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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1887/88
- Erscheinungsdatum
- 1888
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1887/88,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028426Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028426Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028426Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1887/88
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1888-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1887/88 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung 347
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- BandBand 1887/88 -
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für die nächste Finanzperiode bereits in Aussicht stehen; ich habe auch einige Zweifel darüber, ob mit den außer ordentlichen Forderungen, welche jetzt in Titel 23 für die Ausschmückung des Zeughauses und verschiedener anderer Sammlungsräume an uns gestellt worden sind, auszukommen sein wird und ob nicht noch neue An forderungen sich nöthig machen werden. Also ich theile zwar den Wunsch des Herrn Grafen Rex nach einer an gemessenen Erhöhung des Postulates für Vermehrung der Sammlungen und glaube, die ganze Deputation wird sich diesem Wunsch zu gelegener Zeit gern an schließen; allein die Erfüllung desselben könnte ich nicht in nahe Aussicht stellen. Präsident von Zehmen: Ich gehe nunmehr zur Fragestellung über. Anträge zu Titel 23 sind nicht ge stellt; ich werde also die Frage gleich allgemein so stellen: „Will die Kammer die Ausgaben unter Titel 6 des Cap. 24 bis mit Titel 23 desselben Capitels, wie sie in das Budget ausgenommen sind und zwar in Gesammthöhe von 505,459 Mark, da runter 175,881 Mark transitorisch, dem De putationsantrag gemäß bewilligen?" Einstimmig: Ja. - Weiter ist unter Nr. 3 der Druckvorlage von der Deputation beantragt worden: „die bei den Titeln 16, 17, 18, 19 und 23 angebrachten Vorbehalte der Deckungsfähigkeit, bez. der Uebertragbarkeit und der Verschreibung persönlicher Ausgaben anzuerkennen". „Will die Kammer sich auch hier dem Gutachten der Deputation anschließend" Allenthalben einverstanden. Es würde somit die Berathung über Cap. 24 zu Ende gebracht sein. Wir gehen zum zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung über: „Bericht der ersten Deputation über den Entwurf zu einem Gesetze, die Zustel lung und Bestellung von Schriftstücken in An gelegenheiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit betreffend." (Königl. Decret nebst Anfugen, s. Beil.z.d. Mittheil.: Decrete 2. Bd. Rr. 23. Bericht d. I. Deput., s. Beil. z. d. Mittheil.: Berichte d. I. K. 1. Bd. Nr. 29.) Referent Herr Senatspräfident Degner! Referent Senatspräsident Degner: Das königl. Decret lautet: Wird verlesen.) Meine sehr geehrten Herren! Der vorliegende Ge setzentwurf ist durch das Bedürfniß veranlaßt worden, im Bereiche der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit das Ver fahren bei Zustellung und Bestellung von Schriftstücken zu regeln. Das Wort „Zustellung" ist im Sinne der Bestimmungen der Reichsproceßgesetze gebraucht, während das Wort „Bestellung" die Bedeutung der formlosen Mittheilung eines Schriftstückes hat. Ich erlaube mir, in diesen Richtungen zunächst auf die Darlegungen des in den Händen der Herren befindlichen Berichtes hinzu weisen, soviel die allgemeinen Gesichtspunkte betrifft. Präsident von Zehmen: Ich eröffne zunächst die all gemeine Debatte über den vorliegenden Gesetzentwurf. Verlangt Jemand das Wort hierzu? — Es ist nicht der Fall, wir würden also zur Berathung der einzelnen Paragraphen überzugehen haben. Referent Senatspräsident Degner: In K 1 sind die Voraussetzungen aufgestellt, unter welchen bei schrift lichen Mittheilungen von den Gerichten der Weg der Zustellung gewählt werden soll, nämlich wo es sich han delt nm die Zustellung von Schriftstücken mit präjudicieller Aufforderung, ferner wo die Zustellung auf specieller gesetz licher Vorschrift beruht; denn wo die Zustellung auf An ordnung des königl. Justizministeriums beruht, zu wel cher sich Anlaß ergeben kann, wenn durch künftige Ge setze in gewissen Fällen bei nichtstreitigen Rechtssachen die Zustellung vorgeschrieben werden sollte, und endlich die letzte Voraussetzung: Antrag der Betheiligten. Soweit es sich um die dritte Voraussetzung handelt, wenn die in einem Gesetz vorgeschriebene Mittheilung in dem Gesetz als Zustellung bezeichnet ist, hat die Deputation geglaubt, eine redactionelle Aenderung dahin Vorschlägen zu sollen, daß anstatt des Ausdrucks „bezeichnet" der Ausdruck „vorgeschrieben" gesetzt wird. Der Anttag der Deputatton geht daher zu 81 dahin: „in 8 1 Zeile 5 und 6 statt der Worte: „oder wenn die in einem Gesetze vorgeschriebene Mittheilung in dem Gesetze als Zustellung bezeichnet" die Worte zu setzen: „oder wenn in einem Gesetze die Mittheilung mittels Zustellung vorgeschrieben", mit vorstehender Abänderung 8 1 anzunehmen". Präsident von Zehmen. Verlangt Jemand das Wort zu 8 1? — Es ist nicht der Fall. Die Deputatton beantragt: „») in 8 l Zeile 5 und 6 statt der Worte: „oder wenn die in einem Gesetze vorgeschriebene Mit theilung in dem Gesetze als Zustellung bezeichnet" die Worte zu setzen: „oder wenn in einem Ge-
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