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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 210. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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1851, und der transitorischen Lis zu deren 1847 durch jährliche Abminderung eintretenden Wegfall zu erstrecken." Es reiht sich nun an diesen Theil des Berichtes ein sehr großes Separatvotum des Referenten Sachße, welches vornehmlich auch mehrere in dem vorgeschlagenen Fixum be griffene Einzelnheiten des Postulats unter a, b, e und 6. be leuchtet. Hier mögen, da insbesondere, wie sich aus Nachste hendem ergeben wird, dieses Separatvotum auf sich beruht hat, bloß nachfolgende Schlußanträge und Bemerkungen des Sepa- rarvotum folgen. In Beziehung auf das höchste Dekret schlagt das ge- d achte Deputaüonsmitglied der hohen Kammer vor: 1) 5000 Lhlr. für die katholischen Kirchen und Schulen jährlich als eine feste Summe auf den Zeitraum von 15 Jahren von 1837—1851 und überdem 2) 5000 Lhlr. für dieselben jährlich, jedoch mit einer von 1837 an beginnenden Verminderung von jährlich 333 Lhlr. 8 Gr. dergestalt, daß 1851 die letzte Post an 333 Lhlr. 8 Gr. bezahlt wird, zu bewilligen. Da nur die Unterstützung der katholischen Kirchen und Schulen in den Erblanden in Frage, so kommt es bei Beurthei- lung des Zahlenverhältniffes auf die Zahl der Katholiken in den Erblanden und auf die Zahl der evangelischen Einwohner des Königreichs an. Jene ist 9458, diese 1,565,170, das Berhält- niß der katholischen Bevölkerung der Erblande zu der evangeli schen des Königreichs ist also ungefähr wie 1 zu 165. Die Letz tere würde daher nach dem Verhältniß der beiderseitigen Seelen zahl und der obigen festen Summe von 5000 Lhlr. zu ihren Kirchen und Schulen aus der Staatskasse 825,000 Lhlr. jähr lich zu erhalten haben. Es sind jedoch mit Einschluß von 17,500 Lhlr. transitorisch nur 93,589 Lhlr. 1 Gr. 4 Pf. für die evangelischen Kirchen und Schulen postulirt. Die katholische Bevölkerung dec Erblande erhalt daher mit jenen festen 5000 Lhlr. (dir transitorischen 5000 Lhlr. ungerechnet) mehr als 10 mal mehr denn die evangelische Bevölkerung des Königreichs für ihre Kirchen und Schulen, und wenn sie, wie Letztere muß, dem Schulgesetz in Einbringung des Schulgeldes von den der Ar menkasse nicht anheim gefallenen Aeltern ihrer schulfähigen Kinder nachlebt, wie in den evangelischen Kirchen Beicht- und Cymbelgelder erhebt, Becken zu Collekten aussetzt, sich an höhere Stolgebühren gewöhnt, so wird es nur zum kleineren Theil der oben unter 1. — 9. erinnerten Einschränkungen bedürfen, um allmälig bei der transitorischen Bewilligung nach 15 Jahren dahin zu gelangen, daß dann die festen 5000 Lhlr. aus der Staatskasse mit den 3800 Lhlr. von der königlichen Civilliste für einen nach Verhältniß noch zahlreichen Klerus und kostspie ligen Gottesdienst ausreichen, denn sie genießen in 8800 Lhlr. eine Unterstützung von fast 1 Lhlr. für den Kopf, was bei der protestantischen Bevölkerung im gleichen Falls anderthalb Mil lionen Lhaler betragen würde. - Abg. Wieland: Die geehrte Kammer hat in ihren bis herigen Beschlüssen für die Kirchen- und Schulanstalten die hohe Kheilnahme an den Lag gelegt, die dieser Gegenstand mit Recht verdient. Gewiß sind LieseBeschlüsse aus der Überzeu gung hervorgegangm, daß in Kirche und Schule, daß in der sorgsamen Pflege dieser hochwichtigen Anstalten die Bedingung und die Bürgschaft liegen für die moralische Bildung des Vol kes; und es findet das meine vollkommene Anerkennung. Mir stehen gegenwärtig bei der Berathung derjenigen Postu- late, welche für den katholischen Cultus und die katholischen Schulen gestellt worden sind. Ich möchte in einer Beziehung über den Gegenstand lieber schweigen, indem ich in der Haupt sache vollkommen die Ansichten theile, die der geehrte Referent in seinem sachgemäßen und freimüthigen Separatvotum darge legt hat; ich kann nur in einer nicht ganz unwesentlichen Be ziehung seine Ansicht nicht theilen. Darum möge mir gestat tet sein, meine Ansichten zur Rechtfertigung meiner künftigen Abstimmung nach meiner Ueberzeugung und nach meinem Gerechtigkeitsgefühl unbefangen darzulegen. Wenn ich zu nächst die Verpflichtung des Staates erwäge, die er über sich hat, für die Kirchen- und Schulanstalten zu sorgen, die in sei nem Schooße sich finden, so glaube ich, daß man einen we sentlichen Unterschied zwischen Kirche und Schule selbst machen müsse. Was die Schulen und die allgemeinen Bildungsan stalten des Staates anlangt, so glaube ich, daß sie in dessen un mittelbarem Dienste stehen. Der Staat hat meines Erach tens das wichtigste Interesse daran, daß durch dieselben Morali tät und Intelligenz im Volke gefördert werde, denn auf diesen beiden Prinzipien, glaube ich, beruht der Hebel zum Gedeihen der Civilisation, der Industrie in ihrer weitesten Bedeutung und überhaupt der Volkswohlfahrt. Darum glaube ich aber auch, der Staat habe die Prinzipale Verbindlichkeit, für diese Anstalten zu sorgen, ihnen diejenigenSubsistenzmittelzu gewäh ren, die sie bedürfen, und ich glaube auch, daß mehr oder we niger unsere Staatsrechtspraxis diesen Grundsatz anerkennt. Wenn, was die Elementarschulen der evangelischen Gemeinden betrifft, dieser Grundsatz auch noch nicht in volle Ausführung gebracht ist, da den Gemeinden zunächst selbst obliegt, für die Unterhaltungsmittel ihrer Schulen zu sorgen, der Staat viel mehr aushülfsweise nur Zuschüsse giebt, so wird das wenig stens Nichts in dem Prinzips ändern, das ich ausgestellt habe; ich glaube aber, was die katholischen Schulen betrifft, so wird dieses Prinzip vollständig in Anwendung gebracht; denn die katholischen Schulen werden so reichlich unterstützt, daß die Ael tern und die Verpfleg« schulpflichtiger Kinder zu den Unter haltungskosten wenig, vielleicht Nichts beizutragen haben. Ein ganz anderes Verhältniß dagegen, glaube ich, findet zwi schen dem Staate und der Kirche statt. (Beschluß folgt.) Druckfehler. In Nr. 208. S. 3378. Sp. 1. I. 22. v. o. muß es statt: 242,000 hei ßen r „542,000 Bewohner." Druck und Papier von B. E. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt ? 0?. Gretschel.
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