt. Ein Interesse indessen scheint vor zuliegen, da man annehmen muß, daß auch die Kassen und Stiftungen allgemeinen Landeszweckm gewidmet gewesen sind. Was die 2. Abtheilung betrifft, so habe ich diese eben falls, so weit es die große Umfänglichkeit gestattet hat, mit der Convention von 1818 und 1825 verglichen, und aus der Con vention die unter Nr. 7. erwähnte Stiftung des Oberbürger meister Braun zu Naumburg, die unter 24. des Oberconsisto-' rialsekretair Heider, die unter 42. des N. Petri zu Wit tenberg, eine unter 74. der Wittwe Kegler, und eine unter 175. der Rothin zu Dresden für die Armen daselbst vermißt. Ich glaube hiernächst, daß aus-mehrere dieser besonderen Stif tungen, die unter II. erwähnt sind, die §. 60. der Verfassungs urkunde ebenfalls anwendbar sein dürste. Das wäre z. B. der Fall bei der unter Nr. 22. gedachten Klengelschen Exulan tenkasse, welche einen Fonds von 26,244 Thlr. 17. Gr. 11 Pf. haben soll. Der Zweck dieser Stiftung ist, um der Wahrheit des Evangelium willen Vertriebene zu unterstützen, so wie solche, die sich von andern Religionen abwenden und zu der seligmachenden Lutherischen Kirche bekennen würden. Dieser Zweck wird kaum mehr zu etreichen sein, und es dürste daher wohl der Antrag zu stellen sein, dieser Stiftung einen dem ur sprünglichen sich annähernden andern Zweck unterzustellen, damit das Kapital nicht aufgesammelt, sondern im Sinne der Stifter benutzt werde. Ein Antrag darauf möchte wohl der Staatsregierung zur Erwägung anheim gestellt werden. Königl. Commiffair v. Hübel: Ich habe darüber folgende Auskunft zu ertheilen. Die Wexische Stiftung stand nie unter der Administration des Kirchenraths. Sie hatte den Zweck , in Rechtsstreitigkeiten unvermögender Personen die Prozeßkosten zu übertragen, und wurde sonst bei der Landesregierung und bei der Stistsregierung zu Merseburg verwaltet. Jetzt wird die Verwaltung derselben wahrscheinlich auf das Ministerium des Innern übergegangen sein. Dasselbe vermuthe ich von der Zek- tzer Prokuratur-Almosenkasse, und von der Stift Merseburgi- schen Generalalmosenkasse, da sie zum Ressort dieses Ministe- stium gehören; wenigstens werden dieselben nie bei dem Kirchen- rathe verwaltet. Mehrere Stipendien-Stiftungen, die der geehrte Abgeordnete erwähnt hat, sind mir nicht näher bekannt ; wahrscheinlich werden sie von den Collatoren verwaltet, bei dem Ministerium des Cultus ist ihreVerwaltung nicht, und ebensowe nig standen sie unter der unmittelbaren Administration des ehema ligen Kirchenraths. Die beiden Stiftungen von Kegler und Rothe haben bloß für die Stadt Dresden Interesse, und es ist daher die Administration derselben an den hiesigen Stadtrath ab gegeben worden. Endlich wurde noch der Klengelschen Kasse gedacht, welche unter Nr. 22. aufgcführt ist, und welche den stif tungsmäßigen Zweck har, arme um der Wahrheit des Evange lium willen vertriebene Leute und solche, die sich von andern Religionen abwenden und zu der seligmachenden lutherischen Kirche bekennen würden, zu unterstützen. Diese Kasse ist sonst mehr benutzt worden, als es jetzt der Fall sein kann, weil das Ministerium Bedenken trägt, an Personen, welche sich von der katholischen Confessi'on zu der lutherischen wenden, Unterstützun gen aus dieser Kasse zu ertheilen, um jeden Schein einer Prose lytenmacherei zu vermeiden. Man hat daher jetzt nur noch Un terstützungen an Luden gegeben, welche zum Christenthum sich bekehren. Insofern nun unter diesen Umständen der Zweck der Stiftung noch immer in einzelnen Fällen erreicht werden kann, so hat das Ministerium Anstand genommen, die tz. 60. der Ver fassungsurkunde in Anwendung zu bringen und eine anderwekte Verwendung des Stiftungsfonds in Antrag zu bringen. Abg. Eisen stuck: Meine Bemerkung betrifft die Böhmi sche Exulantenkasse, welche ufltxr Nr. 16. aufgeführt ist.*) Die *) Die Böhmische Exulantenkasse würbe gegründet durch 12,000 Gulden leichten Geldes, welches die von Böhtnen nach Sachsen aus-
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