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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 204. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Weg sie einzuschlagen und was sie an die Ständeversammlung gelangen zu lassen haben werde. Königl. Commissair v. Hübel: Es ist wiederholt be hauptet worden, daß die Strafgelderkasse des Consistorium zu Leipzig und die Am Endesche Stiftung in dem Dekrete nicht erwähnt worden wäre. Es ist dies aber allerdings der Fall. Diese beiden Kaffen sollen nicht der geistlichen Wittwenkasse überwiesen werden, über welche ein Gesetzentwurf den Standen vorliegt, sondern zu einer künftig zu gründenden Schullehrer- wittwenkaffe zurückgelegt werden. Es ist dies klar in dem allerhöchsten Dekret vom 17. April 1837 gesagt worden. Die Privatstistungen, über welche in dem Dekrete Auskunft gege ben wird, können auf die Berathung des Budjets kaum von Einfluß sein. Won den meisten derselben verwaltet das Mi nisterium des Cultus zwar die Kapitalien; die Disposition über dieZinsen steht aber denFamilien, von welchen u. für welche sie errichtet worden sind, zu. Es kann also das Ministerium über solche Kassen nicht zu solchen Zwecken disponiren, für welche Postulate an die Stände gebracht werden. Die früher ge wünschte Auskunft über alle unter dem Ministerium des Cul- tus stehenden Stiftungen ist aber der geehrten Kammer durch das Dekret gewährt worden. Wegen des in Beziehung auf die Klengelsche Exulanlenkaffe gestellten Antrages habe ich erst die Unterstützung zu erwarten. Präsident: Ich richte die Frage an die Kammer: Ob sie den Atenstädtschen Antrag unterstützen wolle? Wird sehr zahlreich unterstützt. Präsident: Dann ist so eben noch ein zweiter Antrag eingegangen von dem Abg. Menstuck, des Inhalts: „daß der Atenstädtsche Antrag auch auf die unter Nr. 16. aufgeführte Böhmische Erulantenkasse ausgedehnt werde." Abg. Eisen stuck: Ich muß um das Wort zu Unter stützung meines Antrags bitten. Die Erklärung des hohen Cultusministerium ist mir nicht genügend, und es ist das eine Sache von so großer Wichtigkeit, daß ich es nicht bei mir ver antworten könnte, wenn ich nicht noch einige -Worte hinzufü gen wollte, Es ist allbekannt, daß in neuerer Zeit über Deutschland eine Sekte sich verbreitet hat, im Süden und im Norden. Leider ist auch unser Vaterland nicht davon ver schont geblieben; es haben sich in Sachsen dieselben Symptome der Sektirerei ausgesprochen, wie in Würtemberg, Baden und anderwärts. Allerdings muß ich auch bemerken, daß ein Stammsitz dieser Sektirerei sich in Sachsen befindet und daß sie namentlich in Dresden seit Jahren fest gewurzelt hat. Nun muß ich sehnlichst wünschen, daß Seiten des Cultusministerium dieser Sektirerei weder mittelbar noch unmittelbar Vorschub geleistet werde. Mittelbar geschieht dies dadurch, wenn die Böhmische Gemeinde den Deckmantel dazu giebt, unr die Sek tirerei unter dem Namen der Gemeinde hier fortschreiten zu lassen. Ich erkenne diese Sache als von großer Wichtigkeit, und Viele, die sich unter uns befinden, werden die Erfahrung gemacht haben, welcher Nachtheil dem Vaterlande durch die ses Sektenwesen erwachse. Ich brauche nur in Schlesien hinzuweisen und zu bemerken, daß aus Schlesien sogar Emissaire nach Dresden gekommen sind. Ich muß fer ner erwähnen, daß, wenn auch Dresden der Mittelpunkt ist, sich doch hin und wieder die Sektirer durch das Land verbreiten; ich muß erwähnen, daß man sehr in Jrrthum befangen ist, wenn man meint, daß dies Treiben in den letzten Jahren ab genommen habe, nein, im Gegentheil, zugenommen hat es und sucht sich mit jedem Jahre fester zu begründen, mit jedem Jahre bemerkt man eine Steigerung desselben. Um so bedenk licher ist diese Sektirerei, da sich auch einige Männer von hoher geistiger Bildung diesem blinden Treiben—Altlutherthum nen nen sie es — zugewendet haben. Ich kann als wahrer Pro testant nicht wünschen, daß das Vaterland dieser Sektirerei mehr und mehr zum Opfer falle, wie die neuen Vorgänge in Sachsen, in Dresden, wie in Süddeutschland, fürchten las sen. Es ist ein Zeichen der Zeit, diese Sektirerei, und ich muß dringend wünschen, daß ihr nicht durch das Cultusmini sterium insofern mittelbar Vorschub geleistet werde, daß man dieses Sektenwesen aus Staatsmitteln, aus den Cultusmini- rialkassen unterstütze. Präsident: Nachdem der Antragsteller seinen Antrag motivirt hat, habe ich die Kammer zu fragen: Ob sie densel ben unterstützen wolle? Die Unterstützung erfolgt zahlreich. Abg. v. Dieskau: Ich habe vorhin nur Folgendes zur Entgegnung bemerken wollen. In Bezug auf die erste Ent gegnung des geehrten Hrn. Königl. Commissair erlaube ich mir zu erwiedern, daß ich mich streng an den Antrag der vori gen Ständeversammlung gehalten habe, und daß, wenn eine Bemerkung der Regierung über Dasjenige gegeben worden wäre, was von dem geehrten Hrn. Königl. Commissair vor hin angeführt worden ist, wohl schwerlich eine Anregung die- serhalb geschehen sein würde. Was aber die zweite Entgeg nung anlangt, so könnte sie sich nur auf das Dekret vom 17. April d. I. beziehen, nach welchem zur Zeit keine Schullehrer- ivittwenkassen errichtet werden sollen. Es gab auch zu jener Bemerkung großentheils der Umstand Anlaß, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen immer noch Zweifel darüber entstehen könnten, wie diese beiden Kapitalien jetzt verwendet würden, jedenfalls aber, wie in mittel st, bis die Schul- lehrerwittwen- und Waisenkasse ins Leben trete, die Verwal tung dieser Kapitalien bewirkt werde. Soll nun diese Ver waltung ebenfalls zu Gunsten der Schullehrerwittwenkasse ge schehen, und sollen die Zinsen von jenen.Kapitalien ebenfalls dieser Kaffe zu gute kommen, so erledigt sich dann die Frage. Staatsminister v. Zeschau: Die Sache läßt sich sehr ein fach und sicher aufklären, wenn die Worte vorgelesen werden, welche sich in dem Dekrete vom 1?- April d. I. finden. Es heißt da so: „Nicht weniger dringend erscheint das Bedürfniß, für die Nachgelassenen der Lehrer an Gymnasien, Schullehrer- fimmarien, Bürger- und Volksschulen ähnliche Pensionsan stalten zu begründen, und Se. Königl. Majestät waren daher gemeint, gleichzeitig ein Gesetz über die Errichtung einer auf die Erfahrung Prnsionskasse für die Hinterlassenen der Lehrer an Gymna-
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