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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 210. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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schlagen werden, so würden sie nicht zu nöthigen sein, dm feh lenden Bedarf aus ihren Mitteln aufzubringen, es würde viel mehr ihnen frei stehen, das Seminar so einzuschränken, daß die Zinsen des Stiftungsvermögens zur Unterhaltung desselben aus reichen. Die Folge davon wäre, daß wir die Schullehrer für die Oberlausitz in den erbländischen Seminarien bilden müßten. Da nun diese Seminarien schon für die Erblande nicht ausrei chen, da wir das Bedürfniß fühlen, dieselben zu erweitern, so ist es sehr wünschenswerth, daß das Seminar zu Bautzen in seinem seitherigen Umfange fortbestehe. Die Direktion, welche sich die Oberlaufitzer Stande bei diesem Seminar Vorbehalten haben, kann gewiß keinen Grund abgeben, die Unterstützung desselben aus Staatsmitteln zu versagen. — Denn diese ständi sche Verwaltung ist zweckmäßig und gut, daß die Regie rung deren Fortdauer unter allen Umständen wünschen würde. Wenn aber das Institut Zuschüsse aus Staatskassen verlangt, so werden die Oberlausitzer Stände auch nie Anstand nehmen, der Regierung die Rechnungen vorzulegen und das Bedürfniß daraus nachzuweisen. Das Ministerium des Cultus hat auch schon als Oberaussichtsbehörde immer Gelegenheit, sich von dem Zustande der Seminarverwaltung in Kenntniß zu er halten.— Es ist schon erwähnt worden, daß das Seminar zu Bautzen keineswegs in dem Sinne eine Provinzialanstalt ge nannt werden könne, daß sie bloß Oberlausitzer Zöglinge auf nehme. In diesem Sinne müßte man weit mehr das Seminar im Voigtlande als eine solche betrachten. Denn dort kommt es weit seltner vor, daß Seminaristen aus anderen Kreisen ausge nommen werden, als in Bautzen. Unter diesen Umständen kann ich mich nur dringend dafür verwenden, daß die geehrte Kammer das Postulat, wie es gestellt ist, bewilligen möge. Präsident: Wenn Niemand weiter das Wort wünscht, so würde vielleicht der Referent zum Schluß sprechen. Referent Sachße: Mit eben dem Rechte könnte man den städtischen Seminarien nur darum, weil sie von Städten ver waltet werden, die Zuschüsse aus der Staatskasse verweigern, wenn man dem Seminar zu Bautzen darum, weil es von den dortigen Kreisständen verwaltet wird, die Unterstützung verwei gern wollte. Früher waren die in den Erblandm bestehenden Seminarien mit den städtischen Gymnasien vereinigt, erhielten auch Zuschüsse aus den erbländischen Steuerkassen, und es ge- hätte die Verwaltung dieser Seminarien wahrend ihrer Werbin ! düng mit den Gymnasien den betreffenden Stadträthen, wie jetzt noch den Kreisstanden der Oberlausitz die Verwaltung des da- sigen Seminars, welche sie sich imPartikularvertrag Vorbehalten haben. Die Ähnlichkeit der Verhältnisse ist offenbar. Wie die aus den sämmtlichen fiskalischen und Steuerkassen gebildete all gemeine Staatskasse die Verbindlichkeit der erbländischen Steuer kasse zu Unterstützung der erbländischen Seminare übernahm, so kann auch das Recht auf Unterstützung des Seminars zu Budis- sin aus der Staatskasse den Standen der Oberlausitz, nachdem sie ihre SLeuerkaffen abgegeben haben, wahrend der Dauer des Partikularvertrags nicht bestritten werden. Waren die Gründe des Abgeordneten Altenstadt, welche er gegen das Po ¬ stulat vorgebracht hat, in Wahrheit beruhend und auf das Recht basirt, so würden nicht bloß 300 Lhlr. und 96 Lhlk°, sondern bas ganze Postulat zu streichen sein. Indem er bloß den Weg fall eines Theiles der Unterstützung beantragt, giebt er zu, daß auch dieser Wegfall nicht im Recht begründet sei. Denn, daß die ZOO Lhlr. nicht verweigert werden können, hat sich schon herausgestellt. Diese 300 Lhlr. haben in der Oberlausitz dieselbe Bestimmung, welche sie in jedem Seminar der Erblande haben. Der zweite Antrag ist ganz unschädlich, da es keinem Zweifel unterliegt, daß die Negierung genaue Einsicht von den Rechnun gen der Stände nehmen, und daß sie auch die Ansätze, welche sie der künftigen Ständeversammlung vorzulegen hat, mindern werde, wenn es das Bedürfniß erlaubt. Präsident: Ich könnte nun zur Fragstellung übergehen. Der Antrag des Abgeordneten Atenstädt zerfällt in 2 Lheile: 1) „von den für das Schullchrerseminar zu Budissin geforderten 640 Khlr. 300 Lhlr. Geldstipendien für zehn Zöglinge desselben, welche einer besonder» Stiftung angehörm, abzustreichsn." Ich frage die Kammer: Ob sie diesem Lheile des Atmstädtschen Antrags beitretm wolle? Wird mit 44 gegen 20 Stimmen abgelehnt. Präsident: Der2, Lheildes Antrags lautet: „von den verbleibenden 340 Lhlr. die Summe von 96 Lhlr. nur so lange zu bewilligen, bis nicht dis auf Malritz und Herwigsdorf haf tenden, dermalen in Concurs befangenen Stistungskapitalim wieder eingezogen und der dadurch entstandene Ausfall in den Zinsen gedeckt worden." Ich richte die Frage an die Kammer: Ob sie diesem 2. Lheile des Atmstädtschen Antrags ihre Geneh migung ertheilen wolle? Dieser 2. Lheil wird durch 60 gegen 4Stimmen angenommen. Präsident: Nunmehr habe ich dis Frage zu stellen: Db die Kammer unter Vorbehalt des Atmstädtschen Antrags, soweit derselbe angenommen worden, 640 Lhlr. für das Seminar zu Bautzen bewilligen wolle? Wird einstimmig bejaht. Präsident: Zu den Volksschulen unter ck würde heute nicht übergegangen werden können, und ich lade daher die Kam mer ein, sich morgen um 10 Uhr zur Fortsetzung des vorliegen den Gegenstandes und eventuell zur Fortsetzung der Bcrakhung über die übrigen Lheile desNusgabebudjtts, namentlich zunächst über das des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten wieder einzusindm. Hundert und neunzehnte öffentliche Sitzung der LI. Kammer, am 1L. Juli Ls37. Vortrag aus der Registrande. — Nachträgliche Beschlüsse über den Gesetzentwurf, die ständischen Ergänzungswahlen betreffend, und Genehmigung der darauf bezüglichen ständischen Sckrist.— Fortsetzung der Berathung über das Aus gäbe-Budj et. 6, Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts: Position 66) Für die evangelischen Kirchen und Schulen: ä) für die Volks schulen. Postt. 67) Für katholische Kirchen, Schulen und wohlthätige Anstalten. — Die Sitzung wird in Gegenwart von 65 Mitgliedern
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